GU-Leistung, Fahrenkrön 115 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 228-22 LG
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
GU-Leistung, Fahrenkrön 115
Im Rahmen der baulichen Standortentwicklung soll am Standort Fahrenkrön ein neues Schulhaus mit Mensa inkl. Vitalküche, ein Bewegungsraum, Klassenräumen sowie Verwaltungsräumen entstehen.
Möglich ist ein Gebäude in Holzhybrid mit einer in traditioneller Bauweise vergleichbaren Lebensdauer an Material und Konstruktion bei in stark verkürzter Bauzeit. Diese soll dem gewünschten hohen Vorfertigungsgrad Rechnung tragen.
Fahrenkrön 115 in 22179 Hamburg
GU-Leistungen zur Schlüsselfertigen Übergabe:
- Planungsleistungen ab der Leistungsphase 5
- Bauleistungen bis zur schlüsselfertigen Übergabe
In dem Neubau sollen ein Bewegungsraum, eine Mensa inkl. Vitalküche und Spülküche, 6 Klassenräume, Verwaltungsflächen sowie Geräteraum, Umkleide-, Lagerflächen und Sanitärbereiche, Laptopraum und Hausanschluss- und Technikraum untergebracht werden:
Erdgeschoss: Bruttogrundfläche (766 ,50 m² BGF) zur Nutzung von:
- Bewegungsraum mit mobiler Trennwand
- Mensa
- Vitalküche
- Spülküche
- Lagerräume
- Umkleidebereiche
- Geschosstreppe (notwendiger Treppenraum)
- Außentreppe
- WC-Räume
- Barrierefreies WC (für Lehrer und Schüler)
- Geräteräume
- Technikraum
- Plattformlift
Zwischengeschoss: Bruttogrundfläche (30,50 m² BGF) zur Nutzung von:
- Technikraum oberhalb des Lagerraums der Vitalküche
Kompartments 1.OG:
- 2 Kompartments (1. Kompartment < 500 m² BGF;
- 2. Kompartment < 200 m² BGF)
Bruttogrundfläche (776 m² BGF) zur Nutzung von:
- 6 Klassen inklusive multifunktionalen Flächen (Lernfeld)
- 4 Gruppenräume
- 2 Büroräume
- 1 Geschosstreppe (notwendiger Treppenraum)
- 2 Außentreppen
- WC-Räume
- PC-Lager
- Technikraum
- Putzmittelraum
- Plattformlift
Netto-Raumfläche Gesamt: 1.394,50 m² NRF
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn schnellstmöglich nach Beauftragung, Fertigstellung Dezember 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
Oder:
— Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend)
— Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
Und:
- ausgefüllte Anlage Fabrikatsangaben
- ausgefülltes Preisblatt
- zusätzliche Erklärung über die Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
Oder:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen,
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate),
— Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate),
— Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6 a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB / A),
— gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
Und:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Sofern als Bietergemeinschaft (ARGE) geboten wird, ist die Bereitschaft zum Abschluss einer ARGE-Versicherung durch die jeweiligen Versicherungen der ARGE-Partner mit dem Angebot einzureichen. Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft gemäß § 6d EU VOB/A auf Kapazitäten Dritter (andere Unternehmen) zurückgreift (Eignungsleihe), sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesen vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
— Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegebenen werden, muss [Betrag gelöscht] Euro erreichen.
— Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über Deckungssummen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EURO für Personen- und Sachschäden bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut verfügen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Sofern die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung diese Deckungssummen nicht abdeckt, ist zudem eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsgebers, die Betriebshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben, einzureichen. Der Abschluss der Versicherung mit vorgenannten Mindestdeckungssummen ist spätestens acht Tage nach Eingang des Inaussichtstellungsschreibens gemäß § 134 GWB und somit bei einer konkreteren Beauftragungsabsicht durch den Bestbietenden nachzuweisen.
— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer
Oder:
— mindestens eine Referenz zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6 a EU Nr. 3 lit. a VOB / A), Zu dem eingereichten Referenzprojekt ist ein Referenzschreiben bzw. eine Bestätigung des Auftraggebers unter Angaben bezüglich der Einhaltung von Kosten und Terminen beizufügen und die vollständigen Kontaktdaten des Referenzgebers zu nennen.
— Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6 a EU Nr. 3 lit. g VOB / A).
Der Bieter hat seinem Angebot mindestens eine Referenz aus dem Bereich „Systembau“ beizufügen. Als Referenzobjekt sind ausschließlich Systembauten zugelassen. Die Referenz ist mit Fertigstellung nicht älter als fünf Jahre (Stichtag 01.08.2017) zu benennen. Als Fertigstellungstermin gilt der Termin der gebrauchsfertigen Übergabe des Objektes an den Eigentümer/Nutzer.
Mit der Referenz muss folgende Erfahrung nachgewiesen werden:
- min. 900 m² NRF sowie mind. 1,0 Mio. Euro Bausumme KG 300 & 400
- Erstellen der gesamten Ausführungs- und Werkstattplanung, Erstellen des Werkes inklusive aller Leistungen der KG300 und KG400 inklusive Fundament.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Die Öffnung der Angebote ist NICHT öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://hamburg.de/bauleistungen/.
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich vor Ort aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, wird auf das den Vergabeunterlagen beigefügte „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ verwiesen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.
Bieter, die im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine Gesamtsumme angeben, werden in der Niederschrift lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 EU VOB/A erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und fristgerecht eingereicht.
Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben über die fehlende Angebotssumme erhält, über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu dem im eVergabe-System bereitgestellten Öffnungsprotokoll.
Die Niederschrift wird Brutto- und Netto-Angebotssummen ausweisen.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und –Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]