Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, NEA und TST NEA Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48783
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, NEA und TST NEA
Frankfurt Hauptbahnhof
Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, NEA und TST NEA beinhaltet folgende Leistungen: Im Außenbereich vor dem Südflügel (direkt gelegen an der Mannheimer Straße in Frankfurt am Main) ist eine Containeranlage mit zwei Dieselnetzersatzanlagencontainern, einem Schaltanlagencontainer, einem freistehendem Abgasschornsteinbauwerkes und einer unterirdischen Tankanlage herzustellen.Die Verteilung der elektrischen Energie ist über eine zentrale Niederspannungshauptverteilung der Sicherheitsstromversorgung ZSV geplant, welche zusammen mit den notwendigen Steuerungs- und Überwachungsanlagen, vier Transformatoren und einer Mittelspannungsschaltanlagen in einem neuem Stationsbereich mit dem Namen „Station TST NEA“ aufgebaut wird. Die Station TST NEA soll in der C-Ebene innerhalb eines bestehendem Stationsbereiches zur Elektroenergieversorgung neu aufgebaut werden. Die elektrische Verbindung auf der Mittelspannungsebene 10kV zwischen dem geplanten Standort der Dieselnetzersatzanlagen und dem Stationsbereich TST NEA soll über den Posttunnel erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, NEA und TST NEA
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
2. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
a) Fa. VossOn, Justus-Perthes- Straße 11; 99867 Gotha
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
3. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen eingereicht sein bis zum 09.02.2021, 12:00 Uhr. Nach dieser Frist eingereichte Fragen werden nicht mehr beantwortet. Der Bieter hat letztmalig 6 Kalendertage vor Angebotsabgabetermin in der Bieterkommunikation der „eVergabe“ nachzusehen, welche Antworten eingestellt sind. Preisrelevante Antworten sind im Angebotspreis mit einzukalkulieren.
4. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
5. Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
a) Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
b) Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
c) Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt Hauptbahnhof
Frankfurt Hbf, Erneuerung der 50Hz Hauptstromversorgungsanlagen, NEA und TST NEA beinhaltet folgende Leistungen: Im Außenbereich vor dem Südflügel (direkt gelegen an der Mannheimer Straße in Frankfurt am Main) ist eine Containeranlage mit zwei Dieselnetzersatzanlagencontainern, einem Schaltanlagencontainer, einem freistehendem Abgasschornsteinbauwerkes und einer unterirdischen Tankanlage herzustellen.Die Verteilung der elektrischen Energie ist über eine zentrale Niederspannungshauptverteilung der Sicherheitsstromversorgung ZSV geplant, welche zusammen mit den notwendigen Steuerungs- und Überwachungsanlagen, vier Transformatoren und einer Mittelspannungsschaltanlagen in einem neuem Stationsbereich mit dem Namen „Station TST NEA“ aufgebaut wird. Die Station TST NEA soll in der C-Ebene innerhalb eines bestehendem Stationsbereiches zur Elektroenergieversorgung neu aufgebaut werden. Die elektrische Verbindung auf der Mittelspannungsebene 10kV zwischen dem geplanten Standort der Dieselnetzersatzanlagen und dem Stationsbereich TST NEA soll über den Posttunnel erfolgen.
NT12: Treppen und Stege für Container NEA Station
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus folgenden wirtschaftlichen Gründen nicht möglich: Der AN ist verpflichtet für die
Sicherheit und volle Funktionsfähigkeit der Anlage zu sorgen. Hierzu gehören die Treppen, Podeste und Wartungssteg dazu.
Ein Wechsel des Aufragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten aus folgenden Gründen verbunden: Durch die
Beauftragung eines neuen AN wäre der Mängelanspruch nicht genau definierbar, da ein Großteil der Leistungen der NEA
Container bereits von den aktuellen AN erbracht wurden.