Anpassung des Leistungsumfanges: Untersuchung von 26 zusätzlichen Lokationen zzgl. 40 Ringscherversuchen für die geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee für die Jahre 2021 - 2023 einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumention (FERKL) gemäß DIN EN ISO 22476-1 in Kombination mit dem Standard Baugrunderkundung Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/1067c
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anpassung des Leistungsumfanges: Untersuchung von 26 zusätzlichen Lokationen zzgl. 40 Ringscherversuchen für die geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee für die Jahre 2021 - 2023 einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumention (FERKL) gemäß DIN EN ISO 22476-1 in Kombination mit dem Standard Baugrunderkundung
Deutsche AWZ der Nordsee
GEOTECHNISCHE ERKUNDUNG MIT LABOR
Gegenstände der Vertragsleistungen sind:
- UXO/Kampfmittelfreiheit an den Lokationen feststellen
- Felduntersuchungen auf Grundlage der Vorgaben des Teils C Ziffer 2 Standard Baugrunderkundung, insbesondere Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, sowie Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik
- Transport und Lagerung der Bohrkerne bzw. Proben
- Bohrkernansprache und bildhafte Dokumentation der Bohrkerne
- Laboruntersuchungen (Klassifikations- sowie Bodenmechanische Versuche)
- Erstellung des Erkundungsberichtes und des Labor-Datenberichts
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Aufschlussverfahren:
- Direkte Aufschlüsse (Bohrungen mit durchgehender Probenentnahme)
- Drucksondierungen (Cone Penetration Tests, CPT), möglichst mit Porenwasserdruckmessung:
o kontinuierliche seismische Sondierungen ab der Gewässersohle (Seabed SCPTu)
o diskontinuierliche Sondierung an der Bohrlochsohle (Down-the-hole CPTu)
- Bohrlochgeophysik
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Probenentnahme (Lockergestein):
- Entnahmekategorie A nach DIN EN ISO 22475-1 für Bodenproben der erforderlichen Güteklasse:
o bei bindigen Böden Bodenproben möglichst der Güteklasse 1, mindestens aber der Güteklasse 2
o Bei nichtbindigen Böden müssen mindestens Bodenproben der Güteklasse 4 gewonnen werden. Die Gewinnung von Bodenproben der Güteklasse 3 ist für nichtbindige Böden jedoch anzustreben.
- Entsorgung des restlichen Bohrgutes
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Laboruntersuchungen:
- Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das Laborprogramm festzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen
- Laboruntersuchungen umfassen die Klassifikations- sowie Bodenmechanischen Versuche
- Durchführung der Laboruntersuchungen
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FERTIGSTELLUNG:
Die zu erbringenden Leistungen müssen vollständig bis zum 15.11. des jeweiligen Erkundungsjahres fertiggestellt und abgerechnet werden. Eine Abweichung davon in nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch die Auftraggeberin möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Deutsche AWZ der Nordsee
Mit einer zweiten geotechnischen Erkundungskampagne im Jahr 2022 sind weitere 18 Aufschlussbohrungen durchzuführen, sodass die Erkundungsarbeiten auf den FEP-Flächen des Gebiets N-9 im Jahr 2022 abgeschlossen werden und das anschließende Laborprogramm bis zum 30.05.2023, inklusive der dazugehörigen Dokumente, abgeschlossen wird.
Außerdem wird die geotechnische Erkundungskampagne im Jahr 2023 auf den FEP-Flächen des Gebietes N-10 durchgeführt und um acht zusätzliche Erkundungslokationen inklusive des dazugehörigen Laborprogrammes ergänzt.
Im Rahmen des Fortschreibungsverfahrens für den FEP 2020 wurde der Entwurf des FEP 2023 am 01.07.2022 veröffentlicht. Der FEP 2023 soll die beabsichtigte Erhöhung des Ausbauziels in § 1 Abs. 2 WindSeeG von 20 auf 30 GW bis 2030 umsetzen. Hierfür sieht der Entwurf des FEP 2023 nicht nur eine Änderung der zeitlichen Reihenfolge von FEP-Flächen vor, sondern auch eine Anpassung der FEP-Flächenzuschnitte, die in den nächsten Jahren zur Ausschreibung kommen müssen. Dies bedeutet u.a. eine Änderung der FEP-Flächenanzahl im Gebiet N-9 (vergleiche FEP 2020 und Entwurf des FEP 2023 vom 01.07.2022).
So sollen die FEP-Flächen des Gebiets N-9 bereits im Jahr 2024 durch die BNetzA zur Ausschreibung kommen und damit für die Hälfte des Gebiets 12 Monate früher als zunächst vorgesehen. Zur Sicherstellung und Umsetzung des geänderten Ausbauzieles wird u.a. die Umsetzung des Leistungsumfages dieses Nachtrages notwendig.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
5. Nachtrag (siehe oben)
Die Notwendigkeit zur Durchführung der zusätzlichen Arbeiten konnte im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers während der Auftragsvergabe nicht vorhergesehen werden, da nicht bekannt war welche neuen Festlegungen und Anforderungen bei der Fortschreibung des FEP durch die Bundesregierung / den Gesetzgeber getroffen werden.