Beschaffung von mobiler IT-Arbeitsplatzausstattung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von mobiler IT-Arbeitsplatzausstattung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung von mobiler IT-Arbeitsplatz-Ausstattungen unter Berücksichtigung der konkreten Anforderungen aus dieser Leistungsbeschreibung. Im Einzelnen sind dies Notebooks in zwei Ausstattungsvarianten, Dockingstation sowie Monitore (Flachbildschirme).
Notebooks und Dockingstations
Beschaffung von Notebooks in zwei Ausstattungsvarianten sowie Dockingstations:
Notebook 01, Typ "Großer Belt": 322 Stück
Notebook 02, Typ "Kleiner Belt": 128 Stück
Dockingstation "Thunder": 450 Stück
Die zu beschaffenden Notebooks sowie Dockingstations sollen in zwei Chargen zu je 50 % geliefert werden.
Monitore (Flachbildschirme)
Beschaffung von Monitoren (Flachbildschirme):
Monitor Flachbildschirm, 27“: 150 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen
je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zum Bieter bzw. ggf. der Bietergemeinschaft. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht). Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung vorzulegen über die Bildung
der Bietergemeinschaft (im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft) und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft auch über die Auflösung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hinaus. Sie benennen in der Erklärung einen bevollmächtigten Vertreter und dessen Handlungsbefugnis.
(2) Eigenerklärung (Vordruck), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen. Der Bieter hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften
bei dem Bieter vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen.
(3) Eigenerklärung (Vordruck), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
(4) Eigenerklärung (Vordruck), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 nicht vorliegen.
Zum Nachweis sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen
je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zu dem erzielten Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags der im Auftragsfall zuständigen Niederlassung des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein Jahresumsatz mit Tätigkeiten im vorgenannten Sinne in jedem der
letzten drei abgeschlossenen Jahre ist keine Mindestanforderung.
(2) Eigenerklärung (Vordruck): Angaben zu der Anzahl festangestellter Beschäftigter (ohne Sekretariat, Praktikanten, nicht fachliche Mitarbeiter) des Bieters.
(3) Eigenerklärung (Vordruck): Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine Erklärung zur Berufs-/ Haftpflichtversicherung abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird. Der Bieter hat dabei Angaben zur Höhe der Berufs-/Haftpflichtversicherung und zum Versicherungsunternehmen zu machen
Zum Nachweis sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen
je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck): Angabe von mindestens drei in Art und Umfang dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Referenzen mit Benennung der auftraggeberseitigen Ansprechpartner.
(1) Eigenerklärung (Vordruck): Angabe von mindestens drei in Art und Umfang dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Referenzen mit Benennung der auftraggeberseitigen Ansprechpartner.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.