Durchführung von Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen in der Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Linowsee [41-2022]
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10715
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen in der Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Linowsee [41-2022]
Vorab-Hinweis:
Der unter I.1) genannte öffentliche Auftraggeber beschafft die Dienstleistung im Auftrag der Berufsgenossenschaftlichen Bildungsstätte Linowsee e. V.;
Corrensplatz 2;
14195 Berlin.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Durchführung von unterschiedlichen Fahrtrainingsmaßnahmen. Die geplanten Fahrtrainings sollen als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen dienen und müssen als eine dementsprechende Maßnahme angesehen und durchgeführt werden.
Rheinsberg (Ortsteil Linow)
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Durchführung von unterschiedlichen Fahrtrainingsmaßnahmen. Die geplanten Fahrtrainings sollen als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen dienen und müssen als eine dementsprechende Maßnahme angesehen und durchgeführt werden.
Die Dienstleistung umfasst daher die Bereitstellung der Trainer/Moderatoren zur Durchführung der Veranstaltungen in bzw. auf dem Verkehrsübungsplatz der Bildungsstätte Linowsee e.V. sowie die reine Trainings- bzw. Seminardurchführung.
Die Trainingsmaßnahmen werden praktisch umgesetzt als:
– eintägiges Fahrsicherheitstraining für PKW- und Transporter-Fahrer;
– dreitägiges Grundseminar "Defensives Fahren / PKW";
– zweitägiges Aufbauseminar "Defensives Fahren / PKW";
– dreitägiges Seminar "Defensives Fahren / Motorrad";
– zweitägiges Seminar "Kleintransporter sicher fahren",
– dreitägiges Seminar "Kleintransporter sicher fahren",
– dreitägiges Grundseminar "Elektromobilität" (ab 2024);
– eintägiges Training "Sicherheit für den Radverkehr".
Nicht zu den Dienstleistungen des Auftragnehmers gehören das Teilnehmermanagement, die Vorbereitung der Teilnehmerunterlagen und die Unterbringung und Versorgung der Teilnehmer.
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis zu einer Höchstdauer von vier Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gewerbenachweis oder Handelsregisterauszug;
2. Nachweis für die Aus- und Weiterbildung der Trainer/Moderatoren:
• entweder als Umsetzungsvereinbarung mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DRV) e.V.;
• oder durch Vorlage eines Konzepts für die Aus- und Weiterbildung;
• oder durch Vorlage eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems.
1. Erklärungen zur Eignung,
1.1. dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB vorliegen;
1.2. dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegen;
1.3. dass keine Fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen;
1.4. über die Gesamtumsätze des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Konzeptionierung und Durchführung vom Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021);
1.5. dass die Gesamtabwicklung des Auftrages in deutscher Sprache erfolgt;
2. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (z. B. Versicherungsschein, aus dem die Deckungssumen hervorgehen)
zu 2.: Mindestdeckungssumme von jeweils 5 Mio. EUR für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
1. Erklärung, dass aktuell und zum Beginn der Rahmenvereinbarung mindestens 10 Trainer/Moderatoren zum Abruf zur Verfügung stehen;
2. Angabe von mindestens drei Referenzen in Form einer Liste über erbrachte vergelichbare Leistungen;
3. Erklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei beabsichtigter Gründung einer Bietergemeinschaft ist eine Übersicht beizufügen, die die Zusammensetzungund Leistungsanteile je Mitglied ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Angabenund Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen haftet eine Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch und muss einen bevollmächtigten Vertreter haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Kalendertage, wenn die Information auf elektronischem Wege oder per Fax versendet wird (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]