Durchführung von Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen in der Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Linowsee [41-2022]

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10715
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgbau.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E84671839
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E84671839
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung von Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen in der Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Linowsee [41-2022]

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80522000 Schulungsseminare
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vorab-Hinweis:

Der unter I.1) genannte öffentliche Auftraggeber beschafft die Dienstleistung im Auftrag der Berufsgenossenschaftlichen Bildungsstätte Linowsee e. V.;

Corrensplatz 2;

14195 Berlin.

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Durchführung von unterschiedlichen Fahrtrainingsmaßnahmen. Die geplanten Fahrtrainings sollen als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen dienen und müssen als eine dementsprechende Maßnahme angesehen und durchgeführt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Hauptort der Ausführung:

Rheinsberg (Ortsteil Linow)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Durchführung von unterschiedlichen Fahrtrainingsmaßnahmen. Die geplanten Fahrtrainings sollen als Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dienst- und Wegeunfällen dienen und müssen als eine dementsprechende Maßnahme angesehen und durchgeführt werden.

Die Dienstleistung umfasst daher die Bereitstellung der Trainer/Moderatoren zur Durchführung der Veranstaltungen in bzw. auf dem Verkehrsübungsplatz der Bildungsstätte Linowsee e.V. sowie die reine Trainings- bzw. Seminardurchführung.

Die Trainingsmaßnahmen werden praktisch umgesetzt als:

– eintägiges Fahrsicherheitstraining für PKW- und Transporter-Fahrer;

– dreitägiges Grundseminar "Defensives Fahren / PKW";

– zweitägiges Aufbauseminar "Defensives Fahren / PKW";

– dreitägiges Seminar "Defensives Fahren / Motorrad";

– zweitägiges Seminar "Kleintransporter sicher fahren",

– dreitägiges Seminar "Kleintransporter sicher fahren",

– dreitägiges Grundseminar "Elektromobilität" (ab 2024);

– eintägiges Training "Sicherheit für den Radverkehr".

Nicht zu den Dienstleistungen des Auftragnehmers gehören das Teilnehmermanagement, die Vorbereitung der Teilnehmerunterlagen und die Unterbringung und Versorgung der Teilnehmer.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungkonzept / Gewichtung: 70 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis zu einer Höchstdauer von vier Jahren.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Gewerbenachweis oder Handelsregisterauszug;

2. Nachweis für die Aus- und Weiterbildung der Trainer/Moderatoren:

• entweder als Umsetzungsvereinbarung mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DRV) e.V.;

• oder durch Vorlage eines Konzepts für die Aus- und Weiterbildung;

• oder durch Vorlage eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärungen zur Eignung,

1.1. dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB vorliegen;

1.2. dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegen;

1.3. dass keine Fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen;

1.4. über die Gesamtumsätze des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Konzeptionierung und Durchführung vom Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021);

1.5. dass die Gesamtabwicklung des Auftrages in deutscher Sprache erfolgt;

2. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (z. B. Versicherungsschein, aus dem die Deckungssumen hervorgehen)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 2.: Mindestdeckungssumme von jeweils 5 Mio. EUR für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung, dass aktuell und zum Beginn der Rahmenvereinbarung mindestens 10 Trainer/Moderatoren zum Abruf zur Verfügung stehen;

2. Angabe von mindestens drei Referenzen in Form einer Liste über erbrachte vergelichbare Leistungen;

3. Erklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/09/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/09/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei beabsichtigter Gründung einer Bietergemeinschaft ist eine Übersicht beizufügen, die die Zusammensetzungund Leistungsanteile je Mitglied ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Angabenund Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen haftet eine Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch und muss einen bevollmächtigten Vertreter haben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Kalendertage, wenn die Information auf elektronischem Wege oder per Fax versendet wird (§ 134 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/08/2022