Offenes Verfahren zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften in Berlin-Weißensee, VOEK 097-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 097-22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=472627
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=472627
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilenverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offenes Verfahren zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Dienstliegenschaften in Berlin-Weißensee, VOEK 097-22

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 097-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Sicherheitsdienstleistungen (Stationärer Sicherheitsdienst - Objektschutz/Separatwachdienst und Beflaggung) zu vergeben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79713000 Bewachungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Bundesverwaltungsamt (BVA) einschl. Bundesamt für zentrale Dienste (BADV) / Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) / Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) / Die Kunstverwaltung des Bundes (KVdB), DGZ-Ring 12, 13086 Berlin (WE 140906) sowie

Bundesverwaltungsamt für BADV und BVA für Bundesausgleichsamt (BAA), Johannes-Itten-Str.3 / Wagenfeld-Str. 4 / Herbert-Bayer-Str. 7, in 13086 Berlin (WE 140722)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt, Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer, (AN)) zu vergeben.

Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Die Ordnung und die Sicherheit sind aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden sind abzuwenden sowie Menschen, Sach- und Vermögenswerte sind zu schützen.

Aufgrund der Außenwirkung des Nutzers ist ein serviceorientiertes Verhalten und ein entsprechend gepflegtes und korrektes äußeres Erscheinungsbild bei dem vom AN zur Auftragsdurchführung eingesetzten Personals erforderlich.

Der künftige Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen:

1. Objektleitung: Die Objektleitung hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung. Der Objektleiter bzw. der Vertreter ist selbst nicht mit Grundleistungen beschäftigt, ist aber für die AG montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr telefonisch erreichbar.

2. Stationärer Sicherheitsdienst (Objektschutz/Separatwachdienst):

Besetzung des Empfangstresens:

- kalendertäglich rund um die Uhr (24/7) in Einfachbesetzung,

- sowie montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) in der Zeit von 08:00 - 16:00 Uhr ein weiterer Sicherheitsmitarbeiter,

- Ausnahme: während der Begehungen siehe Leistungsbeschreibung Nr. 3.3.2 II

2.1. Torkontroll- und Empfangsdienst

2.2. Standortstreifendienst (Bestandteil des Objektschutzes)

2.3. Beflaggung

2.4. Manuell geführtes Wachbuch

2.5 Erstellung einer Dienstanweisung

2.6. Erstellung Schichtpläne

3. Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2023
Ende: 28/02/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1. Verlängerungsoption:

Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2. Kick-Off-Besprechung

Für einen strukturierten Ablauf ist zwei Wochen vor Beginn der Leistung eine Kick-Off-Besprechung mit der Auftraggeberin vorgesehen, an welcher seitens des Auftragnehmers die Objektleitung teilnehmen muss.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zuschlagskriterium: Angebotspreis

Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet.

Bei Gleichwertigkeit (selber Angebotspreis) mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben zum Nachweis seiner bzw. ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit in der Anlage B-03 „Eignungskriterien_Bieterauskunft“ anzugeben:

1. Angebotsabgabe Einzelbieter/Bietergemeinschaft

2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen

2.2 bei Einzelunternehmen/Freiberufler erforderliche zusätzliche Angaben

Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

3.1 Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB

3.2 Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB

3.3 Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

3.4 Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB

3.5 Eigenerklärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze nach § 124 Abs. 2 GWB

3.6 Eigenerklärung zu Gründen für Nichtausschluss und Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB

3.7 Ein Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO ist mit dem Angebot einzureichen und Eigenerklärung zu gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Leistungsausführung.

4. Die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ ist auszufüllen und zusammen mit dem Angebot einzureichen.

Falls zutreffend: ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05 der Vergabeunterlagen).

Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Beleg der Eignung wird gem. § 65 Abs. 4 VgV nicht akzeptiert.

Die Vergabestelle behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz anzufordern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben in der Anlage B-03 „Eignungskriterien_Bieterauskunft“ anzugeben:

1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:

Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mind. 2-fach maximiert): Personenschäden 1,5 Mio EUR pro Schadensfall; Sachschäden 1,0 Mio EUR pro Schadensfall; Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall; Schlüsselschäden 250.000,00 Mio EUR pro Schadensfall; Schäden durch das Abhandenkommen bewachter Sachen 250.000 € pro Schadensfall; Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden 250.000 € pro Schadensfall; Umweltschäden 250.000 € pro Schadenfall

2. Eigenerklärung, dass eine Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Bewerbers bei Schäden durch Sicherheitsmitarbeitende besteht, die im ursächlichen Zusammenhang mit strafrechtlichen Handlungen bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen steht.

Sollten die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine der genannten Versicherungen abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. die genannten Versicherungen abzuschließen. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle reicht der Bieter den Nachweis der Versicherung bzw. die Bestätigung der Anpassung des Versicherers ein.

3. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Sicherheitsdienstleistung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

4. Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Bonitätsauskunft bei einem Wirtschaftsinformationsdienst anzufordern.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Eigenerklärungen zu Nrn. 1. - 4.

Einhaltung der Versicherungen der jeweils zu versicherenden Risiken. Einhaltung der genannten Deckungssummen pro Schadensfall.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben in der Anlage B-03 „Eignungskriterien_Bieterauskunft“ anzugeben:

1. Eigenerklärung zur Leistungserbringung:

das Unternehmen beschäftigt spätestens mit Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung.

dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.

2. folgende Eigenerklärungen und Nachweis gem. § 34 a GewO:

der Inhaber / die Leitungsperson des Bieters/der Bietergemeinschaft ist zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und erfüllt auch die weiteren dort genannten Anforderungen.

die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen des Bieters/der Bietergemeinschaft besitzen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde (§ 128 Abs. 2 GWB).

3. Eigenerklärungen zur Qualifikation des Personals:

zwei Wochen vor Leistungsbeginn sind für das gesamte einzusetzende Personal inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB):

- Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion / Tätigkeitszuordnung, Bewacherregisteridentifikationsnummer,

- Nachweise über die geforderten Qualifikationen

Geforderte Qualifikation der Objektleitung (und Stellvertretung): Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleich-/höherwertig, Qualifikation zum Ersthelfer, mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrungen als Objektleitung bei der Bewachung vergleichbarer Objekte, soweit der vorgesehene Objektleiter die Sprache Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnis in Englisch mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (selbstständige Sprachverwendung, gute Mittelstufe), fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word), körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet, ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und gute Umgangsformen besitzt, Alter: über 18 Jahre.

- Geforderte Qualifikation des Stationären Sicherheitsdienstes - Objektschutz/Separatwachdienst: Unterrichtungsverfahren (IHK) nach § 34a GewO oder gleich-/höherwertig, Qualifikation zum Ersthelfer; mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrungen im stationären Sicherheitsdienst bei der Bewachung vergleichbarer Objekte verfügt, Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC verfügen (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word) verfügt; Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und Überwachungssysteme, die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind; körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet; ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und gute Umgangsformen besitzt; Alter: über 18 Jahre.

- Dienstanweisung inkl. Übergabeprotokoll (Dokumentation der Übergabe und Einweisung der Sicherheitskräfte und Bestätigung per Unterschrift

- unterschriebene Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07)

- Schichtplan

- Muster des Dienstausweises nach § 18 Abs. 1 BewachV.

4. Folgende Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft:

Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?

Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens

Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungsarten

Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungsarten

5. Referenzen:

Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Folgende Angaben werden abgefragt: Art des Referenzprojekts, Ausführungsort, Jahresumsatz, Wieviel davon wurde im stationären Sicherheitsdienst erbracht?, Leistungszeitraum, Leistungsart und Name des Referenzgebers unter Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und e-Mail-Adresse.

6. Bietergemeinschaft: miti Angebotsabgabe sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für diese Angaben ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05) zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. Mit dem Angebot sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine vollumfänglich ausgefüllte "Anlage B-03 sowie etwaige Nachweise vorzulegen.

7. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Anlage B-06). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die Anlage B-03 mit den dort benannten Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.

8. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-06). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die Anlage B-03 mit den dort benannten Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nrn. 1 - 8.

Mindestanforderungen an die Referenzen (Nr. 5):

Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren Auftrags mangelhaft erfüllt hat, z. B. dass

- es mehrfach zu angezeigten schriftlichen Beanstandungen wegen Schlechtleistung kam,

- die Leistung nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt erbracht wurde,

- nicht korrekt abgerechnet wurde,

- es zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags oder zu Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge kam,

- überwiegend negative Aussagen in Bezug auf eine mangelhafte Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals getroffen wurden,

wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Der AN hat der AG spätestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn für das gesamte bei der Auftragsdurchführung eingesetzte Personal inklusive Vertretung folgende Unterlagen vorzulegen:

- Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Funktion/Tätigkeitszuordnung, (besondere Fähigkeiten, Dienstausweisnummer),

- Nachweise und Bescheinigungen über die in der LB geforderten Qualifikationen der Objektleitung und des stationären Sicherheitsdienstes - Objektschutz/Separatwachdienst

- unterschriebene Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07),

- Schichtplan gem. Pkt. 6 der LB,

- Muster des Dienstausweises nach § 18 Abs. 1 BewachV und Schild für das Einsatzpersonal gem.§ 18 Abs. 3 BewachV

2. Kick-Off-Besprechung

Für einen strukturierten Ablauf ist zwei Wochen vor Beginn der Leistung eine Kick-Off-Besprechung mit der AG vorgesehen, an welcher seitens des AN die Objektleitung teilnehmen muss.

Die Kosten für die Kick-Off-Besprechung werden nicht gesondert vergütet und sind in die Stundenverrechnungssätze der Sicherungskräfte einzurechnen.

Zwingend einzuhaltende Kalkulationsvorgaben

3. Der Angebotskalkulation ist mindestens der am Ort der Leistungserbringung zuletzt für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag (Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 27.10.2020) und der ab dem 01.01.2022 geltende Tariflohn zugrunde zu legen, der sieben Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gilt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/09/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/09/2022
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.

(2) Der Vordruck "Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Gemeinschaft oder dem Bevollmächtigten Vertreter sowie die Anlage B-05 "Bietergemeinschaftserklärung" in gleicher Form sowie ggf. die

spezifischen Eignungsnachweise einzureichen. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft jeweils das Formblatt Anlage_B-03 "Eignungskriterien_Bieterauskunft" vorzulegen.

(3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe über die e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.

Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.

Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https: //www.evergabe-online.info bereit.

(4) Geforderte Erklärungen und Nachweise gemäß der abschließenden Liste (Anlage B-08 der Vergabeunterlagen) sind mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen.

Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Werden nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: Das Angebotsschreiben (Anlage B-01) und das Preisblatt (Anlage B-02).

(5) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

(6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte: Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.

(7) Ortsbesichtigungen sind möglich, jedoch nur nach Absprache. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 07.09.2022 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.

Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.

(8) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bewerberfragen) sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 14.09.2022; 12:00 Uhr.

(9) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung

Vertragsinhalt.

(10) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

(11) Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standardleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen, siehe A-01 Bewerbungsbedingungen Nr. 15.

(12) Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt.

(13) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: [gelöscht]

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/08/2022