Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-189-16-BL5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung
Umweltfreundliche Gebäudereinigungsleistungen im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages in 2 Losen
Umweltfreundliche Glas-, Glasfassaden- und Jalousiereinigung im Paul-Löbe-Haus
Gegenstand der Leistung sind die Glas-, Glasfassaden- und Jalousiereinigung, die Tagesglasreinigung sowie Sonderreinigungen im Paul-Löbe-Haus (PLH) des Deutschen Bundestages in Berlin gemäß den von der Auftraggeberin (AG) angegebenen Turnussen und Verfahren.
Es ist eine Gesamtreinigungsfläche von 113.391,25 m² zu reinigen.
Die Höchstmengen der Reinigungen entsprechen für die Punkte 1.1 der Preisangaben den dort angegebenen Mengen.
Die Höchstmengen der unter Punkt 1.2 und 1.3 der Preisangaben beschriebenen Tagesglasreinigung und Sonderreinigungen betragen
für Punkt 1.2.1 18.720 Stunden,
für Punkt 1.2.2 480 Stunden,
für Punkt 1.3.1 880 Stunden,
für Punkt 1.3.2 240 Stunden
auf die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet.
Die Abrechnung erfolgt teilweise auf Quadratmeter und teilweise auf Stundenverrechnungssatz.
Es werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden beziehungsweise die tatsächlich gereinigte Fläche vergütet. Es kann keine Mindestabnahme garantiert werden.
Näheres ist der Leistungbeschreibung für Los 1 zu entnehmen.
Umweltfreundliche Unterhaltsreinigung im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages
Gegenstand der Leistung sind die Unterhaltsreinigung sowie sonstige Reinigungsleistungen, Sonderreinigungen und die Beseitigung von Schneebrettern und Eisschlag an dem Dienstgebäude Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages.
Jährlich ist eine Gesamtfläche von 11.371.691,16 m² zu reinigen.
Die Höchstmengen der Reinigungen entsprechen für die Punkte 1.1, 1.3, 1.4.1, 1.4.2, 1.4.3, 1.4.10, 1.4.11 und 1.5 der Preisangaben der dort angegebenen Menge.
Die Höchstmenge der unter Punkt 1.2, 1.4 der Preisangaben beschriebenen Sonderdienste beträgt:
für Punkt 1.2.1 62.400 Stunden,
für Punkt 1.2.2 1.920 Stunden,
für Punkt 1.2.3 18.720 Stunden,
für Punkt 1.2.4 9.640 Stunden,
für Punkt 1.2.5 240 Stunden,
für Punkt 1.2.6 240 Stunden,
für Punkt 1.2.7 2.880 Stunden,
für Punkt 1.2.8 480 Stunden,
für Punkt 1.4.4 36.000 m²,
für Punkt 1.4.5 2.400 m²,
für Punkt 1.4.6 24.000 m²,
für Punkt 1.4.7 4.800 m²,
für Punkt 1.4.8 33.600 m²,
für Punkt 1.4.9 38.400 m²,
auf die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet.
Es werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden beziehungsweise die tatsächlich gereinigte Fläche vergütet. Es kann keine Mindestabnahme garantiert werden.
Näheres ist der Leistungbeschreibung für Los 2 zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister
beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem
Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für
Justiz: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als
[Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim
Bundeskartellamt: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als
[Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim
Bundeskartellamt anfordern.
- Auskunftsersuchen nach § 6 Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und
§ 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für
grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland
beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG)
beim Hauptzollamt Berlin, Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks
(erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des
Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme
mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden)
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der
Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Teilnahmeformular Ortsbesichtigung für Los 1
- Referenzen
Los 1:
Angabe von drei Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich Glas- und Jalousiereinigung in einem Bürogebäude. Bei einer Referenz muss das Auftragsvolumen in Euro (netto) mindestens 60% der eigenen Angebotssumme netto für die gesamte Vertragslaufzeit betragen.
Los 2:
Angabe von drei Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich Unterhaltsreinigungen in einem Bürogebäude. Bei einer Referenz muss das Auftragsvolumen in Euro (netto) mindestens 60% der eigenen Angebotssumme netto für die gesamte Vertragslaufzeit betragen.
Gilt für Los 1 und Los 2 gleichermaßen:
Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss. Wenn Sie für mehrere Lose ein Angebot einreichen wollen, können Sie die gleichen Referenzen vorlegen, jedoch müssen die individuellen Mindestanforderungen pro Los hinsichtlich Leistungsgegenstand und prozentualem Auftragsvolumen erfüllt werden. Dies bedeutet, dass gegebenenfalls Unterhaltsreinigung und Glasreinigung auseinander gerechnet werden müssen.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder gleichwertig sowie gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Falls Sie diese Zertifikate (noch) nicht mit dem Angebot vorlegen können beziehungsweise Sie nicht zertifiziert sind, besteht die Möglichkeit, anhand von Eigenerklärungen die Gleichwertigkeit zu den genannten Normen hinsichtlich der Umsetzung nachzuweisen. Hieraus müssen alle Ziele der jeweiligen Norm eindeutig hervorgehen. Die Zertifizierungen sind über den Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten und gegebenenfalls dann auch auf Anfrage der Auftraggeberin während des Vertragszeitraumes nachzuweisen.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe für Los 1 ist zwingend erforderlich.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.