Vergabebekanntmachung: Empfangs- und Wachdienst Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: J-2022-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabebekanntmachung: Empfangs- und Wachdienst Dresden
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Empfangs- und Wachdienstleistungen für den DGUV e.V. auf dem Gelände der DGUV Akademie in Dresden, Königsbrücker Landstraße 2, 01109 Dresden, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Dokument B.)
Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. Königsbrücker Landstraße 2 01109 Dresden
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Empfangs- und Wachdienstleistungen für den DGUV e.V. auf dem Gelände der DGUV Akademie in Dresden, Königsbrücker Landstraße 2, 01109 Dresden. Umfasst ist insbesondere die Besetzung der Empfänge in Gebäude 1 und 2 (stationäre Sicherheitsdienste) mit Schlüsselverbringung, Verschlussrundgängen und Sicherheitseinsätzen (mobile Sicherheitsdienste) sowie optional abrufbare Veranstaltungsbetreuungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Dokument B.)
Nach § 5 des Vertrages (optionale Leistungen) ist die optionale Beauftragung von anlassbezogenen Empfangs- und Wachdienstleistungen durch den AG im Umfang von max. 1.000 Personenstunden pro Vertragsjahr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Empfangs- und Wachdienst IAG Dresden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6C6YEM
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Es wird ausdrücklich auf die Fristen in § 135 Abs. 2 S. 2 GWB hingewiesen:
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.