SPK-ZVS-21-00039-OV-M-GF (CH-SPK-2104-0464) - EVB-IT Servicevertrag für einen auf Shopware basierenden Onlineshop Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-21-00039-OV-M-GF

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.preussischer-kulturbesitz.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wissenschafts- und Kultureinrichtung, an der Schnittstelle zwischen Kunst und Kultur auf der einen und Wissenschaft und Forschung auf der anderen Seite

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SPK-ZVS-21-00039-OV-M-GF (CH-SPK-2104-0464) - EVB-IT Servicevertrag für einen auf Shopware basierenden Onlineshop

Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-21-00039-OV-M-GF
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Pflege und Weiterentwicklung sowie Service und Support des auf Shopware basierenden Onlineshopsdes der Gipsformerei der Staatlichen Museen zu Berlin auf Grundlage eines EVB-IT Servicevertrages

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Pflege und Weiterentwicklung sowie Service und Support des auf Shopware basierenden Onlineshopsdes der Gipsformerei der Staatlichen Museen zu Berlin auf Grundlage eines EVB-IT Servicevertrages

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 5.1.1 Projektteam-Kenntnisse über Frontendgestaltung, Template-Anpassung und erforderliche Plug-ins sowie entsprechend tiefgreifende Beratungskompetenz / Gewichtung: 14
Qualitätskriterium - Name: 5.1.2 Projektteam-Erfahrungen im Bereich „konzeptionelle und graphische Entwicklung, Weiterentwicklung und Pflege des Corporate Designs, Kreativleistungen für Online-Kampagnen / Gewichtung: 14
Qualitätskriterium - Name: 5.1.3 Projektteam-Erfahrung im Contentmanagement für die mehrsprachige Betreuung von Inhalten, sowie bei der Entwicklung von Redaktionskonzepten für Online Publishing-Maßnahmen / Gewichtung: 7
Qualitätskriterium - Name: 5.1.4 Projektteam-Kenntnis über XSL-Transformationen und deren Definition in XSLT / Gewichtung: 7
Qualitätskriterium - Name: 5.1.5 Projektteam-Kenntnis der Shopware REST-API / Gewichtung: 7
Qualitätskriterium - Name: 5.1.6 Projektteam-Erfahrung in der Analyse von externen Datenquellen und der Entwicklung von Daten-Schnittstellen und Integration für Aktualisierungsroutinen via Schnittstelle (Mapping, API) für die regelmäßige Aktualisierung der Kataloginhalte / Gewichtung: 7
Qualitätskriterium - Name: 5.1.7 Projektteam-Erfahrung mit dem programmgesteuerten Import von Artikeldaten mittels Shopware "bin/console sw:importexport:import" / Gewichtung: 7
Qualitätskriterium - Name: 5.1.8 Projektteam-Kenntnisse zur Übernahme des angepassten Workflows bei Bestellabwicklung inkl. modifizierte Formulare und Mail-Vorlagen / Gewichtung: 7
Qualitätskriterium - Name: 5.2.1 Wartungskonzept / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 100
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 098-270348
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: SPK-ZVS-21-00039-OV-M-GF
Bezeichnung des Auftrags:

SPK-ZVS-21-00039-OV-M-GF (CH-SPK-2104-0464) - EVB-IT Servicevertrag für einen auf Shopware basierenden Onlineshop

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

A.

NUR REGISTRIERTE NUTZER DER E-VERGABE, DIE DIE TEILNAHME UNTER "MEINE E-VERGABE" AKTIVIEREN, KÖNNEN AM VERGABEVERFAHREN TEILNEHMEN.

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B.

DIE VERGABEUNTERLAGEN STEHEN ELEKTRONISCH UNEINGESCHRÄNKT ZUR VERFÜGUNG.

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C.

WEITERE AUSKÜNFTE

SOWEIT IM RAHMEN DES TEILNAHMEWETTBEWERBES / DER ANGEBOTSERSTELLUNG FRAGEN ZU DEN UNTERLAGEN ODER ZUM VERGABEVERFAHREN AUFTRETEN, IST UNVERZÜGLICH DIE VERGABESTELLE (SIEHE PUNKT I.1) ZU INFORMIEREN. FRAGEN ZUM VERGABEVERFAHREN, DEN VERGABEUNTERLAGEN UND SONSTIGE BIETERFRAGEN KÖNNEN NUR BEANTWORTET WERDEN, SOFERN DIESE RECHTZEITIG BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE EINGEGANGEN SIND. DIE FRISTEN SIND DER AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES (ANSCHREIBEN) ZU ENTNEHMEN.

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AUSKÜNFTE SIND PER E-MAIL (SIEHE PUNKT I.1) ODER ÜBER DIE EVERGABEPLATTFORM AUSSCHLIESSLICH BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE ANZUFORDERN. DIE FRAGEN UND DIE DAZUGEHÖRIGEN ANTWORTEN WERDEN STETS NUR ÜBER DIE E-VERGABEPLATTFORM BEKANNT GEGEBEN. TELEFONISCHE AUSKÜNFTE WERDEN GRUNDSÄTZLICH NICHT ERTEILT. NUR DIE UNTER PUNKT I.1 GENANNTE VERGABESTELLE DARF FÜR AUSKÜNFTE ZUM VERFAHREN KONTAKTIERT WERDEN, IM FALL DER KONTAKTAUFNAHME ZU ANDEREN STELLEN BEHÄLT SICH DIE AUSSCHREIBENDE STELLE VOR, DEN BEWERBER / BIETER VOM VERGABEVERFAHREN AUSZUSCHLIESSEN.

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NACH ABLAUF DER ANGEGEBENEN FRIST EINGEHENDE FRAGEN WERDEN GGF. NICHT MEHR BEANTWORTET. DIE SPK BEHÄLT SICH VOR, AUCH FRAGEN ZU BEANTWORTEN, DIE NACH ABLAUF DER FRIST EINGEHEN.

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D.

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN (D.H. AUSKÜNFTE ZUM VERGABEVERFAHREN, ANTWORTEN AUF BIETERFRAGEN ETC.) UND GGF. ERGÄNZENDE DOKUMENTE SIND BEI DER ERSTELLUNG EINES ANGEBOTES ZU BEACHTEN.

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E.

SÄMTLICHE KOMMUNIKATION (EINSCHLIESSLICH ANGEBOT) IST IN DEUTSCHER SPRACHE ZU FÜHREN.

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F.

KOSTEN, DIE GGF. BEI DER ERSTELLUNG DES TEILNAHMEANTRAGES / ANGEBOTES ENTSTEHEN, KÖNNEN NICHT ERSTATTET WERDEN.

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G.

ZUR ELEKTRONISCHEN ANGEBOTSEINREICHUNG ÜBER DIE EVERGABEPLATTFORM DES BUNDES GENÜGT, STATT DER EIGENHÄNDIGEN UNTERSCHRIFT, DIE ÜBERMITTLUNG DER GEFORDERTEN DOKUMENTE IN TEXTFORM GEMÄSS § 126B BGB UND DIE NENNUNG DER PERSON DES ERKLÄRENDEN AN DEN VORGEGEBENEN STELLEN. NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN SIND DEM ANGEBOT ÜBER "MEINE E-VERGABE" BEIZUFÜGEN.

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H.

DER TEILNAHMEANTRAG / DAS ANGEBOT IST UNTER EINHALTUNG DER GENANNTEN FRIST AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH AUF DER EVERGABEPLATTFORM DES BUNDES EINZUREICHEN. DIE VORGEGEBENEN FORMBLÄTTER SIND ZWINGEND ZU VERWENDEN.

NICHT FRISTGERECHT EINGEREICHTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE WERDEN IM WEITEREN VERFAHREN NICHT BERÜCKSICHTIGT.

GEM. § 56 ABS. 2 S.2 VGV WIRD FESTGELEGT, DASS UNTERLAGEN NACHGEFORDERN WERDEN KÖNNEN:

(1) WENN ERFORDERLICHE UNTERNEHMENSBEZOGENE UNTERLAGEN BEI ABGABE DES ANGEBOTES NICHT VORLIEGEN, WERDEN DIESE NACHGEFORDERT.

WERDEN DIESE NICHT INNERHALB EINER ANGEMESSENEN FRIST NACHGEREICHT, WIRD DAS ANGEBOT GEM. § 57 ABS. 1 VGV VON DER WERTUNG AUSGESCHLOSSEN.

(2) DIE NACHFORDERUNG VON LEISTUNGSBEZOGENEN UNTERLAGEN, DIE DIE WIRTSCHAFTLICHKEITSBEWERTUNG DER ANGEBOTE ANHAND DER ZUSCHLAGSKRITERIEN BETREFFEN, IST AUSGESCHLOSSEN. SIND DEM ANGEBOT LEISTUNGSBEZOGENEN UNTERLAGEN, DIE DIE WIRTSCHAFTLICHKEITSBEWERTUNG DER ANGEBOTE ANHAND DER ZUSCHLAGSKRITERIEN BETREFFEN, NICHT ODER NICHT VOLLSTÄNDIG BEIGEFÜGT ODER FEHLEN ENTSPRECHENDE ANGABEN IM ANGEBOT, WIRD DAS ANGEBOT GEM. § 57 ABS. 1 VGV VON DER WERTUNG AUSGESCHLOSSEN.

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I.

MIT DER ABGABE DES TEILNAHMEANTRAGS / ANGEBOTES UNTERLIEGT DER BEWERBER / BIETER DEN BESTIMMUNGEN ÜBER NICHT BERÜCKSICHTIGTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE (§ 57 VgV).

ES GILT DEUTSCHES RECHT.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin.

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.

Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB.

§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse [gelöscht] möglich.

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Hinweis:

Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und

Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/08/2022