Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bf Linz am Rhein, Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, techn. Ausrüstung LPH 3-4 (Option LPH 5-9) Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18812
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bf Linz am Rhein, Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, techn. Ausrüstung LPH 3-4 (Option LPH 5-9)
Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bf Linz am Rhein, Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, techn. Ausrüstung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bf Linz am Rhein, Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, techn. Ausrüstung LPH 3-4 (Option LPH 5-9)
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bf Linz am Rhein
Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bf Linz am Rhein, Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, techn. Ausrüstung LPH 3-4
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT11: Beleuchtung Dach Hausbahnsteig
1. Im Zusammenhang mit dem erst im Projektverlauf beschlossenen Ersatzneubau des Daches am Hausbahnsteig am Bf Linz (Rhein) wird auch die Beleuchtungsplanung für dieses Dach erforderlich. Nach Abstimmung mit dem Planprüfer werden folgende Leistungen erforderlich: - Lichtberechnung - Lagepläne/Installationspläne/Kabelplan - Erdungsplan - Überprüfung der Leitungsquerschnitte. Sollten Änderungen nötig sein, neue Kabelberechnung. - Ergänzung zum Erläuterungsbericht bzw. Aufstellung einer Kurzversion. 2. Unabhängig vom Dach Hausbahnsteig werden derzeit auch noch Beratungsleistungen zur Spannungsversorgung der GA-Steuerung für die Hebeanlage erforderlich.
Es handelt sich um eine Anpassung der durch den AN erstellten Planung.