Wissenschaftliche Begleitung des Programms für den Europäischen Sozialfonds Plus im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-D-017
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/web/
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftliche Begleitung des Programms für den Europäischen Sozialfonds Plus im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027
Wissenschaftliche Begleitung des Programms für den Europäischen Sozialfonds Plus ESF+ im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027
Wissenschaftliche Begleitung des Programms für den Europäischen Sozialfonds Plus ESF+ im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027
Der Auftrag wird kofinanziert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus der Förderperiode 2021-2027
Abschnitt IV: Verfahren
Bewerber werden hinsichtlich ihrer Eignung bewertet. In der Bewertung der Nachweise der Eignung können maximal 20 Punkte erreicht werden. Die Eignung ist gegeben, wenn mind. 10 Punkte erreicht werden. Alle geeigneten Bewerber werden zur Angabe eines Angebotes aufgefordert. Die Bewertungsmatrix ist dem Formblatt Wirt-123 und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wissenschaftliche Begleitung des Programms für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Land Berlin in der Förderperiode 2021-2027
Ort: Köln
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Mit Erteilung des Zuschlags endet das Vergabeverfahren.
Nach § 135 GWB kann die Unwirksamkeit des Zuschlags nur festgestellt werden, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Verpflichtung zur Vorabinformation nach § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Diese Unwirksamkeit kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland