Modernisierung S-Bahnhof Bergedorf, Errichterleistungen S-Bahnstromanlage - Zweitausschreibung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59391
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung S-Bahnhof Bergedorf, Errichterleistungen S-Bahnstromanlage - Zweitausschreibung
Elektrotechnische Begleitarbeiten zur Errichtung der S-Bahn-Stromschiene im Rahmen der Modernisierung der Verkehrsstation Hamburg Bergedorf
Maßnahmen für Anlagen der S-Bahnstromversorgung der DB Netz AG und der DB Energie GmbH im Rahmen von Zusammenhangsmaßnahmen (ZHM) für die Modernisierung der Verkehrsstation (VST) Bergedorf.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die ausgeschriebenen Leistungen sind ausschließlich präqualifikationspflichtig. Die Bekanntmachung zum PQ-System mit der Bkm-Nr. 2022/S 006-012720 vom 14.01.2022 ist ein Aufruf zum Wettbewerb gem. § 48 Abs. 9 i.V.m. § 37 SektVO. Daher ist kein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb erforderlich. Alle Unternehmen, die über die hier erforderlichen und in der Bekanntmachung genannten PQ verfügen, haben Ihr Interesse angemeldet und wurden am Vergabeverfahren beteiligt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Modernisierung S-Bahnhof Bergedorf, Errichterleistungen S-Bahnstromanlage - Zweitausschreibung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.