Verkehrsleistungen Nachunternehmer 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21029
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vhhbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsleistungen Nachunternehmer 2022
Die VHH beabsichtigt, einen Teil ihrer Betriebsleistungen mit Kraftomnibussen im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes im Gesamtumfang von etwa 257 Tsd. Verrechnungskilometer pro Jahr an Nachunternehmer zu vergeben.
Die Laufzeit der Verträge wird etwa drei Jahre betragen, es besteht seitens der VHH die Option um die maximal dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr (unverbindliche Höchstabnahmemenge).
Diese Vertragsverlängerungen werden als unverbindliche Höchstabnahmemenge benannt, ohne dass insoweit eine Abnahmeverpflichtung besteht. Die Auftraggeberin ist ferner nicht verpflichtet, im Falle einer Vertragsverlängerung die vollumfängliche Leistung zu beauftragen.
Die Leistungen können sich bis zur Betriebsaufnahme in Art (Gebiet, Linien, Linienwege etc.) und Umfang ändern.
Es gilt das Qualitätssteuerungsverfahren (QSV) des HVV mit Großbereichsstandard für den Straßenverkehr. Weitergehende Qualitätsstandards sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der bezuschlagte Auftragnehmer hat auf Grund der Vertragslaufzeit und der notwendigen Flexibilität bei dieser Vergabe die erforderlichen Fahrzeuge bei der Auftraggeberin VHH anzumieten. Die entsprechenden Anforderungen, Bestimmungen und Preise sind im jeweiligen KOM-Mietvertrag (Teil B) festgelegt.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung mitsamt Vertrag (Teil B) verwiesen.
östliches Randgebiet Hamburg/ Bezirk Hamburg-Mitte und Bezirk Bergedorf
Es handelt sich bei der gegenständlichen Vergabe um Nachunternehmerleistungen im Linienverkehr nach §§ 42 und/oder 43 PBefG und ggf. nach Freistellungsverordnung. Es ist beabsichtigt, Fahrzeugumläufe mit Teil- oder Gesamtleistungen einer oder mehrerer Linien zu vergeben. Das voraussichtliche Leistungsvolumen beträgt etwa 257 Tsd VerrKM/a.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3. genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
B) Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Transparenz- und des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Nachforderung nach § 51 SektVO vor.
C) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (einzureichen als Anlage A.2 zu Teil A). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2. und unter Abschnitt III.1.3. dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
D) Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – Eignungsleihe – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 SektVO). In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritte) mit Namen und Anschrift zu benennen (einzureichen als Anlage A.3 zu Teil A) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1. dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2. und unter Abschnitt III.1.3. dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat vor Zuschlagserteilung dann zudem eine Verpflichtungserklärung (einzureichen als Anlage A.4 zu Teil A) für diesen Dritten vorzulegen.
E) Das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen gem. Ziff. I.3) über die elektronische Vergabeplattform subreport (https://www.subreport.de/E31193662) zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Zu verwenden ist als elektronisches Format nur PDF (.pdf), sofern in den Verfahrensbedingungen nichts anderes zugelassen oder gefordert wird. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verspätet eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.
F) Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen, ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend.
G) Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat/haben zusätzlich die nachfolgenden Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1) Anschreiben (gem. Anlage A.1 zu Teil A) 2) Bindefristverlängerung (gem. Anlage A.14 zu Teil A) 3) Urkalkulation als passwortgeschützte PDF-Datei (gem. Anlage A.16 zu Teil A) 4) Subunternehmervertrag (Teil B) 5) Vergütung Preisblatt (Anlage 7 a zu Teil B) 6) Preisgleitung (Anlage 8 zu Teil B) 7) Fahrzeugliste (Anlage 9 zu Teil B) 8) Liste der eingesetzten Kraftfahrer (Anlage 10 zu Teil B) 9) KOM Mietvertrag (Anlage 13 zu Teil B) H) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 MiLoG (einzureichen als Anlage A.6 zu Teil A) des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit dieser Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) oder des Wettbewerbsregisters anzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensunzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Aufgrund der aktuellen Situation sind Nachprüfungsanträge schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht] zu richten.