Reinigungsdienstleistungen Stadthäuser V0403/2022 Stadthäuser 1-6 Bremerhaven u. a. Referenznummer der Bekanntmachung: V0403/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen Stadthäuser V0403/2022 Stadthäuser 1-6 Bremerhaven u. a.
Innenreinigung Stadthäuser 1-6 u. a.
Bremerhaven
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer für die Innenreinigung des Stadt-hauses 1, des Verwaltungshochhauses, der Stadthäuser 2, 3, 4, des Stadthauses 6 mit Polizeigewahr-sam, des Polizeibüros Hafenstraße, der Sporthalle am Stadthaus, der Werk-stattschule sowie der Büroräume "Bude 25", sämtlich in Bremerhaven, zu finden. Dies beinhaltet die Unterhaltsreinigung und die Grundreinigung.
In den Stadthäusern 1 bis 4 befindet sich die Verwaltung der Stadt Bremerhaven (Magistrat), im Stadthaus 6 ist die Ortspolizeibehörde Bremerhaven mit Polizeigewahrsam ansässig.
Es wird eine Fläche zur Gesamtgröße von 35.063,17 qm zur Reinigung ausgeschrieben:
a. Stadthaus 1: 7.040,48 qm
b. Stadthaus 1 - Verwaltungshochhaus: 2.664,88 qm
c. Stadthaus 2: 3.845,92 qm
d. Stadthaus 3: 3.691,49 qm
e. Stadthaus 4: 4.512,42 qm
f. Stadthaus 6: 10.537,99 qm
g. Stadthaus 6 - Polizeigewahrsam: 426,35 qm
h. Polizeibüro Hafenstraße 459,94 qm
i. Sporthalle am Stadthaus: 849,86 qm
j. Werkstattschule: 900,79 qm
k. Büroräume "Bude 25": 133,05 qm.
Es besteht die einseitige Option der viermaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr, längstens bis zum 30.11.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls
zutreffend- die entsprechenden Formblätter ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen. Die gilt auch für Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3).
a) Angaben zum Firmenprofil/Unternehmensdarstellung (Formblatt 1)
b) Eigenerklärung zum Umsatz Ihres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unter-
nehmen ausgeführten Leistungen. (Formblatt 2)
c) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über den Nachweis der Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister verfügt. (Formblatt 2)
d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
(Formblatt 2)
e) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit
einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. (Formblatt 2)
f) Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. (Formblatt 2)
g) Eigenerklärung, dass Ihrem Unternehmen für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Beschäftigten zur Verfügung stehen (Formblatt 2).
h) Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns
(Formblätter 231 HB-EU, 232 HB-EU)
i) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen, Ihren Arbeitnehmern gegenüber, die geltenden
Mindestlohn- und Lohntarifverträge und sonstigen Tarifvereinbarungen für das Gebäudereiniger-Handwerk einhält (Formblatt 6).
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls
zutreffend- die entsprechenden Formblätter ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
j) Eigenerklärung, das das absehbare jährliche Rechnungsvolumen des vorgesehenen Angebotes
nicht mehr als 1/3 des Geschäftsumsatzes meines Unternehmens ausmacht (Formblatt 5).
k) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Formblatt 2)
l) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. (Formblatt 2)
m) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung
verfügt, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: [Betrag gelöscht] Euro Personen- und
Sachschäden pro Schadenfall und Person, [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden pro
Schadensfall, [Betrag gelöscht] Euro für Verletzungen von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich
Sozialdaten) pro Schadensfall und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden.
oder
im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, die folgende Mindest-
deckungssummen abdeckt: [Betrag gelöscht] Euro Personen- und Sachschäden pro Schadensfall und
Person, [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall, [Betrag gelöscht] Euro für Verletzungen
von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) pro Schadensfall und 1 000 000
Euro für sonstige Schäden. Eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über die Bereit-
schaft, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen, ist mit dem Angebot einzureichen (Formblatt 2).
n) Eigenerklärung, dass Ihre Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2019, 2020, 2021) mit der "Innenreinigung Stadthäuser 1-6 u. a." der Seestadt Immobilien
(Auftraggeberin) vergleichbar sind, u.a. unter Angabe des Auftragswertes und der Leistungsart
(Formblatt 3).
(Hinweis: "Vergleichbar" heißt nicht "gleich"; die Referenzen müssen sich aber auf
Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich
entsprechen!)
Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die Referenzen alle der folgenden
Kriterien erfüllen:
- jeweils eine zusammenhängende Reinigungsfläche von mindestens 1.500 m² haben
- das Personal den Anforderungen des Formblattes 4 entsprechen
- mind. 3 Mitarbeiter zur Erbringung der Leistung eingesetzt werden
o) Formblatt zum Personal:
Für das Objekt zuständige Gebäudereiniger-Meister/in oder Gebäudereiniger- Geselle/in
(Formblatt 4)
p) Eigenerklärung zur Einhaltung der Leistungsanforderungen für den umweltverträglichen Einsatz
von Reinigungsprodukten in städtischen Gebäuden (Formblatt 7).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB 2013 bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB 2013 informiert
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de