Implementierung eines Bewerbungsmanagementsystem Referenznummer der Bekanntmachung: AL 80/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung eines Bewerbungsmanagementsystem
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin beabsichtigt ein Bewerbungsmanagementsystem als Software as a Service (SaaS) zu beschaffen, inkl. der notwendigen Implementierungsdienstleistungen samt Schnittstellen zu anderen Betriebssystemen.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Berlin
Standardlos
9999 * um jeweils 365
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gesamtumsatz (netto) und Jahresumsatz (netto) mit vergleichbaren Leistungen: Angaben zum Gesamtumsatz (netto) und Jahresumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
Vergleichbar sind Leistungen sind Aufträge über die Bereitstellung, die Implementierung und den Betrieb eines Bewerbungsmanagementsystems (Software) zur Unterstützung der Personalbeschaffung.
zu Eignungskriterium 1: Nachzuweisen ist ein Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen von mind. [Betrag gelöscht] EUR in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
2. Unternehmensreferenzen über vergleichbare Aufträge: Angabe zu Unternehmensreferenzen über ausgeführte vergleichbare Aufträge in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021 oder aktueller).
Die Unternehmensreferenzen müssen im Hinblick auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Vergleichbar sind Aufträge über die Bereitstellung, die Implementierung und den Betrieb eines Bewerbungsmanagementsystems (Software) zur Unterstützung der Personalbeschaffung.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen worden sind, erfolgt eine Bewertung anhand des bisher erreichten Stands. Noch nicht realisierte Leistungsstände können dabei nicht berücksichtigt werden.
Es sind anzugeben:
- Referenzgeber mit Kontaktdaten
- Name des Referenzprojektes
- Funktion des Referenznehmers im Referenzprojekt
- Leistungszeitraum
- Auftragswert
- Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere der technischen Anforderungen und Besonderheiten
- Angaben zur Nutzung, insbesondere Nutzerzahlen, Anzahl der Stellenpostings pro Jahr, Anzahl der Kurznachrichten
- Angabe, ob das Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist.
3. Beschäftigtenanzahl: Erklärung zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021).
Es sind anzugeben:
- die Gesamtzahl der Beschäftigten
- Anzahl der beschäftigten Softwareentwickler:innen.
4. Zertifizierung nach ISO 27001, BSI IT-Grundschutz, BSI C5 oder vergleichbar : Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 27001, BSI IT-Grundschutz, BSI C5 oder vergleichbar.
5. Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar: Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar.
zu Eignungskriterium 2: Der Bieter hat mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen vorgelegt. Des Weiteren muss folgende weitere Mindestbedingung erfüllt werden:
a) Bei jeder Referenz muss die Software im Referenzprojekt für mindestens 3.000 Stellenpostings pro Jahr (2019 und 2020 und 2021 oder aktueller) genutzt worden sein.
b) Bei jeder Referenz müssen über die Software im Referenzprojekt mindestens 20.000 Kurznachrichten pro Jahr (2019 und 2020 und 2021 oder aktueller) versandt worden sein.
c) Bei jeder Referenz muss zwingend die Implementierung und der Betrieb entlang des gesamten Ausschreibungs- und Einstellungsprozesses enthalten sein – die Software muss den gesamten Prozess, von der Genehmigung und Veröffentlichung einer Stelle über die Bewerberauswahl bis zur Genehmigung der Einstellung bzw. Ablehnung eines Bewerbers, abgebildet bzw. begleitet haben.
d) Bei einer der Referenzen muss ein Universitätsklinikum oder Krankenhaus der Referenzgeber sein.
zu Eignungskriterium 3: Der Bieter verfügt in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) jeweils im Mittel über mindestens 50 Beschäftigte mit Tätigkeitsschwerpunkt Softwareentwicklung.
zu Eignungskriterium 4: Gültiger Nachweis muss eingreicht werden.
zu Eignungskriterium 5: Gültiger Nachweis muss eingreicht werden.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung des Verfahrens zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (TED) auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]