Abschluss eines Servicevertrages für das bestehende Hamburger Einsatzleitsystem für den Zeitraum 01.11.2022 bis 30.06.2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Servicevertrages für das bestehende Hamburger Einsatzleitsystem für den Zeitraum 01.11.2022 bis 30.06.2025
Abschluss eines Servicevertrages für die bestehende Hamburger Einsatzleitsoftware. Es handelt sich bei der Software um eine eigens für die Polizei Hamburg entwickelte Softwarelösung, die in 2025 abgelöst werden soll. Bis dahin können die benötigten Wartungsleistungen nur vom Hersteller, Programmierer und alleinigen Vertreiber der Software erbracht werden. Es bestehen keine offenen Schnittstellen.
Für den Zeitraum 01.11.2022 bis 30.06.2025 werden monatliche Wartungsleistungen am Hamburger Einsatzleitsystem benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es handelt sich um die Verlängerung eines bestehenden Servicevertrags für das Hamburger Einsatzleitsystem (HELS) der Firma Siemens.
Bei HELS handelt es sich um eine Spezialsoftware, die nur für die Hamburger Polizei entwickelt und programmiert wurde. Eventuelle Änderungen, Anpassungen, Weiterentwicklungen oder Serviceleistungen können nur vom Entwickler und Programmierer der Software erfolgen, da aufgrund der extrem hohen Sicherheitsanforderungen keine offenen Schnittstellen vorhanden sind. Da es sich um eine Spezialsoftware für die Polizei Hamburg handelt kann nur mit dem Hersteller und Programmierer der Hamburger Einsatzleitsoftware (Firma Siemens) der benötigte Servicevertrag geschlossen werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
[gelöscht]
zu richten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.