Microsoft (MS) Consulting Leistungen 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 131/2022

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.itdz-berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleistung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Microsoft (MS) Consulting Leistungen 2022-2024

Referenznummer der Bekanntmachung: 131/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72222000 Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für den Betrieb der (kritischen) Infrastruktur des ITDZ Berlin - als Landesdienstleister des Landes Berlin - werden betriebsunterstützende Leistungen benötigt.

Diese Dienstleistungen sind sehr umfangreich und je nach Auftreten in Ihrer Art so besonders, dass es erforderlich ist, einen besonderen Herstellersupport zu beschaffen.

Hintergrund ist die dauerhafte Sicherstellung aller von ITDZ Berlin betriebenen Microsoft Infrastrukturen, um die Arbeitsfähigkeit aller an das Netz des ITDZ Berlin - als IT-Dienstleister des Landes - angeschlossenen Behörden gewährleisten zu können.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72227000 Beratung im Bereich Software-Integration
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für den Betrieb der (kritischen) Infrastruktur des ITDZ Berlin - als Landesdienstleister des Landes Berlin - werden betriebsunterstützende Leistungen benötigt.

Diese Dienstleistungen sind sehr umfangreich und je nach Auftreten in Ihrer Art so besonders, dass es erforderlich ist, einen besonderen Herstellersupport zu beschaffen.

Hintergrund ist die dauerhafte Sicherstellung aller von ITDZ Berlin betriebenen Microsoft Infrastrukturen, um die Arbeitsfähigkeit aller an das Netz des ITDZ Berlin - als IT-Dienstleister des Landes - angeschlossenen Behörden gewährleisten zu können.

Da am Markt auch Leistungen im Bereich Support für Microsoft Produkte angeboten werden, wird genau differenziert, welche Leistung benötigt wird und somit eine klare Abgrenzung sichergestellt nach:

- Support durch den Hersteller selbst oder

- Support für Microsoft Produkte durch Dienstleister am Markt.

Aktuell bauen diverse IKT-Basisdienste und vor allem Fachverfahren, die das ITDZ Berlin selber betreibt oder zumindest die Infrastruktur dafür, auf MS Produkte auf. Deshalb wird insbesondere hier die Beratungsleistung des Herstellers benötigt, um auch neue Funktionen der MS Produkte richtig einzusetzen. Aktuell wird der Support durch den Hersteller MS vor allem für folgende Produkte benötigt, die im Land Berlin an zentralen Stellen eingesetzt werden:

- IKT-Basisdienst für Infrastruktur Verzeichnisdienst (Active Directory)

- IKT-Arbeitsplatz (Windows 10, Office, SCCM, Exchange)

- Sicherstellung der Infrastruktur Leistungen (Windows Server, Exchange, SQL Server, SharePoint)

- Entwicklung des IKT-Basisdienst für Infrastruktur Identity- und Accessmanagement (IAM)

In 2021 bis voraussichtlich 2023, wird der IKT-Basisdienst für Infrastruktur Verzeichnisdienst auf Basis der Arbeiten in 2019/20 in den landeswieten Betrieb überführt. Diese Überführung ist noch nicht abgeschlossen und muss auch in 2023 fortgeführt werden. In dieser Aufgabe ist es sehr wichtig, dass wir die Consulting Leistung des Herstellers genau in den Punkten nutzen, in dem nur der Hersteller die entscheidende Beratungsleistung erbringen kann.

Die Gesamtheit der zu beschaffenden Leistungen steht nach Kenntnis des ITDZ Berlin und einer Marktrecherche so nicht am Markt zur Verfügung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag kann kann zweimal um je ein Jahr (15.06.2024-14.06.2025 sowie 15.06.2025-14.06.2026) verlängert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Grundlage sind die Vertragsbedingungen des EVB-IT Dienstleistung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Für den Betrieb der (kritischen) Infrastruktur des ITDZ Berlin - als Landesdienstleister des Landes Berlin - werden betriebsunterstützende Leistungen benötigt.

Diese Dienstleistungen sind sehr umfangreich und je nach Auftreten in Ihrer Art so besonders, dass es erforderlich ist, einen besonderen Herstellersupport zu beschaffen.

Hintergrund ist die dauerhafte Sicherstellung aller von ITDZ Berlin betriebenen Microsoft Infrastrukturen, um die Arbeitsfähigkeit aller an das Netz des ITDZ Berlin - als IT-Dienstleister des Landes - angeschlossenen Behörden gewährleisten zu können.

Da am Markt auch Leistungen im Bereich Support für Microsoft Produkte angeboten werden, wird genau differenziert, welche Leistung benötigt wird und somit eine klare Abgrenzung sichergestellt nach:

- Support durch den Hersteller selbst oder

- Support für Microsoft Produkte durch Dienstleister am Markt.

Aktuell bauen diverse IKT-Basisdienste und vor allem Fachverfahren, die das ITDZ Berlin selber betreibt oder zumindest die Infrastruktur dafür, auf MS Produkte auf. Deshalb wird insbesondere hier die Beratungsleistung des Herstellers benötigt, um auch neue Funktionen der MS Produkte richtig einzusetzen. Aktuell wird der Support durch den Hersteller MS vor allem für folgende Produkte benötigt, die im Land Berlin an zentralen Stellen eingesetzt werden:

- IKT-Basisdienst für Infrastruktur Verzeichnisdienst (Active Directory)

- IKT-Arbeitsplatz (Windows 10, Office, SCCM, Exchange)

- Sicherstellung der Infrastruktur Leistungen (Windows Server, Exchange, SQL Server, SharePoint)

- Entwicklung des IKT-Basisdienst für Infrastruktur Identity- und Accessmanagement (IAM)

In 2021 bis voraussichtlich 2023, wird der IKT-Basisdienst für Infrastruktur Verzeichnisdienst auf Basis der Arbeiten in 2019/20 in den landeswieten Betrieb überführt. Diese Überführung ist noch nicht abgeschlossen und muss auch in 2023 fortgeführt werden. In dieser Aufgabe ist es sehr wichtig, dass wir die Consulting Leistung des Herstellers genau in den Punkten nutzen, in dem nur der Hersteller die entscheidende Beratungsleistung erbringen kann.

Die Gesamtheit der zu beschaffenden Leistungen steht nach Kenntnis des ITDZ Berlin und einer Marktrecherche so nicht am Markt zur Verfügung.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 51150/M
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Microsoft (MS) Consulting Leistungen 2022-2024

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/08/2022