PSA Berufsbekleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10077
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
PSA Berufsbekleidung
Die Bereitstellung von Berufsbekleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Tätigkeiten außerhalb des Verkehrsraumes.
Gefordert wird folgende Berufsbekleidung:
Pilotjacke
Sweatshirt
Polo Shirt kurzarm
Shirt langarm
Shirt kurzarm
Zentrale, Nord, Nordost, Ost
Die Standorte unserer Niederlassungen für das Los 1, entnehmen Sie bitte
der Anlage B04_Lieferstellenverzeichnis.
Die Bereitstellung von Berufsbekleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Tätigkeiten außerhalb des Verkehrsraumes.
Gefordert wird folgende Berufsbekleidung:
Pilotjacke
Sweatshirt
Polo Shirt kurzarm
Shirt langarm
Shirt kurzarm
Die Anforderungen an die geforderten Produkte entnehmen Sie bitte der Anlage "C 02_Produktbeschreibung_Berufsbekleidung"
Nordwest, Westfalen, Rheinland
Die Standorte unserer Niederlassungen für das Los 2, entnehmen Sie bitte
der Anlage B04_Lieferstellenverzeichnis.
Die Bereitstellung von Berufsbekleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Tätigkeiten außerhalb des Verkehrsraumes.
Gefordert wird folgende Berufsbekleidung:
Pilotjacke
Sweatshirt
Polo Shirt kurzarm
Shirt langarm
Shirt kurzarm
Die Anforderungen an die geforderten Produkte entnehmen Sie bitte der Anlage "C 02_Produktbeschreibung_Berufsbekleidung"
West, Südwest, Nordbayern, Südbayern
Die Standorte unserer Niederlassungen für das Los 3, entnehmen Sie bitte
der Anlage B04_Lieferstellenverzeichnis.
Die Bereitstellung von Berufsbekleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Tätigkeiten außerhalb des Verkehrsraumes.
Gefordert wird folgende Berufsbekleidung:
Pilotjacke
Sweatshirt
Polo Shirt kurzarm
Shirt langarm
Shirt kurzarm
Die Anforderungen an die geforderten Produkte entnehmen Sie bitte der Anlage "C 02_Produktbeschreibung_Berufsbekleidung"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zentrale, Nord, Nordost, Ost
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nordwest, Westfalen, Rheinland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44319
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
West, Südwest, Nordbayern, Südbayern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erbes-Büdesheim
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55234
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160
Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB
(siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3
angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz
1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.
gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des
§134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst
15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10
Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2
S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)