Administrative Betreuung von Projektförderungen der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-D-003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/web/
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Administrative Betreuung von Projektförderungen der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit
Für das Programm „Förderung von Projekten der Bildungs- und Informationsarbeit in der Entwicklungspolitik“ stellt das Land Berlin ab 2023 1.700.000 € (2024 & 2025 vsl. 1.500.000 €) zur Verfügung. Davon werden vsl. zw. 120 und 150 Projekte gefördert. Wir suchen Interessenten für die Verwaltung dieses Programmes. Zusätzlich sollen Projekte ausgewählter Zuwendungsempfänger direkt verwaltet werden, die nicht über das Programm gefördert werden. Gesamtvolumen dieser Projekte ca. 750.000 €. Pro Haushaltsjahr kann es zu einer Erhöhung der zu verwaltenden Mittel kommen. Sollte es zu Mittelaufstockungen kommen, wird der erhöhte Aufwand entsprechend vergütet. Die Dienstleistung umfasst Antragsprüfung auf Basis eines vorab eingereichten Konzepts zu Qualität und Wirkungsorientierung der eingereichten Projekte. Ebenso Bestandteil der Dienstleistung sind Mittelverwaltung, Abrechnung & Verwendungsnachweisprüfung. Enge Kommunikation mit Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit ist unerlässlich.
* Betreuung des Programms „Förderung der Bildungs- und Inlandsarbeit in der Entwicklungspolitik“
* Administrative Betreuung weiterer ausgewählter Zuwendungsempfänger der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit
* Unterstützung der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit im administrativ-politischen Bereich in Bezug auf die ersten beiden Punkte
Detaillierte Leistungsbeschreibung siehe Anlage
Der unter II.2.6 angegebene geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf vier Jahre.
Im Jahr 2023 stehen für das Leistungspaket 1 1,7 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung und für das Leistungspaket [Betrag gelöscht] Euro. Nach derzeitigem Stand der Haushaltsverhandlungen stehen für das Jahr 2024 ff für das Leistungspaket 1 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. In Leistungspaket 2 ist derzeit keine Veränderung geplant. Es kann im Laufe eines Haushaltsjahres zu zusätzlichen Fördermitteln kommen, die vom Dienstleister weiter gereicht werden sollen. Sollten zusätzliche Fördermittel zur Verfügung stehen, würde die Vergütung entsprechend angepasst.
Für die Angebotsabgabe soll die Kalkulation auf den derzeit vorliegenden Zahlen für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen.
Vertragsänderungen in Bezug auf das Entgelt sind für die Folgejahre nach 2023 wahrscheinlich.
Die Laufzeit beträgt zunächst ein Jahr. Wenn die Dienstleistung zur Zufriedenheit des Auftraggebers erbracht worden ist, kann der Vertrag durch den Auftraggeber nach Optionsrecht jährlich um insgesamt bis zu drei Jahre verlängert werden.
Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. Enddatum wäre bei maximaler Vertragslaufzeit der 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachzuweisen durch Vorlage folgender Dokumente:
* Eigenerklärung zur Eignung (Wirt-124 oder EEE)
* Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung: Versicherungsschein (ggf. Eigenerklärung, dass bei Beauftragung entsprechende Versicherung abgeschlossen wird und zum Ausführungsbeginn zur Verfügung steht)
Bei Bietergemeinschaften: Angaben und Nachweise müssen jeweils einzeln erbracht werden.
Falls Unterauftragnehmer eingesetzt werden, müssen diese gemäß §36 Abs. 4 VgV ihre Zuverlässigkeit durch eine Eigenerklärung zur Eignung (Wirt-124 EU) oder EEE nachweisen.
Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] Euro
Nachzuweisen durch Vorlage folgender Dokumente:
Geschäftsberichte der letzten 3 Jahre oder Eigenerklärung (bei Bietergemeinschaften: Angaben und Nachweise müssen jeweils einzeln erbracht werden, die Bietergemeinschaft muss insgesamt einen Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] Euro nachweisen)
Angaben zur Eignung müssen auch im Dokument „Ergänzung Angebotsformular“ gemacht werden.
Ggf. Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft (Formular Wirt-238)
Falls Unterauftragnehmer eingesetzt werden, hat der Bieter diese mit dem Angebot zu benennen und anzugeben, welcher Auftragsbestandteil durch diese abgedeckt werden soll (Formular Unteraufträge/ Eignungsleihe Wirt-235).
a) Angaben zu der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl (mind. drei Personen) der letzten drei Jahre, Angabe zu Anzahl der Führungskräfte, je der letzten drei Jahre
Bei Bietergemeinschaften wird die fachliche Eignung der Bietergemeinschaft insgesamt gewertet.
Angaben zur Eignung müssen auch im Dokument „Ergänzung Angebotsformular“ gemacht werden.
b) Mehrjährige Erfahrung in der Prüfung, Bewilligung und Abrechnung von Projekten im Rahmen öffentlicher Förderprogramme
Nachzuweisen durch Vorlage folgender Dokumente:
mindestens drei vergleichbare Referenzen über Verwaltung von Projektmitteln der öffentlichen Hand der letzten drei Jahre mit einem Fördervolumen von mindestens einer Million Euro mit Angabe zu Nennung der Auftraggeber, Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum, Auftragswert (netto). Bei Bietergemeinschaften wird die Erfahrung im Fördermittelmanagement der Bietergemeinschaft insgesamt gewertet.
Angaben zur Eignung müssen auch im Dokument „Ergänzung Angebotsformular“ gemacht werden.
c) Erfahrung in der Beratung potentieller Antragsteller
Nachzuweisen durch Vorlage folgender Dokumente:
Mindestens drei vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre zu vorherigen Projekten oder Beratungstätigkeiten aus der die Erfahrung in der Beratung von Antragstellern klar hervorgeht. Hier können beispielsweise auch Testimonials von beratenen Antragstellern eingereicht werden in denen bestätigt wird, dass die Beratung zur Antragstellung hilfreich war. Aus den Referenzen müssen Auftraggeber, Leistungsgegenstand und Leistungszeitraum klar hervorgehen. Es können die gleichen Referenzen wie beim Nachweis zu Erfahrungen im Fördermittelmanagement erbracht werden, müssen aber nicht.
Bei Bietergemeinschaften wird die Beratungserfahrung der Bietergemeinschaft insgesamt gewertet.
Angaben zur Eignung müssen auch im Dokument „Ergänzung Angebotsformular“ gemacht werden.
d) Kenntnisse der Berliner Verwaltung und Haushaltsordnung
Nachzuweisen durch Vorlage folgender Dokumente:
Mindestens eines der Referenzprojekte der letzten drei Jahre muss nach Berliner LHO abgerechnet worden sein.
ODER
Eigenerklärung zur Kenntnis der Berliner LHO (Darstellung auf 1⁄2 Seite wie Bieter unter LHO in den letzten drei Jahren gearbeitet hat).
Bei Bietergemeinschaften: Angaben und Nachweise wird die Kenntnis der Bietergemeinschaft insgesamt gewertet.
* Haftpflichtversicherung
* Eigenerklärung zur Eignung unter Verwendung des Formulars Wirt-124
* Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Mit Erteilung des Zuschlags endet das Vergabeverfahren.
Nach § 135 GWB kann die Unwirksamkeit des Zuschlags nur festgestellt werden, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Verpflichtung zur Vorabinformation nach § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Diese Unwirksamkeit kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland