Brückenmonitoringsystem Referenznummer der Bekanntmachung: HSU DTEC - UT 7019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Brückenmonitoringsystem
Auftragsgegenstand ist die Durchführung einer Monitoringkampagne an den Brücken Vahrendorfer Stadtweg (Bauwerksnummer 637) sowie Stader Straße (eh. K13 - Bauwerksnummer 643).
Ziel der Monitoringkampagne ist die Planung und Durchführung von Messungen an den Brücken. Der Auftrag umfasst auch Betrieb, Wartung und Support über die gesamte Vertragslaufzeit und alle dafür erforderlichen Leistungen.
Hamburg: Brücke Vahrendorfer Stadtweg (637) / Brücke Stader Straße (eh. K13)
In dem dtec.bw-Projekt UT 7019 "Digitalisierung von Infrastrukturbauwerken zur Bauwerksüberwachung: Structural Health Monitoring" (SHM) beabsichtigt die HSU gemeinsam mit einem Auftragnehmer Methoden zu entwickeln, die unter der Nutzung von Daten verschiedener Sensoren die zuverlässigkeitsbasierte digitale Zustandsbewertung von bestehenden Infrastrukturbauwerken erlauben.
Im Zuge des Forschungsprojektes SHM wählte die HSU im Vorfeld anhand definierter Kriterien mehrere Referenzbauwerke als Untersuchungsobjekte aus. Die HSU plant, den aktuellen Zustand sowie Zustandsänderungen von gewählten Brücken über ein Monitoringsystem zu erfassen und auszuwerten.
Auftragsgegenstand ist die Durchführung einer Monitoringkampagne an den Brücken Vahrendorfer Stadtweg (637) sowie Stader Straße (eh. K13) mit der Bauwerksnummer 643.
Ziel der Monitoringkampagne ist die Planung und Durchführung von Messungen an den Brücken unter den üblichen Betriebsbedingungen. Eine wesentliche Zustandsänderung der Brücken wird in dieser Zeit nicht erwartet. Vielmehr dienen die Messdaten als Grundlage für Untersuchungen zum Einfluss von Umwelteinflüssen auf die Zustandsanalyse und der Bewertung der Sensitivität von Messgrößen für die Zustandsänderungen bestimmter Bauteile und Versagensformen.
Der Auftrag umfasst auch Betrieb, Wartung und Support über die gesamte Vertragslaufzeit und alle dafür erforderlichen Leistungen. Der Auftragnehmer muss einen Ausfall bzw. eine Störung des Gesamtsystems innerhalb von 5 Tagen beheben. Der Auftragnehmer muss sich mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen für Sondereinsätze bereithalten, die die HSU gesondert auf Stundenbasis vergütet.
Optional und auf Abruf der HSU muss der Auftragnehmer die Leistungen für Wartung und Support des Brückenmonitorings für den weiteren Betrieb vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025, auf weiteren Abruf vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 anbieten. Die HSU wird die jeweilige Option spätestens 3 Monate vor Beginn des jeweiligen Zeitraums abrufen.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Optional und auf Abruf der HSU muss der Auftragnehmer die Leistungen für Wartung und Support des Brückenmonitorings für den weiteren Betrieb vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025, auf weiteren Abruf vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 anbieten. Die HSU wird die jeweilige Option spätestens 3 Monate vor Beginn des jeweiligen Zeitraums abrufen.
Optional und auf Abruf der HSU muss der Auftragnehmer die Leistungen für Wartung und Support des Brückenmonitorings für den weiteren Betrieb vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025, auf weiteren Abruf vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 anbieten. Die HSU wird die jeweilige Option spätestens 3 Monate vor Beginn des jeweiligen Zeitraums abrufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter werden gebeten, auf Grundlage dieser Vergabeunterlagen ein Angebot über die abgefragten Leistungen zu erstellen. Das Angebot muss aus den nachfolgend genannten Unterlagen bestehen:
a) Basisdaten des Bieters wie Firma, Anschrift etc. (Unternehmensdarstellung), vgl. Formblatt B der Formblätter zum Nachweis der Eignung;
b) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist;
c) Eigenerklärung zu Russland, vgl. Anlage 5 der Vergabeunterlagen;
d) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3.) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre
mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Brückenmonitoring) vergleichbar sind;
b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen für Personenschäden und Euro 1,0 Millionen für Sachschäden, jeweils 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird;
c) Unterschriebene Erklärung zum Nachweis über eine Umweltschadensversicherung.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Vorlage von mindestens zwei Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung (Brückenmonitoring) vergleichbar sind, aus den letzten höchstens drei Jahren, mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
b) Referenzen zu erfolgreichen Forschungskooperationen mit Hochschulen, Fraunhofer-Instituten oder anderen außeruniversitären Forschungseinreichungen aus den letzten 3 Jahren;
c) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird;
d) Erklärung, dass das am Projekt beteiligte Personal der Bieter für regelmäßige Treffen in der Metropolregion Hamburg zur Verfügung steht;
e) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems bzw. eines bestehenden Qualitätshandbuchs;
f) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur
Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und
Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den
Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames
Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen
an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss
zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation
überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer
in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
5) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen. Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe
und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des
Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
6) Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCR82V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.