Vergabe zum Betrieb der Einrichtung zur Folgeunterbringung von Flüchtlingen in Hamburg – Harburg (Am Röhricht) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001801
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe zum Betrieb der Einrichtung zur Folgeunterbringung von Flüchtlingen in Hamburg – Harburg (Am Röhricht)
Es wird der Betrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen in Hamburg – Harburg (Am Röhricht) mit 550 Plätzen ausgeschrieben, mit einer optionalen Erweiterung auf rund 700 Plätze. In der Einrichtung sollen Geflüchtete mit einer Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis untergebracht werden.
Der AN soll in der Einrichtung Geflüchtete, die ihm von der Zentralen Anlauf- und Verteilungsstelle (AVS) der Fördern & Wohnen AöR (F&W) zugewiesen werden, unterbringen und betreuen.
Die Einrichtung wird im laufenden Betrieb, ab dem 01. Oktober 2022 übernommen werden (Vertragsbeginn).
Es wird der Betrieb der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen in Hamburg – Harburg (Am Röhricht) mit 550 Plätzen ausgeschrieben, mit einer optionalen Erweiterung auf rund 700 Plätze. In der Einrichtung sollen Geflüchtete mit einer Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis untergebracht werden.
Der AN soll in der Einrichtung Geflüchtete, die ihm von der Zentralen Anlauf- und Verteilungsstelle (AVS) der Fördern & Wohnen AöR (F&W) zugewiesen werden, unterbringen und betreuen.
Die Einrichtung wurde in einem Abschnitt gebaut und umfasst insgesamt 28 Häuser (25 Wohn- und 2 Verwaltungshäuser sowie ein Haus für gemeinschaftliche Zwecke). Die Grundrisse der Haustypen und der Lageplan der Einrichtung sind in den fachlichen Anlagen zur Leistungsbeschreibung dargestellt. Alle Häuser wurden in typisierter Holzrahmenbauweise zweigeschossig errichtet. Das Haus für gemeinschaftliche Zwecke bietet Räume für integrative Maßnahmen und verschiedene kulturelle und gemeinschaftliche Zwecke.
Die Einrichtung wird im laufenden Betrieb, ab dem 01. Oktober 2022 übernommen werden (Vertragsbeginn).
Die ausgeschriebene Tätigkeit umfasst insbesondere Leistungen des Betreuungs-, Sozial- und Integrationsmanagements sowie das Unterkunftsmanagement.
Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistung liegt in der sozialen Betreuung und Integration. Zur Sicherstellung eines problem- und bedarfsgerechten Beratungs- und Unterstützungsangebots hat der AN eigene sozialpädagogische Fachkräfte einzusetzen. Diese Fachkräfte müssen mittels einer offensiv-aufsuchenden Kontaktaufnahme mit allen untergebrachten Personen prüfen, welche Unterstützung bzw. Hilfen individuell jeweils gefordert sind und Bewohner:innen zur Inanspruchnahme von Regelleistungen von Kita, Schule und Arbeitsangeboten motivieren. Der AN hat eng mit den behördlichen Institutionen, den lokalen Parteien und Initiativen, den lokalen Anbietern der Kinder-, Jugend und sozialen Arbeit sowie mit Ehrenamtlichen zusammenzuarbeiten.
Daneben wird vom AN eine auf nachhaltige Nutzbarkeit der Anlage ausgerichtete Bewirtschaftung der Einrichtung gefordert. Neben der Unterbringungsorganisation sowie den oben benannten und in den Vergabeunterlagen und Anlagen ausgeführten Pflichten gehört hierzu insbesondere die Verantwortung für Sauberkeit und Sicherheit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe zum Betrieb der Einrichtung zur Folgeunterbringung von Flüchtlingen in Hamburg – Harburg (Am Röhricht)
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote waren ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es war zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe war im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.