Unterhaltsreinigung in den Landesfunkhäusern Kiel, Schwerin und Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: E40/0022-012EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ndr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung in den Landesfunkhäusern Kiel, Schwerin und Hannover
Unterhaltsreinigung in den Landesfunkhäusern Kiel, Schwerin und Hannover
Unterhaltsreinigung im Landesfunkhaus Schleswig-Holstein
24103 Kiel
Unterhaltsreinigung, Küchenunterhaltsreinigung
für die Betriebstätte Kiel des NDR.
Unterhaltsreinigung im Landesfunkhaus Mecklenburg-Vorpommern
19061 Schwerin
Unterhaltsreinigung, Küchenunterhaltsreinigung
für die Betriebstätte Schwerin des NDR.
Unterhaltsreinigung im Landesfunkhaus Niedersachsen
30196 Hannover
Unterhaltsreinigung, Küchenunterhaltsreinigung
für die Betriebstätte Hannover des NDR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BOGDOL Gebäudemanagement GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22399
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Gegenbauer Services GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10439
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Götz-Gebäudemanagement Nordwest GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93057
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FYY55
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]