Rahmenvertrag Gleisbau- und Deckenschluss Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0487-2022

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-181d77272b1-5ad3683efa34846f
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Gleisbau- und Deckenschluss

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0487-2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234121 Straßenbahnarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abluss eines Rahmenvertrag für Gleis- und Deckenschlussbauleistungen im Bereich des Berliner Straßenbahnnetz. Diese Leistungen werden für Instandhaltungen und Instandsetzungen benötigt um die Bausubstanz zu erhalten sowie deren Betriebssicherheit.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234129 Stadtbahnbauarbeiten
45234126 Bauarbeiten für Straßenbahnlinien
45234120 Stadtbahnarbeiten
45234130 Gleisbettbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Rahmenvertrag umfasst den Abruf von Bauleistungen für Gleis- und Instandhaltungsleistungen im Bereich des Berliner Straßenbahnnetz mit folgenden Leistungen:

- Ausbau Deckenschluss und Tragschichten

- Gleisausbauarbeiten

- Einbau gebundene und ungebundene Tragschichten

- Gleisbauarbeiten

- Deckenschluss-, Straßen-, und Wegearbeiten einschließlich Borde, Fugen

und Markierungen

- Erd-, Landschafts- und Entwässerungsarbeiten

- Schienenschweißarbeiten

- Transportarbeiten

- Verkehrs- und Baustellensicherungsarbeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2023
Ende: 28/02/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Rahmenvertrag wird mit mindestens fünf Wirtschaftsteilnehmern als Vertragspartner geführt. Die Gesatmsumme des Rahmenvertrages erfolgt prozentual unter den fünf Wirtschaftsteilnehmern. Die prozentuale Aufteilung sieht wie folgt aus.

1. 38,00 % von der Gesamtsumme des Rahmenvertrages

2. 21,00 % von der Gesamtsumme des Rahmenvertrages

3. 18,00 % von der Gesamtsumme des Rahmenvertrages

4. 13,00 % von der Gesamtsumme des Rahmenvertrages

5. 10,00 % von der Gesamtsumme des Rahmenvertrages

Sollten weniger als fünf Wirtschaftsteilnehmer auf den Rahmenvertrag ein Teilnahmeantrag/ Angebot abgeben, so wird die Vergabe nicht aufgehoben und die prozentuale Aufteilung erfolgt zu gleichen Teilen unter den Wirtschaftsteilnehmern.

Die jeweiligen Werte der prozentuale Aufteilung je Wirtschaftsteilnehmer sind nicht verbindlich und erzeugen keinen Anspruch des Rahmenvertragspartners auf die Auftragserteilung.

Jeder Wirtschaftsteilnehmer kann nur höchstens ein Anteil erhalten.

Der jeweilige Zielwert der prozentualen Aufteilung ist nicht verbindlich und erzeugt keinen Anspruch des Wirtschaftsteilnehmer auf Ausschöpfung nach Auftragsterteilung,

Es besteht keine Abnahmeverpflichtung hinsichtlich der anteiligen Verteilung auf die Rahmenvertragsanteile.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und

ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit

und Zuverlässigkeit nachzuweisen.

Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1

der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung

einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem

Berufs- oder Handelsregister erfolgen.

Folgende Angaben und Formalitäten, zur Befähigung zur

Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der

Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind

erforderlich:

1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB

2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB

3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und

AufenthG

4. Erklärung zum KRG

5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-,

Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)

Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen

durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den

Vergabeunterlagen bei.

Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen

beigefügt.

Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von

jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und

einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder

dem Angebot benannte Nachunternehmer.

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung

auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen

(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für

den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende

Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine

tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch

Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers

nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des

Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen

enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und

finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich.

Der Nachweis der Eignung muss durch II. Erklärung zu III.1.2

der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und finanzielle

Leistungsfähigkeit erfolgen.

Folgende Angaben und Formalitäten, zur Wirtschaftliche und

finanzielle Leistungsfähigkeit sind erforderlich:

1. Erklärung zu Umsätzen

- Gesamtumsatz des Unternehmens in den

letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

- Umsatz des Unternehmens in den

letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,

der auf Leistungen entfällt, die mit den

vorliegenden Leistungen vergleichbar sind

Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen

durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den

Vergabeunterlagen bei.

Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen

beigefügt.

Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von

jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und

einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder

dem Angebot benannte Nachunternehmer.

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung

auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen

(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für

den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende

Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine

tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch

Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers

nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des

Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen

enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und

beruflichen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich.

Der Nachweis der Eignung muss durch III. Erklärung zu III.1.3

der Bekanntmachung - Technische und berufliche

Leistungsfähigkeit in Verbindung mit dem Formblatt

Eigenerklärung und Fachkundenachweis erfolgen.

Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und

beruflichen Leistungsfähigkeit sind erforderlich:

1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen 

gemäß Formablatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis

- mindestens 3 Referenzen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Gleisbau- und Deckenschlussarbeiten unter Straßenbahnbetrieb unter Betrieb/im Gleisbereich hervorgeht

- mindestens 1 Referenz für Arbeiten an der Gleistragschicht von Rahmengleisen mit Sicherung der Gleislage in Höhe und Richtung zur Gewährleistung der Betriebssicherheit sowie die Darlegung der Maßnahme zur Gleisstabilität in Abhängigkeit zur Witterung hervorgeht

- mindestens 1 Referenz für die Weichengroßteilerneuerung und Fahrschienenerneuerung in Rillen- oder Kopfschienengleisen in kurzen Gleissperrungen einschließlich der dafür erfor-derlichen Schweißarbeiten hervorgeht

2. Nachzuweisende Zertifizierungen/ Fortbildungen/ Fachkundenachweis des Bieters

- Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten an Schie-nenwerkstoffen/Oberbauteilen nach DB AG Ril 826.1020 der Klasse 3 oder gleichwertig

- Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten entspre-chend den aktuell gültigen Regelungen nach VDV und der DB AG unter Einhaltung der Anforderungen an: - den ausführenden Betrieb - einzusetzendes Personal - einzusetzende Schweißzusätze- und Hilfsstoffe - anzuwendendes Schweißverfahren

Für alle unter PUNKT 1 und 2 genannten Nachweise/ Unterlagen können auch

vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/ Nachweise von den zuständigen Stellen/ Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.

3. Eigenerklärung Sicherungspersonal

- Einsatz geprüftes und von der BVG zugelassenes Siche-rungspersonal in Eigenleistung durch AN

-Bereitschaft zur kostenpflichtigen Übernahme der Aus-bildungskosten bei der BVG sowie Angabe, wie diese Leistungen im Auftragsfall bis zum Abschluss der Ausbil-dung als Sipo/Sakra abgedeckt werden sollen.

-Einsatz einer von der BVG zugelassene Sicherungsfirma als Nachunternehmerleistungen des AN mit Benennung des Nachunternehmers.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen

durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis liegt den Vergabeunterlagen bei.

Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen

beigefügt.

Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von

jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und

einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder

dem Angebot benannte Nachunternehmer.

Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen

(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für

den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende

Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine

tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch

Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers

nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des

Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen

enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.

Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten

Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte

Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/

Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.

Die Gleichwertigkeit ist durch den Teilnehmer nachzuweisen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- mindestens 3 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Gleisbau- und Deckenschlussarbeiten unter Straßenbahnbetrieb unter Betrieb/im Gleisbereich hervorgeht

- mindestens 1 Referenz einzureichen für Arbeiten an der Gleistragschicht von Rahmengleisen mit Sicherung der Gleislage in Höhe und Richtung zur Gewährleistung der Betriebssicherheit sowie die Darlegung der Maßnahme zur Gleisstabilität in Abhängigkeit zur Witterung hervorgeht

- mindestens 1 Referenz einzureichen für die Weichengroßteilerneuerung und Fahrschienenerneuerung in Rillen- oder Kopfschienengleisen in kurzen Gleissperrungen einschließlich der dafür erfor-derlichen Schweißarbeiten hervorgeht

- Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten an Schienenwerkstoffen/Oberbauteilen nach DB AG Ril 826.1020 der Klasse 3 oder gleichwertig

- Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten entsprechend den aktuell gültigen Regelungen nach VDV und der DB AG unter Einhaltung der Anforderungen an: - den ausführenden Betrieb - einzusetzendes Personal - einzusetzende Schweißzusätze- und Hilfsstoffe - anzuwendendes Schweißverfahren

Für alle oben aufgeführten Punkte können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/ Nachweise von den zuständigen Stellen/ Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.

Des Weiteren müssen die Eigenerklärungen zum Sicherheitspersonal, sowie kurzfristige Haveriebeseitigungen, Kenntnisse der aktuellen Gesetze und Verordnungen von Berlin zugesandt werden.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach

den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und

des GWB.

Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird

folgendes System zugrunde gelegt:

1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen

Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und

Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass

Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der

Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich

Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung

der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung

auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben,

Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle

Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu

vervollständigen oder zu korrigieren.

2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern

zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und

Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten

Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.

3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf

Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss

des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes

nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in §

123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten

Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein

Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes

nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach §98c AufenthG,

nach § 19 MiLoG oder nach § 21SchwarzArbG.

Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und

gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten

Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender

Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung

der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser

Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung zur Eignung

und Fachkundenachweis (Formblatt) ergeben.

4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis

zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen

Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu

vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber

eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.

Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des

rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der

Bewertung zu berücksichtigen.

5. Alle Bewerber die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt

haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und

Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft

erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen.

Dazusind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge

folgende Unterlagen einzureichen:

1. Eigenerklärung inkl. Fachkunde

2. Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft

im Falle einer Bietergemeinschaft

3. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU

4. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe

Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen

beigefügt.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Eine zukünftige Bietergemeinschaften bestehend aus mehreren Bewerbern haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über

die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.

Künftige Bietergemeinschaften müssen den "Teilnahmeantrag" als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten.

Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.

Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zu berücksichtigen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 5
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/09/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 12/10/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/02/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1

GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit

vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG

unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem

Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.

2.

Durch diese Bekanntmachung wird der

Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die

interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung

angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die

Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine

erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -

bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur

Angebotsabgabe.

3.

Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich

unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.

I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff.

II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3-0487-2022 zu erfolgen. Die

Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte

Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der

Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden

grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum

12.09.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter

Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3))

eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch

die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern

zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das

Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin

veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern,

täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen

Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von

Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die

Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten

Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten

Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis

auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

4.

Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/

BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen

Referenzgebern zu.

Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s.

auch III.1).

5.

Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem

Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe

ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die

gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser

Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher

Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die

Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur

Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer

Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe

dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.

Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen

sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes

Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten

Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen

gem, III.1.2 werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe

addiert und gem. III.1.3 alle Erklärungen der Mitglieder einer

BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber

hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche

Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat

zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB

darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe

bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das

jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige

und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die

Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein

Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen

werden.

6.

Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer

Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen

und finanziellen oder technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /

Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu

berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis

III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen

insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die

Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.

Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem

Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen

Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und

tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die

entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.

Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen

Unternehmens im

Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle

Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen,

dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die

Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der

Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick

auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die

erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungsoder

Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche

Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen

in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu

bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im

Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt

werden.

7.

Der Auftraggeber hat für die Einreichung der

Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die

Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die

Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die

Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer

IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht

werden.

8.

Erläuterung zum Ablauf:

Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden

Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die

BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage

der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den

Bietern zu treten. Weiterhin behält sich die BVG vor, nur mit

den drei erstplatzierten zu verhandeln. Ein Anspruch auf

Verhandlung besteht nicht.

Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der

Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der

Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu

verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den

verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und

diese erbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten

verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann

gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.

9.

Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der

Datenschutz-Grundverordnung, des

Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze

zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die

Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber

trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung

und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.

durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher

Personen).

10.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der

vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist,

wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren

Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der

Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen

Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert

wiedergegeben wird.

11. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der

gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt.

Die

Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt,

worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen

wird.

Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und

keinen Zuschlag zu erteilen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/08/2022