Rahmenvertrag Gleisbau- und Deckenschluss Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0487-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Gleisbau- und Deckenschluss
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abluss eines Rahmenvertrag für Gleis- und Deckenschlussbauleistungen im Bereich des Berliner Straßenbahnnetz. Diese Leistungen werden für Instandhaltungen und Instandsetzungen benötigt um die Bausubstanz zu erhalten sowie deren Betriebssicherheit.
Berlin
Der Rahmenvertrag umfasst den Abruf von Bauleistungen für Gleis- und Instandhaltungsleistungen im Bereich des Berliner Straßenbahnnetz mit folgenden Leistungen:
- Ausbau Deckenschluss und Tragschichten
- Gleisausbauarbeiten
- Einbau gebundene und ungebundene Tragschichten
- Gleisbauarbeiten
- Deckenschluss-, Straßen-, und Wegearbeiten einschließlich Borde, Fugen
und Markierungen
- Erd-, Landschafts- und Entwässerungsarbeiten
- Schienenschweißarbeiten
- Transportarbeiten
- Verkehrs- und Baustellensicherungsarbeiten
Der Rahmenvertrag wird mit mindestens fünf Wirtschaftsteilnehmern als Vertragspartner geführt. Die Gesatmsumme des Rahmenvertrages erfolgt prozentual unter den fünf Wirtschaftsteilnehmern. Die prozentuale Aufteilung sieht wie folgt aus.
1. 38,00 % von der Gesamtsumme des Rahmenvertrages
2. 21,00 % von der Gesamtsumme des Rahmenvertrages
3. 18,00 % von der Gesamtsumme des Rahmenvertrages
4. 13,00 % von der Gesamtsumme des Rahmenvertrages
5. 10,00 % von der Gesamtsumme des Rahmenvertrages
Sollten weniger als fünf Wirtschaftsteilnehmer auf den Rahmenvertrag ein Teilnahmeantrag/ Angebot abgeben, so wird die Vergabe nicht aufgehoben und die prozentuale Aufteilung erfolgt zu gleichen Teilen unter den Wirtschaftsteilnehmern.
Die jeweiligen Werte der prozentuale Aufteilung je Wirtschaftsteilnehmer sind nicht verbindlich und erzeugen keinen Anspruch des Rahmenvertragspartners auf die Auftragserteilung.
Jeder Wirtschaftsteilnehmer kann nur höchstens ein Anteil erhalten.
Der jeweilige Zielwert der prozentualen Aufteilung ist nicht verbindlich und erzeugt keinen Anspruch des Wirtschaftsteilnehmer auf Ausschöpfung nach Auftragsterteilung,
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung hinsichtlich der anteiligen Verteilung auf die Rahmenvertragsanteile.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und
ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1
der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur Befähigung zur
Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind
erforderlich:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und
AufenthG
4. Erklärung zum KRG
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-,
Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von
jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und
einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder
dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung
auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen
(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für
den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch
Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich.
Der Nachweis der Eignung muss durch II. Erklärung zu III.1.2
der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit erfolgen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit sind erforderlich:
1. Erklärung zu Umsätzen
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Umsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
der auf Leistungen entfällt, die mit den
vorliegenden Leistungen vergleichbar sind
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von
jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und
einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder
dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung
auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen
(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für
den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch
Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich.
Der Nachweis der Eignung muss durch III. Erklärung zu III.1.3
der Bekanntmachung - Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit in Verbindung mit dem Formblatt
Eigenerklärung und Fachkundenachweis erfolgen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit sind erforderlich:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen
gemäß Formablatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis
- mindestens 3 Referenzen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Gleisbau- und Deckenschlussarbeiten unter Straßenbahnbetrieb unter Betrieb/im Gleisbereich hervorgeht
- mindestens 1 Referenz für Arbeiten an der Gleistragschicht von Rahmengleisen mit Sicherung der Gleislage in Höhe und Richtung zur Gewährleistung der Betriebssicherheit sowie die Darlegung der Maßnahme zur Gleisstabilität in Abhängigkeit zur Witterung hervorgeht
- mindestens 1 Referenz für die Weichengroßteilerneuerung und Fahrschienenerneuerung in Rillen- oder Kopfschienengleisen in kurzen Gleissperrungen einschließlich der dafür erfor-derlichen Schweißarbeiten hervorgeht
2. Nachzuweisende Zertifizierungen/ Fortbildungen/ Fachkundenachweis des Bieters
- Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten an Schie-nenwerkstoffen/Oberbauteilen nach DB AG Ril 826.1020 der Klasse 3 oder gleichwertig
- Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten entspre-chend den aktuell gültigen Regelungen nach VDV und der DB AG unter Einhaltung der Anforderungen an: - den ausführenden Betrieb - einzusetzendes Personal - einzusetzende Schweißzusätze- und Hilfsstoffe - anzuwendendes Schweißverfahren
Für alle unter PUNKT 1 und 2 genannten Nachweise/ Unterlagen können auch
vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/ Nachweise von den zuständigen Stellen/ Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
3. Eigenerklärung Sicherungspersonal
- Einsatz geprüftes und von der BVG zugelassenes Siche-rungspersonal in Eigenleistung durch AN
-Bereitschaft zur kostenpflichtigen Übernahme der Aus-bildungskosten bei der BVG sowie Angabe, wie diese Leistungen im Auftragsfall bis zum Abschluss der Ausbil-dung als Sipo/Sakra abgedeckt werden sollen.
-Einsatz einer von der BVG zugelassene Sicherungsfirma als Nachunternehmerleistungen des AN mit Benennung des Nachunternehmers.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von
jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und
einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder
dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen
(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für
den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch
Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Die Gleichwertigkeit ist durch den Teilnehmer nachzuweisen.
- mindestens 3 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Gleisbau- und Deckenschlussarbeiten unter Straßenbahnbetrieb unter Betrieb/im Gleisbereich hervorgeht
- mindestens 1 Referenz einzureichen für Arbeiten an der Gleistragschicht von Rahmengleisen mit Sicherung der Gleislage in Höhe und Richtung zur Gewährleistung der Betriebssicherheit sowie die Darlegung der Maßnahme zur Gleisstabilität in Abhängigkeit zur Witterung hervorgeht
- mindestens 1 Referenz einzureichen für die Weichengroßteilerneuerung und Fahrschienenerneuerung in Rillen- oder Kopfschienengleisen in kurzen Gleissperrungen einschließlich der dafür erfor-derlichen Schweißarbeiten hervorgeht
- Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten an Schienenwerkstoffen/Oberbauteilen nach DB AG Ril 826.1020 der Klasse 3 oder gleichwertig
- Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten entsprechend den aktuell gültigen Regelungen nach VDV und der DB AG unter Einhaltung der Anforderungen an: - den ausführenden Betrieb - einzusetzendes Personal - einzusetzende Schweißzusätze- und Hilfsstoffe - anzuwendendes Schweißverfahren
Für alle oben aufgeführten Punkte können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/ Nachweise von den zuständigen Stellen/ Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Des Weiteren müssen die Eigenerklärungen zum Sicherheitspersonal, sowie kurzfristige Haveriebeseitigungen, Kenntnisse der aktuellen Gesetze und Verordnungen von Berlin zugesandt werden.
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach
den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und
des GWB.
Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird
folgendes System zugrunde gelegt:
1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und
Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass
Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der
Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich
Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben,
Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle
Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern
zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und
Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten
Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf
Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss
des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in §
123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten
Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein
Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach §98c AufenthG,
nach § 19 MiLoG oder nach § 21SchwarzArbG.
Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und
gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten
Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender
Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung
der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser
Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung zur Eignung
und Fachkundenachweis (Formblatt) ergeben.
4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu
vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber
eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des
rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der
Bewertung zu berücksichtigen.
5. Alle Bewerber die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt
haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft
erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen.
Dazusind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge
folgende Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung inkl. Fachkunde
2. Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
im Falle einer Bietergemeinschaft
3. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU
4. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Eine zukünftige Bietergemeinschaften bestehend aus mehreren Bewerbern haben eine gemeinsamerechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über
die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
Künftige Bietergemeinschaften müssen den "Teilnahmeantrag" als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten.
Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1
GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG
unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2.
Durch diese Bekanntmachung wird der
Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die
interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung
angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine
erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -
bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur
Angebotsabgabe.
3.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich
unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.
I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff.
II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3-0487-2022 zu erfolgen. Die
Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte
Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der
Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden
grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum
12.09.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3))
eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch
die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern
zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das
Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin
veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern,
täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen
Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von
Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die
Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis
auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4.
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/
BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s.
auch III.1).
5.
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die
Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe
dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen
sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen
gem, III.1.2 werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe
addiert und gem. III.1.3 alle Erklärungen der Mitglieder einer
BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber
hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche
Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat
zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB
darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe
bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige
und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein
Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen
werden.
6.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu
berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis
III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die
Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem
Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im
Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle
Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen,
dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die
Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick
auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungsoder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im
Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden.
7.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der
Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die
Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die
Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer
IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht
werden.
8.
Erläuterung zum Ablauf:
Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden
Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die
BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage
der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den
Bietern zu treten. Weiterhin behält sich die BVG vor, nur mit
den drei erstplatzierten zu verhandeln. Ein Anspruch auf
Verhandlung besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der
Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der
Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu
verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den
verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und
diese erbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten
verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann
gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
9.
Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze
zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
10.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist,
wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
11. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der
gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt.
Die
Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt,
worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen
wird.
Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und
keinen Zuschlag zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.