Landschafts- und Sportplatzbau Referenznummer der Bekanntmachung: HB_BL_24 22 OV

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/158278
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Landschafts- und Sportplatzbau

Referenznummer der Bekanntmachung: HB_BL_24 22 OV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45112720 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Neuerrichtung der Außenanlagen beinhaltet barrierefreie Pausenflächen und Sport-Freiflächen (Kleinspielfeld, Weitsprunganlage und Gymnastikwiese) sowie Vegetationsflächen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45112710 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Bezirksamt Pankow plant die Neuerrichtung eines temporäreren Schulstandortes auf dem Grundstück der Werneuchener Wiese. Der Standort dient als sogenannte Drehscheibenschule mit bis zu ca. 800 Schülern. Das heißt dass während der Sanierungsarbeiten an anderen Schulen die jeweilige Schulgemeinschaft über einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren entsprechend Belegungsplanung diese Drehscheibe als Ersatz nutzt.

Die zukünftige Schulhofgestaltung muss den allgemeinen baurechtlichen Vorgaben und technischen Normen entsprechen. Diese Vorgaben und Auflagen werden durch die BSO-Baustandards nicht ersetzt.

Die Neuerrichtung der Außenanlagen beinhaltet barrierefreie Pausenflächen und Sport-Freiflächen (Kleinspielfeld, Weitsprunganlage und Gymnastikwiese) sowie Vegetationsflächen.

Die beiden Gebäude werden über den zentralen Schulhof erschlossen. Durch die Wahl der Oberflächenbeläge ist unter Beachtung der Barrierefreiheit eine Minimierung des Abflussbeiwertes vorgesehen. Die Verlegung des Pflasters erfolgt in einer Bettung aus Brechsand-Splittgemisch. Wege- und Platzflächen haben eine Mindest-Rutschfestigkeit von R11.

In den Randbereichen werden an mehreren Stellen Fahrradstellplätze mit Anlehnbügel hergestellt. Es werden 4 Pkw-Stellplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkung vorgesehen.

An den beiden Innenseiten des Schulgebäudes entstehen Terrassen mit zusammenhängenden Tisch-Bank-Kombinationen.

Auf dem Grundstück werden entsprechend den Vorgaben des o.g. Gutachtens Eingriffs- und Ausgleichsgutachtens insgesamt 23 Bäume gepflanzt.

Die vorgesehenen Pflanzflächen strukturieren das Gelände und werden als pflegeextensive, flächige Pflanzungen mit robusten, standortgerechten Gehölz-, Stauden- und Gräserarten angelegt.

Die Pflanzflächen werden nach Erreichen des Anwuchserfolges (Ende Fertigstellungspflege) als Forderung der Standards für den Neubau von Schulen 2019 weitere drei Jahre gepflegt (Entwicklungspflege).

Es werden Wiesenflächen als umlaufender „Grüner Rahmen“ des Schulstandortes vorgesehen (Blumen-/Kräuterrasen.) Die Gymnastikwiese wird als strapazierfähiger Gebrauchsrasen, Spielrasen, angelegt.

Für die ausreichende Beleuchtung des Grundstücks und der angrenzenden Schulwege wurden Mastleuchten geplant, für die eine lichttechnische Berechnung erstellt worden ist. Die Beleuchtung der Zugänge und gebäudenahen Bereiche wird vom Gebäude aus über Fassadenleuchten verstärkt (Hochbau / TGA). Die Sportfreiflächen werden nicht beleuchtet.

Die Beleuchtung von Erschließungswegen, Platzflächen und Grünflächen werden auf das notwendige Maß beschränkt.

Die Entwässerungsplanung erfolgt nach DIN 1986-100.

Das anfallende Regenwasser wird direkt auf dem Grundstück versickert. Das Entwässerungskonzept sieht die Versickerung des anfallenden Regenwassers von versiegelten Oberflächen (Dachflächen der Gebäude) über eine Rigolenanlage vor, die bereits im Zuge der Vorarbeiten eingebaut worden ist. Die Fallrohre der Dachentwässerung werden an Sammelleitungen angeschlossen, die dem Rigolensystem die Wässer zur Versickerung über eine Sedimentationsanlage zuleiten. An die Sammelleitungen werden auch die Entwässerungspunkte der Freianlagen angeschlossen (Abläufe, Rinnen usw.). Das auf den umlaufenden Wiesenflächen anfallende Regenwasser wir nicht angeschlossen, sondern versickert oder verdunstet an Ort und Stelle.

Grobmengen

Betonplatten- und pflaster 2.640 m2

Rasenfugenpflaster 340 m2

Rinnensteine 275 m

Schotterrasen 425 m2

Kunststoffflächen 1.190 m2

Luft- und wasserdurchlässiger Belag (epoxidharzgebunden) 105 m2

Betonkantenstein B 6 cm 580 m

Baumscheibenandeckungen 7 Stk

Baumschutzgitter 23 Stk

Doppelstabgitterzaun 400 m

Ballfangzaun H 4 und 6 m 135 m

Entwässerungsleitungen ~725 m

Mastleuchten 31 Stk

Tisch-Bank-Kombination 12 Stk

Parkbänke mit und ohne Rückenlehne 6 Stk

Fahrradanlehnbügel 134 Stk

Oberboden für Vegetationsflächen 300 m3

Überbaubares/verdichtbares Pflanzsubstrat 210 m2

Ansaatflächen 1.660 m2

Bauzaun 600 m

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 14/10/2022
Ende: 01/08/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Nachweis umfasst: Der Bieter hat die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index abrufbar. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.H F angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die konkret angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber /Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Absatz 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Absatz 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1), III.1.2) und III.1.3) und VI.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A vorliegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Nachweis umfasst: Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.

Nachweisführung der Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen: siehe Pkt. III.1.1.)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Nachweis umfasst: - Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.

- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;

- Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen - Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird. Nachweisführung der Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen: Siehe Pkt. III.1.1.)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es sind mindestens 3 Referenzen, in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, vorzulegen. (gem. Vorgaben in V 124.H F mit dem Formular 444)

Es sind gem. § 23 Abs. 1 S. 1 KrW-AbfG Bln. (auch für Teilleistungen gem. AV zu § 23 Absatz 1 Satz 1 KrW-/AbfG Bln.) die EfB-Zertifizierung/-en für alle benannten Betriebe auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Die Abfallarten sind dem Abfall-Formblatt 1 V 2411 F (nicht gefährliche und gefährliche Abfälle) zu entnehmen. Die Prüfung erfolgt gem. dem ebenfalls beiliegendem Formular V 241 F.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. Pkt. VI.3). Einhaltung der Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22.04.2020 (GVBl für Berlin vom 30.04.2020, S. 276): § 8 ILO-Kernarbeitsnormen, § 9 Mindeststundenentgelt/Tariftreue, § 11 Besondere Ausführungsbedingungen, § 12 Umweltverträglichkeit, § 13 Frauenförderung, § 14 Verhinderung von Benachteiligungen, § 15 Vertragsbedingungen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/09/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/09/2022
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Personen dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Es sind nur elektronische Angebote in Textform zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt: - dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, - dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.

Nachweisführung zur Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen: siehe Pkt. III.1.1.) VI.3.2) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage beim Wettbewerbsregister machen (soweit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Abfrage entsprechend den Vorgaben des § 6 WRegG vorliegen). Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG sind öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 1 bis 3 GWB verpflichtet, ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer, vor Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, Eintragungen gespeichert sind.

Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. VI.3.3 Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://my.vergabeplattform.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten. Achtung: Die Einreichung/Abgabe der Angebote ist nur elektronisch in Textform zugelassen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen, wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen. Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekannmachungen/

Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 05.09.2022 um 11:00 Uhr.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/08/2022