Bodenbeläge, Neubau CFII u. HCTI Referenznummer der Bekanntmachung: OV 002-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de/kfe
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbeläge, Neubau CFII u. HCTI
Diese Leistung beinhaltet vor allem die Herstellung der Bodenbelagsarbeiten, in allen Regelgeschossen.
Folgende Bauleistungen und Planung sind auszuführen:
Schleifen Untergrund Zementestrich mit Grundierung: ca. 9.890 m²
Epoxidharz-Dampfsperre: ca. 1.340 m²
Füll- und Ausgleichspachtelung: ca. 9.890 m²
Hochlamellenparkett Eiche mit Erstpflege: ca. 1.200 m²
Kautschukbelag mit Erstpflege: ca. 6.847 m²
Sockelausbildung Kautschuk: 5080 m
Textilbelag: ca. 1.875 m²
Sockelleisten MDF: ca. 2422 m²
Sauberlaufmatte: ca. 12 m²
Schutzmaßnahmen: 9.922 m²
UKE Hamburg-Eppendorf Martinstr. 52 20246 Hamburg
Diese Leistung beinhaltet vor allem die Herstellung der Bodenbelagsarbeiten, in allen Regelgeschossen.
Folgende Bauleistungen und Planung sind auszuführen:
Schleifen Untergrund Zementestrich mit Grundierung: ca. 9.890 m²
Epoxidharz-Dampfsperre: ca. 1.340 m²
Füll- und Ausgleichspachtelung: ca. 9.890 m²
Hochlamellenparkett Eiche mit Erstpflege: ca. 1.200 m²
Kautschukbelag mit Erstpflege: ca. 6.847 m²
Sockelausbildung Kautschuk: 5080 m
Textilbelag: ca. 1.875 m²
Sockelleisten MDF: ca. 2422 m²
Sauberlaufmatte: ca. 12 m²
Schutzmaßnahmen: 9.922 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 80935
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fussbodentechnik-trenz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y88RTPK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.