Lieferung von Flügeltürenschränken und Regalen für Büroarbeitsplätze
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Flügeltürenschränken und Regalen für Büroarbeitsplätze
Lieferung, Montage und Aufstellen von diversen Flügeltürenschränken und Regalen inkl. Entsorgung des Verpackungsmaterials für das Land Bremen inkl. der Stadtgemeinden, sonstige Bezugsberechtigte und Partner von Einkaufskooperationen.
Bremen
Lieferung, Montage und Aufstellen von diversen Flügeltürenschränken und Regalen inkl. Entsorgung des Verpackungsmaterials für das Land Bremen inkl. der Stadtgemeinden, sonstige Bezugsberechtigte und Partner von Einkaufskooperationen.
Der Vertrag läuft zunächst 1 Jahr und verlängert sich maximal 1mal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht mindestens 6 Monate vor Vertragsende kündigt. Dem Auftraggeber wird darüber hinaus das Recht eingeräumt, die Laufzeit des Vertrages unter der Bedingung zu verlängern, dass es bei der Durchführung des nachfolgenden Vergabeverfahrens zu Verzögerungen aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens kommt. Diese bedingte Verlängerung umfasst den Zeitraum des Nachprüfungsverfahrens und endet mit dem Wirksamwerden des vom Auftraggeber nach Maßgabe des Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens neu abzuschließenden Vertrags.
Über die sich später aus dem Leistungsverzeichnis konkret ergebenden Produkte wird die Beschaffung zusätzlicher Produkte im gegenseitigen Einvernehmen als sogenannter Sonderbedarf vorbehalten. Darüber hinaus kann der Rahmenvertrag im gegenseitigen Einvernehmen um weitere Produkte ergänzt werden. Die betreffenden Produkte sollen zum Sortiment passend, welches sich aus dem Leistungsverzeichnis ergibt.
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
1. Für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten Unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV),
2. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).
Mindestdeckungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung: [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Mindestanforderungen bzgl. des Umsatzes (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) werden ggf. in der Auftragsbekanntmachung und im Formblatt 124 der kommenden Ausschreibung angegeben.
Referenzliste der wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Mindestanforderungen zu den Referenzen werden ggf. in der Auftragsbekanntmachung der kommenden Ausschreibung angegeben.
1. Für das Bestellwesen werden elektronische Systeme verwendet (behördeninterner Webshop). Der Lieferant hat dazu die erforderlichen Daten bereitzustellen und Bestellungen entsprechend elektronisch entgegen zu nehmen und zu bearbeiten.
2. Rechnungen sind entsprechend der Bremischen E-Rechnungsverordnung elektronisch zu stellen (siehe www.e-rechnung.bremen.de).
3. Angaben zu den Abrufmengen sind unverzüglich und unaufgefordert quartalsweise an die Immobilien Bremen, Einkauf, bekannt zu geben.
4. Näheres siehe Vergabeunterlagen der kommenden Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Während der Vergabeverfahren ist bezogen auf deren Durchführung nur die elektronische Kommunikation innerhalb des E-Vergabesystems der Vergabeplattform www.bremen.de (AI Vergabemanager) zugelassen (vgl. § 9 bis 12 VgV).
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB 2013 bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013 bleibt unberührt.