Analysesysteme - Massenspektrometer für das online-GC, Los 4 - Bek. verg. Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: J-2022-25-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Analysesysteme - Massenspektrometer für das online-GC, Los 4 - Bek. verg. Auftrag
Zur Analyse von Proben in Flüssigphase benötigt die Abteilung "Chemische und biologische Arbeitsstoffe" des IFA ein neues Analysensystem.
Bei dem zu beschaffenden System handelt es sich um eine Zusatzbeschaffung. Das Neusystem soll für die Analytik von Glykolen, Glykolestern und Acrylnitril eingesetzt werden.
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Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Das Gesamtbeschaffungsvorhaben wurde in 5 Lose unterteilt.
Interessierte Unternehmen konnten für ein Los oder mehrere Lose Angebote einreichen. Eine Loslimitierung fand nicht statt.
- Los 1: Analysesysteme - GC-FID / -NPD zur Untersuchung von Flüssigproben, Los 1 (J-2022-25-1)
- Los 2: Analysesysteme - GC/ECD zur Untersuchung von Flüssigproben (J-2022-25-2)
- Los 3: Analysesysteme - Anschaffung eines neuen GC_MS- System und Adaption eines vorhandnen Probengebers inkl. Umbau des Thermodesorptions-/Pyrolysesystems (J-2022-25-3)
- Los 4: Analysesysteme - Massenspektrometer für das online-GC (J-2022-25-4)
- Los 5: Analysesysteme - Zwei-Kanal IC-System mit Probengeber A2.5 (J-2022-25-5)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
J-2022-25-4: Analysesysteme - Massenspektrometer für das online-GC, Los 4 - Bek. verg. Auftrag
Ort: Neukirchen-Vluyn
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CRTU3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland