Beschaffung von Serverhardware
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Serverhardware
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Serverhardwarekomponenten sowie deren Wartung und Support unter Berücksichtigung der konkreten Anforderungen aus dieser Leistungsbeschreibung. Diese Ausschreibung ist in zwei Lose, die jeweils unterschiedliche Servertypen zum Gegenstand haben, gegliedert.
Servertyp 1
Berlin-Charlottenburg
Servertyp 1
› VMware vSphere >= 7.x
› 512 GB RDIMM, 3200MT/s, Dual Rank
› 2x Intel® Xeon® Gold 5317 3.0Ghz 12C/24T Prozessor
› 2x SSD >=240GB mind. 12G
› 4x 10 / 25 GBit/s SFP+ (optisch) inkl. SFP+ Module für beide Geschwindigkeiten
› 4x 16 / 32 GBit/s SFP+ (optisch) inkl. SFP+ Module für beide Geschwindigkeiten
› Serverhöhe 2HE
› GPU Ready für eine A30 (alles außer die Grafikkarte muss vorhanden sein)
› Anzahl der anzubietenden Server: 12
Alternativoption Servertyp 1
› VMware vSphere >= 7.x
› 512 GB RDIMM, 3200MT/s, Dual Rank
› 2x Intel® Xeon® Gold 5317 3.0Ghz 12C/24T Prozessor
› 2x SSD >=240GB mind. 12G
› 1x NVIDIA Ampere A30
› 4x 10 / 25 GBit/s SFP+ (optisch) inkl. SFP+ Module für beide Geschwindigkeiten
› 4x 16 / 32 GBit/s SFP+ (optisch) inkl. SFP+ Module für beide Geschwindigkeiten
› Serverhöhe 2HE
› Anzahl der anzubietenden Server: 12
Die allgemeinen Anforderungen an die Hardware und den Service sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.
Die Auswahl der Alternative erfolgt im Rahmen der Angebotsauswertung auf Grundlage des angebotenen Preises.
Servertyp 2
Berlin-Charlottenburg
Servertyp 2
› Windows Server >= 2019
› 64 GB RDIMM, 3200MT/s, Dual Rank
› 2x Intel® Xeon® Gold 5317 3.0Ghz 12C/24T Prozessor
› 2x SSD >=480 GB mind. 12 G
› 2x 10 / 25 GBit/s SFP+ (optisch) Ethernet (inkl. Modulen) SFP28 SR (beide Geschwindigkeiten)
› 3x 1Gbit/s Kupfer RJ45
› Serverhöhe 2HE
› Anzahl der anzubietenden Server: 3
Die allgemeinen Anforderungen an die Hardware und den Service sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Servertyp 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Servertyp 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.