Rahmenvertrag über Lieferung und Inbetriebnahme von Systemkomponenten für die digitale BOS-Funktechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39749
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Lieferung und Inbetriebnahme von Systemkomponenten für die digitale BOS-Funktechnik
Nordwest Deutschland
Los 1 - Nordwest
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 - Nordwest
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nordwest Deutschland
Los 1 - Nordwest
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
NT01: 1: Türkontaktschalter, Schranktyp A, Türöffnungskotakt für alle Indoorschränke als Alarmkontakt equivalent zu den übrigen Schränken bei denen die Kontakte bereits verbaut werden
Durch Anforderungen aus den Projekten wurden teilweise neue Kombinationen der Einzelkomponenten des Rahmenvertrages notwendig, beziehungsweise muss die Möglichkeit geschaffen werden diese Positionen einzeln bestellen zu können.
Dies betrifft Nr 1, 1.1, 2.1, 2.2, 5, 7 und 8 des Mengengerüstes (Anhang 1, 19FEI39749 Mengengerüst_Nachtrag_1_zu_Comlab_200522_220607).
Bei Nr 3 handelt es sich um die Einbindung eines seitens DB-Netz beigestellten Modems in den Systemtechnikschrank zur Herstellung der Überwachbarkeit der Anlage im NOC.
Nr 4 des Mengengerüstes wird aus einer Anforderung der Behörden zur Anbindung der Funkanlage an das Freifeldnetz nötig.
Die Positionen 6.x stellen eine Kombination von dem bereits im RV vorhandenen Koppelfeld und der Spleissbox dar.
Technische Gründe: Es handelt sich bei den BOS Funkanlagen um ein in sich geschlossenes System von jeweils einem Systemtechniklieferanten, das wegen fehlender Kompatibilität und Interoperabilität nur sehr bedingt durch Komponent