Planungsleistung Mitarbeiterhäuser Hochbau SAT Referenznummer der Bekanntmachung: BES-2022-0065-Weise-SAT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-rentenversicherung-nord.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsche-rentenversicherung-nord.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Mitarbeiterhäuser Hochbau SAT
Planungsleistungen Hochbau
Fachklinik Satteldüne
Eine Klinik der Deutschen Rentenversicherung Nord
Tanenwai 32
25946 Nebel/Amrum
Die Fachklinik Satteldüne in Nebel auf Amrum ist eine Rehabilitationseinrichtung für chronisch kranke Kinder und Jugendliche in der Trägerschaft der DRV Nord.
Es ist beabsichtigt, kostengünstige Personaldienstwohnungen nach Maßgabe des von der DRV Nord definierten Anforderungsprofils zu errichten.
Auf Grundlage einer bereits bestehenden Vorplanung (Machbarkeitsstudie), sowie den städtebaulichen und rechtlichen Vorgaben, sind Neubauten in einer Modulbauweise zu entwickeln.
Vorgesehen ist die Vergabe einer Generalplanung, mit folgenden Inhalten gem. HOAI:
- Hochbau
- Technische Ausrüstung
- Tragwerksplanung
- Bauphysikalische Anforderungen
- Brandschutzanforderungen
Die Leistungen der Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 34, 50, 54 ff HOAI sollen stufenweise beauftragt werden. Die Leistungsphasen 1 und 2 werden nicht mit ausgeschrieben, da die Leistungen bereits erbracht wurden und Grundlage für die hier ausgeschriebenen Planungsleitungen sind.
- Stufe A: LPH 3
- Stufe B: LPH 4
- Stufe C: LPH 5 bis 9
Termin für die Fertigstellung der LPH 3 ist auf 7.KW 2023 festgelegt.
Die Stufenaufteilung kann sich im Laufe des Verfahrens noch ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung / Projektumsetzung besteht. Es erfolgen keine Teilabnahmen nach den einzelnen Bauabschnitten.
Die Auswahl erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmerzahl gem. § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Die Präsentation findet voraussichtlich in der 46 KW statt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Bewerberbogen
§ 75 (1), (2) und (3) VgV
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Eigenerklärung, dass die Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung ist das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage zum Formular der Eigenerklärung). Der Nachweis hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor weitere Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern od. ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird od. die Veränderung Auswirkung auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).