Werkstattverfahren zur Erarbeitung eines städtebaulich-freiräumlichen Rahmenplans für den ehemaligen Güterbahnhof Köpenick in Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: IVD_02-GBK_002_VgV_W
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werkstattverfahren zur Erarbeitung eines städtebaulich-freiräumlichen Rahmenplans für den ehemaligen Güterbahnhof Köpenick in Berlin
Das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick ist einer der bedeutenden Standorte für den Wohnungsneubau in Berlin. Im Rahmen einer 2020 vom Berliner Senat beschlossenen und förmlich festgesetzten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme soll hier ein neues klimaneutrales Stadtquartier entstehen. Auf den Flächen beiderseits der Bahnanlagen sind rund 1.800 Wohnungen, Grünflächen, Schulen, Kindergärten und andere Gemeinbedarfseinrichtungen sowie zahlreiche Arbeitsplätze in kleineren und mittleren gewerblichen Betrieben und Dienstleistungsunternehmen geplant.
Für Planung und Bau des neuen Stadtquartiers gelten umfassende Anforderungen an einen nachhaltigen und klimaneutralen Städtebau unter Beachtung von ressourcen- und flächenschonenden Kriterien für Bau und Landschaftsgestaltung. Geplant ist angesichts der sehr guten Erschließung durch den öffentlichen Personen-Schienenverkehr ein weitestgehend autoarmes Quartier unter Einbindung der umgebenden Landschaftsräume.
DE303
Beabsichtigt ist die Durchführung eines Werkstattverfahrens als zweiphasiger wettbewerblicher Dialog gemäß § 18 VgV.
Für die Angebotsabgabe zur Erarbeitung eines städtebaulich-freiräumlichen Rah-menplans wird ein städtebaulich-freiräumliches Werkstattverfahren als zweiphasiger wettbewerblicher Dialog durchgeführt. Sein Ziel ist ein qualifiziertes Struktur- und Städtebaukonzept für ein urbanes, klimaneutrales, autoarmes Stadtquartier mit Wohnen, Gemeinbedarfseinrichtungen, ergänzendem Gewerbe und Freiräumen. Aufgrund der Besonderheit des Bearbeitungsgebiets ergeben sich vielfältige Herausforderungen. Im Sinne eines nachhaltigen und klimaneutralen Städtebaus sind weg-weisende konzeptionelle Lösungen gefordert für ein gemischt genutztes und autoarmes Stadtquartier unter besonderer Einbeziehung des städtebaulichen Lärmschutzes. Zur Aufgabenstellung zählen auch freiraumplanerische Konzepte, die hohen ökologischen Anforderungen genügen. Sie sollen unter anderem entsprechend dem Schwammstadtprinzip die Bewirtschaftung des gesamten, im Gebiet anfallenden Regenwassers gewährleisten. Zentraler Teil der Aufgabenstellung ist die Integration des neuen Stadtquartiers in das bestehende stadt- und landschaftsräumliche Gefüge.
Dem wettbewerblichen Dialog geht ein EU-weiter Teilnahmewettbewerb voraus. Es sollen bis zu acht interdisziplinäre Teams im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung innerhalb einer ersten Dialogphase sowie vier davon in einer zweiten Dialogphase beauftragt werden. In Anlehnung an die HOAI sowie an das Merkblatt 51 „Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung“ der Architektenkammer Baden-Württemberg werden die Leistungen im Werkstattverfahren, die Teilnahme an den Sitzungen des Beratungsgremiums sowie die Teilnahme und Mitwirkung an der Öffentlichkeitsbeteiligung pauschal vergütet.
Am Ende des Verfahrens wird ein Team mit der Qualifizierung der Rahmenplanung beauftragt.
Gegenstand des Verfahrens sind die entsprechend der Aufgabenstellung zu erbringenden Planungsleistungen, mit denen alle Teilnehmer der Dialogphasen beauftragt werden (Mehrfachbeauftragung) sowie die anschließende Erarbeitung und Qualifizierung eines städtebaulichen Rahmenplans durch einen Bieter.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt als zweiphasiger wettbewerblicher Dialog mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter unten III.1 bis III.3 geforderten Angaben und Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Anforderungen nicht erfüllen, scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine objektive Auswahl entsprechend der Eignungsmatrix in den Verfahrensbedingungen statt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erfüllung der Mindestkriterien gemäß den nachfolgenden Ziffern III.1.1 bis III.1.3 nicht deckungsgleich mit den Wertungsaspekten gemäß der Eignungsmatrix ist. Die Erfüllung der Mindestkriterien ist eine Grundvoraussetzung für eine weitere Beteiligung im Verfahren. Um im Rahmen der Wertung nach der Eignungsmatrix eine möglichst hohe Punktzahl zu erhalten, sind die dort aufgeführten Punkte im Rahmen der Darstellung der Referenzen und der personellen Ausstattung möglichst umfassend darzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
Nachweis zur Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung als Stadtplaner:in, Architekt:in und Landschaftsarchitekt:in durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Kopie.
Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und (im Falle einer Eignungsleihe) für die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen (Wirt-124)
ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Formular IV 128 / Wirt-238)
ggf. (soweit eine Eignungsleihe beabsichtigt ist) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht (Formular IV 126 F / Wirt-236)
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2, III.1.3 und III.2.2 gelten.
Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz der einzelnen Teammitglieder in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme, getrennt nach Personen- und Sach-/Vermögensschäden bzw. Absichtserklärung, dass vor Aufnahme der Leistungen eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Geforderte Mindeststandards:
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) folgende Mindestdeckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung: 1.500.000 € für Personenschäden und 300.000 € für Sach- und Vermögensschäden (2-fach maximiert).
Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Dipl.-Ing oder vergleichbar)
Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu Referenzen für vergleichbare Projekte.
Geforderte Mindeststandards:
Die Vergabestelle fordert den Nachweis von erbrachten Referenzen mit folgenden Eigenschaften:
Mindestens fünf stadtplanerische Referenzen, in denen folgende Fachrichtungen jeweils mindestens zweimal vertreten sein müssen:
Stadtplanung / Städtebau,
Architektur,
Landschaftsarchitektur / Landschaftsplanung,
Verkehrs- bzw. Mobilitätsplanung.
Für alle Referenzen gilt:
Es ist möglich, dass ein Projekt mehrere der o.g. Referenzanforderungen erfüllt.
Alle Projekte müssen nach dem 01.01.2015 begonnen worden sein.
Die Projekte müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein.
Die Erläuterungen dürfen in Summe einen Umfang von maximal 5 DIN-A3-Seiten nicht überschreiten. Die Referenzen sind mit den Bezeichnungen R1 bis R5 zu kennzeichnen.
Die Ausführung des Auftrags ist entsprechend § 75 Abs. 1 VgV solchen Personen vorbehalten, die aufgrund der für sie einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in, Landschaftsarchitekt:in oder Stadt-planer:in berechtigt sind.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Teil B) und dem Entwurf des Vertrages (Teil C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es findet ein wettbewerblicher Dialog mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 18 Vergabeverordnung (VgV) statt.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform unter Angabe der Person des Erklärenden, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen.
Für den Teilnahmewettbewerb werden neben den oben unter Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Formblättern zudem folgende Formulare zur Verfügung gestellt, die von den interessierten Büros ausgefüllt und ggfs. unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag abgeben werden:
Formblatt zu den aktuell bestehenden Russland-Sanktionen gemäß der EU-Verordnung 2022/576,
Eigenerklärung zur Frauenförderung (Formblatt Wirt-2141),
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Formblatt Wirt-214),
Ferner ist mit dem Teilnahmeantrag eine Kurzdarstellung des interdisziplinären Teams gemäß den Vorgaben der Verfahrensbedingungen (Teil A) einzureichen.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft. Die auf der Vergabeplattform eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Teile A bis C) sind vornehmlich für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Angebots- und Dialog-/Werkstattphase, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zu-nächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Rahmenbedingungen (Teil B) und die Aufgabenstellung (Teil C), schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen. Ferner enthält der Teil A der Ausschreibungsunterlagen weiterführende Hinweise zum konkreten Ablauf des Teilnahmewettbewerbs.
Die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Teams erhalten für die von Ihnen im Dialog erwarteten Leistungen eine Vergütung von jeweils 45.000,00 € für die Dialogphase 1 und von weiteren jeweils 65.000,00 € für die Dialogphase 2. Die Details ergeben sich aus der Vergabeunterlage Teil A.
Rückfragen sind möglichst frühzeitig über die genannte Vergabeplattform zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Es ist zu berücksichtigen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]