Trägerschaft für das Büro der Bürgerbeteiligung -Mein Reinickendorf- im Bezirk Reinickendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-Stapl-VgV-010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft für das Büro der Bürgerbeteiligung -Mein Reinickendorf- im Bezirk Reinickendorf
Trägerschaft für das Büro für Bürgerbeteiligung im Bezirk Reinickendorf
Berlin-Reinickendorf
Trägerschaft für das Büro für Bürgerbeteiligung im Bezirk Reinickendorf
Der Vertrag kann jährlich verlängert werden (max. 3x bis 31.12.2025)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Um vor allem die Fähigkeit zum vernetzten Arbeiten und der Arbeit zum Gegenstand Beteiligung sicherzustellen, illustrieren Sie bitte ihr Trägerprofil, z.B. mit einem Portfolio. Die gewünschten Fähigkeiten lauten wie folgt und sind schriftlich nachzuweisen:
• Erfahrung und Expertise in (formellen und informellen) Bürgerbeteiligungsverfahren sind vorhanden (möglichst aktuelle Referenzen bitte beilegen)
• Kenntnisse über den aktuellen Stand des Leitlinienverfahrens liegen nach Möglichkeit vor
• Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über akademisch erworbenes oder durch Erfahrung erworbenes, vertieftes Wissen zur formellen und informellen Bürgerbeteiligung
• Der Träger kann die Anbindung an die Zivilgesellschaft gewährleisten
• Der Träger verfügt über die notwendigen Erfahrungen bzw. Instrumente zur Aktivierung von bisher nicht oder wenig durch Beteiligung erreichten Gruppen
• Der Träger ist mit der Berliner Stadtpolitik und der Verwaltungsstruktur vertraut.
• Neben Deutsch sind weitere Sprachkenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünschenswert.
• Erfahrung mit dem Bezirk Reinickendorf sind wünschenswert.
• Die Mitarbeitenden sind in der Lage, dynamische Prozessentwicklung zu gestalten und neue Abläufe zu erlernen.
Die Beurteilung der eingehenden Angebote sowie der Eignung des Auftragnehmers erfolgt an Hand folgender Kriterien:
- Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen/Verfahren, z.B. an Hand der Darstellung ausgewählter Referenzprojekte;
- Verhältnis von Kosten und Leistung der zu erbringenden Aufgaben;
- Qualität der angebotenen Leistungen
- Sinnvolle Aufteilung der Arbeitsstunden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, tendet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/