Sachbezugskarte Referenznummer der Bekanntmachung: OV-PE-011/2022

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mobil-krankenkasse.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDLRT1U/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDLRT1U
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sachbezugskarte

Referenznummer der Bekanntmachung: OV-PE-011/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Mobil Krankenkasse beabsichtigt den Mitarbeitenden als freiwillige Leistung neben dem geschuldeten Gehalt (Bruttolohn) einen steuerfreien Sachbezug in Höhe von 44 EUR monatlich (max. 50 EUR) zu gewähren. Dies gilt aktuell für ca. 1.500 Mitarbeitende.

Der Sachbezug soll den Mitarbeitenden über eine personalisierte Karte zur Verfügung gestellt werden, die grundsätzlich monatlich im Rahmen der Gehaltsabrechnung aufgeladen wird. Die Karte soll im Rahmen des Employer Branding individuell gestaltet und auch mit einem Logo versehen werden.

Daneben soll die Möglichkeit bestehen, die Karte des jeweiligen Mitarbeitenden, als Aufmerksamkeit bzw. Gelegenheitsgeschenk, aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (z.B. Dienstjubiläum, Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) an bis zu drei Anlässen pro Mitarbeiter pro Kalenderjahr innerhalb der bestehenden Freigrenzen zusätzlich aufzuladen.

Die Karte soll den Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung gestellt werden und daher nur zum Bezug von Waren - und Dienstleistungen eingesetzt werden können (§ 2 Abs.1 Nummer 10 ZA, vgl. auch Schreiben des BMF vom 13.04.2021).

Bei der Karte soll es sich nicht um eine universell einsetzbare Bezahlkarte handeln - der Einsatz soll rechtlich und technisch beschränkt sein, damit die Voraussetzungen zur steuerfreien Gewährung nach § 37 b Abs. 1 u. Abs. 2 EStG erfüllt sind.

Die Einschränkung der Nutzbarkeit sollte sich dabei auf bestimmte Regionen und vertraglich gebundene Akzeptanzpartner beziehen.

Die Karte soll vorrangig in stationären Geschäften einsetzbar sein. Bei einer Nutzung im Internet ist die Verfügbarkeit für sog. Market-Places auszuschließen.

Der Einsatz soll bei Partnern aus den Bereichen Tankstellen, Handelsketten, Supermärkten und Restaurants (Stichworte: Heim/Garten, Elektronik/Technik, Sport/Freizeit, Mode/Kosmetik, Reisen) möglich sein.

Eine weitere Anforderung ist, dass es sich sowohl für die Mobil Krankenkasse als Arbeitgeber und Vertragspartner sowie auch für deren Mitarbeitende als Nutzer um ein einfaches Verfahren mit minimalem Zeitaufwand und großer Sicherheit (Stichwort: PIN) handelt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Mobil Krankenkasse Hühnerposten 2 20097 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gewünscht ist eine Kundenbetreuung sowohl für den Arbeitgeber (z.B. beim Bestellprozess) als auch für die Mitarbeitenden bei Rückfragen zum Handling etc. (z.B. bei Kartenverlust).

Durch den Vertragspartner werden nur die Daten erhoben, die für die Erbringung der Dienstleistung unbedingt erforderlich sind.

Im Rahmen der Auftragsvergabe wird zwischen der Mobil Krankenkasse und dem Auftragnehmer auch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Diese regelt die mit der Vertragsdurchführung verbundenen Aufgaben und Pflichten bei der Verarbeitung der personen-bezogenen Daten der Mitarbeitenden der Mobil Krankenkasse nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung.

Der Auftragnehmer unterliegt der E-Geld Richtlinie und der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gem § 19 ZAG.

Die Kartenguthaben der Mitarbeitenden, sowie auch die im Vorfeld durch den Arbeitgeber gezahlten noch nicht zugewiesenen Aufladungsbeträge sind ausfall- und insolvenzgesichert (z.B. durch Bankgarantie, Treuhandkonto, ausgewiesenes Sondervermögen) - vgl. Artikel 10 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 ("PSD2") bzw. § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZAG.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertungsmatrix (Funktionalität, Sicherheit, Kommunikation, etc) / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2022
Ende: 31/10/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Mobil Krankenkasse ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrags durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot ist die Anlage 3 - Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Gesetzestreue und Einträgen im Gewerbezentralregister abzugeben.

- Abzugeben ist die Eigenerklärung des Bieters, dass die erforderlichen Registereintragungen (Berufs-, Handelsregister o. ä.) vorliegen.

- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister. Ausländische Bieter haben eine Bescheinigung des Handelsregisters ihres Herkunftslandes beizufügen.

- Auszug des Gewerbezentralregisters. Dieser darf nicht älter als vier Monate sein.

- Die Mobil Krankenkasse behält sich vor einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind folgende Nachweise abzugeben:

- Anlage 3 - Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Gesetzestreue

- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung oder alternativ Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der Erhöhung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder alternativ die Eigenerklärung gem. Anlage 3 über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Haftpflichtversicherung bzw. über die Erhöhung der bestehenden Haftpflichtversicherung im Zuschlagsfall.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung des Bieters, dass

- die erforderliche Fachkunde durch für den Auftrag und Aufgabenbereich entsprechend geschultes qualifiziertes Fachpersonal vorgehalten wird.

- hinreichende Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht besteht.

Mit dem Angebot sind folgende Nachweise abzugeben:

- Kurze Unternehmensdarstellung inkl. aller Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder

- Referenzliste

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/09/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/09/2022
Ortszeit: 13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDLRT1U

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mobil-krankenkasse.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mobil-krankenkasse.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen nach § 160 GWB sind zwingend als solche zu kennzeichnen.

Werden vom Bewerber im Vergabeverfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften erkannt, so hat er diese innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits in der Bekanntmachung eines europaweiten Vergabeverfahrens erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.

Bewerber können innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Betriebskrankenkasse Mobil Oil, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt einreichen.

Für das Nachprüfungsverfahren gelten §§ 160 ff. GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/08/2022