Aufbau und Betrieb einer Anlaufstelle zur Bürger:innenbeteiligung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 9663
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau und Betrieb einer Anlaufstelle zur Bürger:innenbeteiligung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Im Rahmen der Umsetzung der landesweiten Leilinien für Bürger:innenbeteiligung schreibt der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf den Aufbau und den Betrieb der Anlaufstelle für Bürger:innenbeteiligung aus.
Die bezirkliche Anlaufstelle ist eine niedrigschwellige Möglichkeit für Bürger:innen und für Akteure aus dem Bezirk, sich zu laufenden Beteiligungsprozessen zu informieren und sich bzgl. der Initiierung von Beteiligungsprozessen beraten zu lassen. Sie ist ebenso für die Bezirksverwaltung und die Bezirkspolitik Ansprechpartnerin, um Beteiligungsprozesse bürgernah zu gestalten und Informationen in den Bezirk weiterzugeben. Die Aufgaben der Anlaufstelle sind es, dialogorientierte konsultative Formen der informellen Bürger:innenbeteiligung zu fördern und Bürger:innen zu befähigen, an diesen Beteiligungsprozessen teilzunehmen.
Hauptort der Ausführung:
Berlin, Charlottenburg-Wilmersdorf
In enger Zusammenarbeit mit dem Büro für Bürger:innenbeteiligung (BfB) ist eine Anlaufstelle im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf aufzubauen und zu betreiben. Dies beinhaltet wöchentliche feste persönliche Präsenzsprechzeiten (mind. 2x die Woche je 2h) und die Bearbeitung von Anfragen via Telefon und E-Mail (an mind. 3 Tagen in der Woche je 2h). Die Sprechzeiten sollen so ausgerichtet sein, dass auch für arbeitende Bürger:innen der persönliche Kontakt möglich ist. Sprechzeiten auf Anfrage sind ebenso gewünscht. Die aktive Mitwirkung bei der Profilierung der Anlaufstelle anhand der Bedarfe der Zivilgesellschaft und der Bezirksverwaltung gemeinsam mit dem BfB ist gefordert. Ziel ist es, dass externer Dienstleister und BfB möglichst eng zusammenarbeiten. Zur Bekanntmachung der Anlaufstelle ist mindestens eine Auftaktveranstaltung umzusetzen.
Das Aufgabenprofil der Anlaufstelle umfasst folgende Punkte (siehe Leistungsbeschreibung):
• Lotsenfunktion
• Kooperation und Netzwerkaufbau
• Öffentlichkeitsarbeit
• Beratung und Weiterbildung
• Umsetzung weiterer Instrumente der bezirklichen Bürger:innenbeteiligung
• Unterstützung von Selbstorganisation
Optionale Verlängerung für die Jahre 2023 und 2024 - 2025, vorbehaltlich der Finanzierungszusage.
Ob der Auftraggeber von dieser Option Gebrauch macht, wird dem Auftragnehmer spätestens nach Eingang der Finanzierungszusage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen an das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf mitgeteilt.
Geplanter zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens:
- Ablauf der Bewerbungsfrist am 23.09.2022 , 10:00 Uhr
- Aufforderung zur Angebotsabgabe voraussichtlich 40. KW
- Angebotsfrist endet voraussichtlich in der 44. KW
Einladung zu Verhandlungsgesprächen voraussichtlich ca. 45. KW
Etwaige Verhandlungsgespräche voraussichtlich ca. 46.KW
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung bzw. Erklärung über Bereitstellung im Auftragsfall (Deckungssummen für Personenschäden mind. [Betrag gelöscht] Euro und für sonstige Schäden mind. [Betrag gelöscht] Euro)
Nachweis der Gemeinwohlorientierung (interne oder öffentliche Dokumente, z. B. Satzung, Leitbild, Referenzen), Referenzen (Übersicht von drei vergleichbaren Leistungen der letzten fünf Jahre mit den Angaben: Kurzbeschreibung des Projekts, Durchführungszeitraum, Ansprechperson)
Nachweis der Gemeinwohlorientierung (interne oder öffentliche Dokumente, z. B. Satzung, Leitbild, Referenzen), Referenzen (Übersicht von drei vergleichbaren Leistungen der letzten fünf Jahre mit den Angaben: Kurzbeschreibung des Projekts, Durchführungszeitraum, Ansprechperson)
a) wöchentliche feste Sprechzeiten (mind. 2x die Woche je 2h) und die Bearbeitung von Anfragen via Telefon und E-Mail (an mind. 3 Tagen in der Woche je 2h). Die Sprechzeiten sollen so ausgerichtet sein, dass auch für berufstätige Bürger:innen der persönliche Kontakt möglich ist. Sprechzeiten auf Anfrage sind ebenso gewünscht.
b) aktive Mitwirkung bei der Profilierung der Anlaufstelle anhand der Bedarfe der Zivilgesellschaft und der Bezirksverwaltung gemeinsam mit dem BfB ist gefordert. Zur Bekanntmachung der Anlaufstelle ist mindestens eine Auftaktveranstaltung umzusetzen.
Weitere Bedingungen siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge können eingereicht werden:
- Elektronisch in Textform
Teilnahmeanträge in Textform müssen nicht signiert werden. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bewerber und die zur Vertretung des Bewerbers berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Es müssen alle geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform Berlin hinterlegt werden. Eine Abgabe in Papierform ist nicht zulässig!
2. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] – hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
3. Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
4. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u. ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
5. „Rückfragen“ sind an die in Ziff. I.3 genannten Adresse zu stellen. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.
6. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
7. geplanter Termin Verhandlungsgespräche: ca. 46. KW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.vergabe.berlin.de