Beratungsleistung – Elektronische Aktenführung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beratungsleistung – Elektronische Aktenführung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72220000 Systemberatung und technische Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die inhaltliche Vertiefung und organisatorische Ausdehnung der E-Akte soll in mehreren Folgeprojekten in der KBV fortgeführt werden. Diese Projekte möchte die KBV durch ein externes Beratungsunternehmen begleitend unterstützt wissen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72224000 Beratung im Bereich Projektleitung
72227000 Beratung im Bereich Software-Integration
72266000 Software-Beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung K.d.ö.R (KBV) ist bereits in die Nutzung der E-Akte mit einigen Pilotprozessen gestartet. Für das Führen der revisionssicheren elektronischen Akte kommt das System d.3 der Firma d.velop zum Einsatz. Die E-Aktenführung erfolgt auf Basis eines dreistufigen Aktenplans, der für die Pilotprozesse festgelegt wurde. Weitere organisatorische Vorgaben sind durch einen internen Leitfaden zur E-Akte festgelegt.

Die inhaltliche Vertiefung und organisatorische Ausdehnung der E-Akte soll in mehreren Folgeprojekten in der KBV fortgeführt werden. Diese Projekte möchte die KBV durch ein externes Beratungsunternehmen begleitend unterstützt wissen.

Im Einzelnen werden folgende Leistungen benötigt:

1. Unterstützung des Projektmanagements (insb. Beratung der KBV-Projektleitung zur Termin- und Ablaufplanung und zum Risikomanagement)

2. Unterstützung des Changemanagements (Beratung der KBV-Projektleitung, Unterstützung bei entsprechenden Terminen und inhaltlichen Darstellungen)

3. Unterstützung bei der organisatorischen Ausdehnung, Vertiefung und weiterführenden Ausgestaltung des E-Akte-Systems

a) Beratung bei Erstellung von Detailkonzeptionen

b) Beratung zur Zusammenarbeit mit dem Anbieter des E-Akte-Systems, u. a. zur technischen Umsetzung der verschiedenen organisatorischen Fachkonzeptionen

4. Beratung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung der organisatorischen Rahmenbedingungen zur elektronischen Aktenführung in der KBV (u.a. Fortführung Aktenplan, organisatorische Detailvorgaben vervollständigen)

5. Beratung und Miterarbeitung des weiteren Vorgehens zur Ausdehnung der elektronischen Aktenführung im Hause der KBV, insbesondere zu den Themen:

a) Digitalisierung Posteingang und Ausgang

b) Aussonderung und Langzeitspeicherung

c) Umgang mit Alt-Akten

d) Signaturen

e) Prozessanalyse und -gestaltung, insbesondere Umgang mit Fachverfahren wie z.B. Bundesmantelvertrag

6. Die Aufgabenerfüllung und deren Ergebnis müssen dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und der aufsichtsrechtlichen Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit sowie durch das Bundesversicherungsamt standhalten.

Die konkreten Inhalte sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Vorgehensweise/Angebotspräsentation / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Organisation/Qualifikation / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 241-635643
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Beratungsleistung – Elektronische Aktenführung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
29/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/08/2022