Beratungsleistung - Ausschreibung zum IT-Housing / Hosting, Umzugsplanung und zum Changemanagement
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistung - Ausschreibung zum IT-Housing / Hosting, Umzugsplanung und zum Changemanagement
Ein zunehmend dominierender Themenkomplex des Aufgabenspektrums der KBV ist die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Eine Vielzahl von Gesetzesinitiativen mit ihren unterschiedlichen Facetten erfordert eine neue Dynamik und die Bündelung der begrenzten Ressourcen der KBV auf strategisch wichtige Aufgaben. In
diesem Zusammenhang wurde in 2021 eine Cloud und IT-Sourcingstrategie für die KBV erarbeitet, deren erste wesentliche Schritte nun ab 2022 im Rahmen des Projektes „MOVE“ umgesetzt werden soll. Diese Beratungsleistungen werden hier ausgeschrieben.
Im Einzelnen werden folgende Leistungen benötigt:
1.Unterstützung des Projektmanagements
2.Unterstützung des Changemanagements
3.Unterstützung bei der Erstellung von notwendigen Konzeptionen, technisch-architektonischen oder sicherheitsrelevanten Fragen sowie strategischen Richtungsfragen zur Konkretisierung des Betriebs der zukünftigen IT-Infrastruktur der KBV
4.Erstellen der für die Beschreibung der Leistung erforderlichen Vergabeunterlagen für die Ausschreibung des IT-Partners
a)Abgeleitet aus der vorliegenden Cloud und IT-Sourcing Strategie wird service- bzw. serverbasiert eine Detailplanung zur Strategieumsetzung unter Berücksichtigung der vorliegenden Empfehlungen, sicherheitstechnischer und datenschutzrechtlicher Aspekte gemeinsam mit dem Auftraggeber erstellt.
b)Hierbei wird geprüft, mit dem Auftraggeber abgestimmt und unter Berücksichtigung des Ausblicks auf die zukünftige Prozess- und Aufgabenorganisation im IT-Betrieb festgelegt, welche Services möglicherweise wegfallen können, welche zusammengefasst werden können oder getrennt werden sollen und welche neu aufgenommen werden sollen.
c)Die Erarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der Phasen der benannten Cloud- und IT-Sourcingstrategie sowie der weiteren strategischen Entwicklungen und Entscheidungen des Auftraggebers in Bezug auf die ITSystem- und Servicelandschaft.
d)Konkretisierung und Planungsabstimmung mit dem Auftraggeber zur einmaligen Leistungserbringung des IT-Partners im Kontext des Umzugs der Hardware der KBV
e)Berücksichtigung von Planungs-, Beratungs- und Konzeptionsleistungen, die der zu suchende IT-Partner im Kontext der Migrationsplanung von Services und der Durchführung von Migrationen von Phase 1 auf Phase 2 der benannten Strategie leisten soll f)Konzeption bzw. Vorlage eines Bewertungskonstrukts für die Angebote
5.Konzeption bzw. Vorlage eines Vertragskonstrukts und Erstellen von Vertragsunterlagen für die Ausschreibung des IT-Partners mit zugehörigen Leistungsscheinen. Basis ist eine umfangreiche Sourcing- Vorgehensbibliothek des Bieters. Dazu zählt auch die Gestaltung der datenschutzrechtlichen Aspekte sowie Klarheit beim Vorgehen im Kündigungsfall.
6.Begleitung des Vergabeverfahrens des IT-Partners
a)Unterstützung bei der Validierung von Referenzen, der Wertung der Angebote und Vorbereitung sowie Durchführung von Verhandlungsterminen und weiteren Terminen im Rahmen des Vergabeprozesses
b) Unterstützung bei Konkretisierungen im Kontext der Vertragsausgestaltung
7. Planung und koordinative Begleitung der IT-Umzüge zum Housing beim IT-Partner, hierzu zählen
insbesondere
a) Erstellung, Validierung und Abstimmung der Umzugsplanung (KBV-Serverraum hin zum IT-Partner) inkl.
Migration auf Phase 1 in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und dem IT-Partner
b) Berücksichtigung des Umgangs mit Umbauten in diesem Kontext (z. B. Anschlussplanung KBV-Gebäude) sowie Um- und Rückbauten in den bisher genutzten Räumlichkeiten der KBV für die IT-Infrastruktur
c) Koordinative Begleitung der Umzugsumsetzung durch den IT-Partner sowie der Rück- und Umbauten in den Räumlichkeiten der KBV
8. Begleitung des Aufbaus der organisatorischen und prozessualen Zusammenarbeit mit dem IT-Partner inkl. Umsetzung von Verbesserungen oder Anpassungen nach Abschluss und Evaluierung der Anfangsphase der Zusammenarbeit mit dem IT-Partner
9. Erstellung einer Phasenplanung für die weitere Migration der KBV-Hardware als Basis für die weiteren Umsetzungsschritte der Phase 2 der benannten Cloud- und IT-Sourcingstrategie
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratungsleistung - Ausschreibung zum IT-Housing / Hosting, Umzugsplanung und zum Changemanagement
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.