Sicheres Netz der KVen – Neuvergabe des KV-Backbone & DNS

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sicheres Netz der KVen – Neuvergabe des KV-Backbone & DNS

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72700000 Computernetze
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die KBV und die KVen haben eine Online-Infrastruktur aufgebaut, welche den in diesem Umfeld nötigen hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit Rechnung trägt und die u. a. für die Übermittlung von Patienten- und Honorardaten geeignet ist – das Sichere Netz der KVen (SNK).

Die Rechenzentren der KVen und der KBV sind hierfür über den so genannten KV-Backbone, einem logisch vom Internet getrennten Netzwerk, miteinander verbunden. Die KBV ist verantwortlich für den KV-Backbone. Derzeit befinden sich das Sichere Netz der KVen und somit auch der KV-Backbone und die DNS Server im Wirkbetrieb.

Ziel dieser Ausschreibung ist die Neuvergabe der breitbandigen Vernetzung zwischen der KBV, den 17 KVen sowie einem externen Rechenzentrumsdienstleister durch ein vollvermaschtes VPN sowie des Betriebs über einen Zeitraum von fünf Jahren mit einem optionalen Folgejahr.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die KBV und die KVen haben eine Online-Infrastruktur aufgebaut, welche den in diesem Umfeld nötigen hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit Rechnung trägt und die u. a. für die Übermittlung von Patienten- und Honorardaten geeignet ist – das Sichere Netz der KVen (SNK).

Die Rechenzentren der KVen und der KBV sind hierfür über den so genannten KV-Backbone, einem logisch vom Internet getrennten Netzwerk, miteinander verbunden. Die KBV ist verantwortlich für den KV-Backbone. Derzeit befinden sich das Sichere Netz der KVen und somit auch der KV-Backbone und die DNS Server im Wirkbetrieb.

Ziel dieser Ausschreibung ist die Neuvergabe der breitbandigen Vernetzung zwischen der KBV, den 17 KVen sowie einem externen Rechenzentrumsdienstleister durch ein vollvermaschtes VPN sowie des Betriebs über einen Zeitraum von fünf Jahren mit einem optionalen Folgejahr.

Die Ausschreibung beinhaltet Bereitstellung und Betrieb eines vollvermaschten VPN mit folgenden Inhalten:

› Beschaffung, Lieferung, Konfiguration, Installation und Betrieb der Backbone-Router

› Inbetriebnahme und Betrieb der DNS-Server

› Erstellung und Abstimmung der Migrationsplanung für den Wirkbetrieb

› Durchführung eines Probebetriebs

› Erstellung und Pflege verschiedener Sicherheitskonzepte

› Erstellung und Pflege eines Betriebskonzepts

› Migration, Abnahme sowie die Überführung in den Wirkbetrieb

› Sicherstellung des Betriebs inkl. Wartung der Backbone-Router

› Sicherstellung des Betriebs inkl. Wartung der DNS-Server

Zur Realisierung werden von den beteiligten Organisationen (KBV, KVen und Rechenzentrumsdienstleister) Internetleitungen zur Verfügung gestellt. Diese sind nicht Bestandteil der Ausschreibung und können unterschiedliche Bandbreiten haben.

Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung (Dokument 09).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Fragenkatalog / Gewichtung: 45
Preis - Gewichtung: 55
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerung gem. II.2.7)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 025-062747
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Sicheres Netz der KVen – Neuvergabe des KV-Backbone & DNS

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/08/2022