Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages "Personaldirektvermittlung nicht technische Profile""
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 215-565783)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gematik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages "Personaldirektvermittlung nicht technische Profile""
Der Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung liegt in der Direktvermittlung von Arbeitskräften als Mitarbeiter:innen bei der gematik in folgenden Bereichen:
• Recruiting
• Business Continuity Management
• Projektmanagement
• Planung / Steuerung
• Berater / Themenmanagement
Es handelt sich um die typische Tätigkeit eines Personalvermittlers/Recruiting-Dienstleisters/Headhunters.
Es wird ein Rahmenvertrag mit den Auftragnehmern (Vermittlern) geschlossen, welcher die Grundlage für den Abschluss und die Durchführung von Einzelabrufen zur (partiellen) Deckung des Personalbedarfs der gematik in den o.g. Bereichen darstellt.
Dieser Rahmenvertrag deckt ausschließlich die Direktvermittlung von Mitarbeiter:innen ab. Die Vermittlung von selbständig bzw. freiberuflich tätigen Personen oder Arbeitnehmerüberlassungen im Sinne des AÜG sind nicht Gegenstand des Rahmenvertrages.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Rahmenvertrag im Rahmen des Zulassungsverfahrens tritt erstmals zum 15.11.2021 in Kraft und endet vorbehaltlich der vertraglichen Verlängerungsoption am 14.11.2022.
Der Rahmenvertrag im Rahmen des Zulassungsverfahrens tritt erstmals zum 15.11.2021 in Kraft. Von der vertraglichen Verlängerungsoption wurde Gebrauch gemacht, Vertragsende des Rahmenvertrags ist somit nicht mehr der 14.11.2022, sondern der 14.11.2023.
Die, in der 1. Änderungsbekanntmachung 2022-098238, vorgenommene Änderung: „Die neue Frist zur Einreichung von Beitrittsanträgen ist somit der 14.11.2022.“ verlängert sich auf Grund dieser Änderung ebenfalls, um ein weiteres Jahr. Die neue Frist zur Einreichung von Beitrittsanträgen ist somit der 14.11.2023.