VBB HIM Erweiterung

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bvg.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

VBB HIM Erweiterung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Nutzung der bestehenden Software VBB HIM mit Anpassungen, um die Anwendung an die Komplexität der BVG anzupassen. Der Vorteil der Nutzung der beim VBB vorhandenen HIM-Anwendung liegt darin, künftig eine Datenquelle für alle Auskunftssysteme der BVG und des VBB zu haben und somit Daten-

Inkonsistenzen zu vermeiden.

Vorteile:

Verbesserung der automatischen Störungserfassung in der Leitstelle der Oberfläche, KCO, durch

Standardisierte Textbausteine, geplante Szenarien und Ereignisse zur vereinfachten Verwaltung von

Meldungen, Bearbeitungsmöglichkeit der Fahrtendaten durch routing-relevante Meldungen und den Fahrten-Editor, Sicherstellen eines Datenexports für den Senatsreport und BVG-Analysen, Möglichkeit

Störungsmeldungen auch auf Englisch bereit zu stellen, verbesserte Filtermöglichkeiten der anzuzeigenden FGI.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der VBB setzt seit vielen Jahren das Fahrplanauskunftssystem HAFAS der Firma HaCon aus Han-nover ein und betreibt es unter dem Namen VBB-Fahrinfo. Zum derzeitigen Funktionsumfang vom Auskunftssystem VBB-Fahrinfo gehört unter anderem ebenfalls der HAFAS Information Manager (VBB-HIM; allerdings in einer neueren Version als die BVG), der die regelbasierte Erstellung von Textmeldungen zu Störungen oder ähnlichen Anlässen unterstützt.

Um die frühzeitige Weitergabe von Störungsinformationen zu ermöglichen, setzte der VBB die Ver-besserung der Leitsysteme und die Integration des HAFAS Information Manager HIM von HaCon voraus. Im HIM werden dabei die Störungsmeldungen von dem Verkehrsunternehmen und dem VBB gepflegt und dann unmittelbar im Fahrplanauskunftssystem sichtbar. Zukünftig sollten über Schnittstellen die lokalen Rechnergestützten Betriebsleitsysteme (RBL) der Verkehrsunternehmen mit dem VBB-HIM vernetzt werden, sodass Fehleranfälligkeiten oder Doppelarbeit vermieden wer-den können.

Die BVG ist als Mitglied im Verkehrsverbund Berlin Brandenburg verpflichtet, Fahrgastinformationen an den VBB und somit an den VBB HIM zu liefern. Aufgrund der unterschiedlichen Systeme auf Seiten der BVG und des VBB kam es in der Vergangenheit vor, dass Daten nicht zugeordnet und verarbeitet werden konnten und somit nicht ausgegeben wurden bzw. die Auskunftssystem von BVG und VBB keine konsistenten Störungsmeldungen angezeigt haben.

Da die Fahrgastinformation der BVG komplexer ist als die der anderen Verkehrsunternehmen im Verbund, sind Anpassungen der Software notwendig, die es der BVG erlauben die Fahrgastinforma-tion effektiver durchzuführen und, wie vom Verkehrsvertrag mit dem Land Berlin gefordert, zwei-sprachig auszugeben und den Reporting-Pflichten gerecht zu werden. Die Anpassungen des vom VBB bereitgestellten HIM sind Bestandteil dieser Vergabe.

Anforderungen, die der VBB HIM in der Standardausführung bereits erfüllt:

• Dashboard für Übersicht aller aktuellen Meldungen

• Erfassung und Verarbeitung von Störungsmeldungen

• Für Fahrten, Strecken, Streckenabschnitte, Linien, Halte und Regionen

• Erfassung und Verarbeitung von routingrelevanten Störungsmeldungen – inkl. Anreicherung Fahrplandaten

• Vordefinierte Textbausteine zur Automatisierung der Fahrgastinformation

• Fahrten-Editor zur manuellen Anpassung der Fahrplandaten

Anforderungen, die durch eine Anpassung / Erweiterung der Software abgedeckt werden sollen:

• Haltbezogene Infrastrukturmeldungen

• Regionsbezogene Meldungen

• Verwaltung von Regionen / Auswahl von Regions-Polygonen

• Möglichkeit Szenarien vorab zu definieren und dynamisch anzupassen

• Ereignismanagement, Zuordnung verschiedener Meldungen zu einem Ereignis

• Erfassung von Grund und Auswirkung einer Störung

• Meldungs-Tags: Zuordnung von Meldungen zu BVG Referenzen (z.B. DANOs, BVKs)

• CSV Export für Reporting

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionszeitraum: 01.08.2027 bis 31.07..2028

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Das Projekt SIM wird durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft“ gemäß der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ kofinanziert. Die Gewährung von Zuwendungen ist beschränkt auf vorhabenbezogene Ausgaben.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Im Ergebnis der Markterkundung ergab sich, dass nur ein Unternehmen am Markt die im Projekt SIM definierten Anforderungen, hinsichtlich der Beschaffung einer Software für den Import und die Erfassung von Störungsmeldungen, im angestrebten Zeitrahmen erfüllt ohne, dass zusätzliche Entwicklungsleistungen und damit Risiken und Aufwände notwendig wären.

Hacon ist Lieferant und Betreiber des HAFAS Information Managers (HIM), der beim Verkehrsverbund Berlin Brandenburg zum Einsatz kommt. Da es bei diesem Vorhaben um eine Funktionserweiterung des HIM handelt, ist die Vergabe an einen Dritten nicht möglich. Hacon hält die Rechte am Quellcode und am geistigen Eigentum der Software.

Nach § 13 Absatz 1 Satz 1 SektVO stehen einer Vergabestelle zur Vergabe von Aufträgen das Offene Verfahren, das Nichtoffene Verfahren und das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sowie der wettbewerbliche Dialog nach seiner Wahl zur Verfügung, außerdem steht der Vergabestelle gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 SektVO nach Maßgabe der Rechtsnorm die Innovationspartnerschaft zur Verfügung.

Nach § 13 Absatz 2 SektVO kann die Vergabestelle darüber hinaus Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 13 Absatz 2 Nummer 3 lit. b SektVO). Zu prüfen ist, ob diese Voraussetzungen für die nun anstehende Vergabe erfüllt sind. Da die zu beschaffende Leistung zeitnah zu realisieren ist und nicht erst in einer Innovationspartnerschaft definiert werden kann, ist zur Beschaffung der Leistung eine Verfahrensart nach § 13 Absatz 1 Satz 1 SektVO zu wählen.

Nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 c SektVO können die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, einschließlich Rechten des geistigen Eigentums.

Der Beschaffungsbedarf kann nur von einem Unternehmen erbracht werden, da die Rechte am Einsatz des Quellcodes allein beim Nutzungsrechteinhaber liegen. Der Beschaffungsbedarf ist auch Bestandteil der Daseinsvorsorge der BVG und unerlässlich für die Aufrechterhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen der BVG. Der Vertragsschluss soll, mit dem bereits in der Vergangenheit involvierten Unternehmen erfolgen, so dass keine Lücke in der Erbringung der Leistungen der Daseinsvorsorge erfolgt;

und es werden nach § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind und ein Wechsel des Unternehmens dazu führt, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

VBB HIM Erweiterung

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
08/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der

Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen

zu wollen, vergangen sind.

2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz

1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Nach § 135 GWB:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen

Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate

nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt

der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30

5 / 5

Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Arntsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der

Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen

Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des

Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den

Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/08/2022