OPVA Hbf. Ffm.: Erstellung Kabeltrassensystem Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI29978
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
OPVA Hbf. Ffm.: Erstellung Kabeltrassensystem
Bauleistungen Hbf. Ffm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
OPVA Hbf. Ffm.: Erstellung Kabeltrassensystem
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
Bauleistungen Hbf. Ffm.
Nachtrag Nr. 043 vom 04.07.2022 Estrich und Beschichtung Posttunnel
Auf Basis fortgeschriebener Planung und Veranlassung der Projektleitung wird die Ausführung der Arbeiten im Posttunnel von dem vorgesehenen Beton-Kabelkanal in Kabelschutzrohre mit Kabelschächten geändert. Diese Planung lässt im Bereich der Kabeltressen wegen fehlender Höhe, nur den Einbau einer Beschichtung auf den neuen Betonflächen zu. Die vorhandenen Rest-Flächen erhalten zum Höhenausgleich einen Estrichausgleich mit Schnellverbundestrich.