2022-VV-Ingenieurleistungen Strangsanierung Rollberge - Berlin-Neukölln
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
2022-VV-Ingenieurleistungen Strangsanierung Rollberge - Berlin-Neukölln
Gegenstand der Ausschreibung sind Ingenieurleistungen zur Umsetzung einer Strangsanierung. Die STADT UND LAND beabsichtigt, in Berlin-Neukölln in der Werbellinstraße 10, 14, 15, 16 und Roland-Krüger-Str. 2 (ehemals Kopfstr. 62) eine Sanierung durchzuführen. Die zu sanierenden fünf Häuser sind teilweise nebeneinander gereihte Häuser, welche zwischen 1977 und 1980 in Massivbauweise errichtet wurden. Die Wohngebäude sind voll unterkellert. Die Gebäude sind in fünf bis acht Vollgeschossen angeordnet. In den Bädern bzw. in den Küchen sind Schächte aus Beton, in denen die Sanitären Steigleitungen verlaufen und teilweise Lüftungsleitungen. Die Bäder sind gefliest. Die 129 Wohneinheiten sind bewohnt und in Nutzung.
Die Instandsetzung/Modernisierung umfasst die Erneuerung der Strangleitungen. Diese Maßnahme beinhaltet die Erneuerung aller Sanitärobjekte und Armaturen, Fliesen- und Malerarbeiten in den Bädern. Die Schmutz- und Regenwasserrohre sind aus Asbestzement.
Berlin-Neukölln in der Werbellinstraße 10, 14, 15, 16 und Roland-Krüger-Str. 2 (ehemals Kopfstr. 62)
Seit 1924 steht die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH für Seriosität und Kompetenz auf dem Berliner Immobilienmarkt. Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist eines der größten kommunalen Wohnungsbauunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 50.500 eigenen Wohnungen, etwa 770 Gewerbeeinheiten und ca. 9.000 für Dritte verwaltete Mieteinheiten in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land Brandenburg. Die STADT UND LAND bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und öko-logisch. Sie übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins. Gegenstand der Ausschreibung sind Ingenieurleistungen zur Umsetzung einer Strangsanierung. Die STADT UND LAND beabsichtigt, in Berlin-Neukölln in der Werbellinstraße 10, 14, 15, 16 und Ro-land-Krüger-Str. 2 (ehemals Kopfstr. 62) eine Sanierung durchzuführen.
Die zu sanierenden fünf Häuser sind teilweise nebeneinander gereihte Häuser, welche zwischen 1977 und 1980 in Massivbauweise errichtet wurden. Die Wohngebäude sind voll unterkellert. Die Gebäude sind in fünf bis acht Vollgeschossen angeordnet. In den Bädern bzw. in den Küchen sind Schächte aus Beton, in denen die Sanitären Steigleitungen verlaufen und teilweise Lüftungsleitungen. Die Bäder sind gefliest. Die 129 Wohneinheiten sind bewohnt und in Nutzung. Die Instandsetzung/Modernisierung umfasst die Erneuerung der Strangleitungen. Diese Maßnahme beinhaltet die Erneuerung aller Sanitärobjekte und Armaturen, Fliesen- und Malerarbeiten in den Bädern. Die Schmutz- und Regenwasserrohre sind aus Asbestzement. Die Vorschriften für die Demontage und Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind zu beachten. In den Bädern sind neue Handtuchheizkörper geplant. Im Keller sollen die Ventile der Heizungsstränge erneuert werden. Die Steigeleitungen für Elektro sind zu prüfen und werden voraussichtlich ebenfalls erneuert und verstärkt. Mit der Erneuerung der Bäder werden auch die Elektroanschlüsse in Küche und Bad, sowie die Wohnungsverteilung erneuert. Es ist geplant, im Objekt Werbellinstr. 15 die Gasherde gegen Ceranherde auszutauschen und die Gasleitung zu demontieren. In den anderen Häusern sind keine Gasleitungen vorhanden.
Zu beachten ist, dass in der Werbellinstr. 15 ein Strang behindertengerechte Wohnungen hat. Weiterhin sind Arbeiten am Eingangsbereich der Werbellinstr. 15 erforderlich, da hier Undichtigkeiten an der Kellerdecke sichtbar sind. Ggf. sind Malerarbeiten im Treppenhaus erforderlich.
Der Aufzug in der Roland-Krüger-Straße 2 soll ebenfalls saniert werden. Die Aufzüge in den anderen Häusern wurden bereits erneuert. Der Generalplaner soll Grundleistungen nach §§ 34 (Gebäude) und 56 (TGA) HOAI für die Leistungsphasen 1-9 erbringen.
Dazu ist eine Bestandserfassung auf Grundlage von vorhandenen Bestandsunterlagen der Etagen und Wohnungen durchführen. Für die Werbellinstr. 15 liegen nur die Wohnungsgrundrisse vor. Weitere Pläne sind ggf. beim Bauamt einzusehen. Es ist eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorzulegen. Als besondere Leistungen ist ein Abfall- und Entsorgungskonzept durch den Planer zu erstellen und zu organisieren. Dazu gehört das Ermitteln der Mengen je Abfallart, Veranlassung und Überprüfung von Probenahmen, die Kontrolle der Abfälle, sowie die Überprüfung der fachgerechten Demontage und Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Für die Häuser Werbellinstr. 14 und 16 (30 Mieteinheiten) sind Kosten für eine Modernisierungsankündigung zu ermitteln und Badgrundrisse als Anlage zur Modernisierungsankündigung im PDF-Format und JPG-Format zu erstellen. Für die anderen Häuser wird nur eine Ankündigung zur Sanierung erstellt (ohne Modernisierungsumlage). Die Objekte liegen alle im Milieuschutzbereich, daher sind alle Maßnahmen beim Bezirksamt abzustimmen.
Es ist vorgesehen, ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem TNW durchzuführen. Dazu wird in der 1. Stufe eine Abschichtung anhand festgelegter Kriterien erfolgen. Die geplante Zulassung der Wirtschaftsteilnehmer im Verhandlungsverfahren wird damit auf drei festgelegt. Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in drei Stufen:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die maximal drei zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach folgenden Kriterien, wobei die erzielten Punkte addiert werden:
Mindestanforderung ist eine Referenz zu Sanierungen und Umbauten von mind. 50 Wohnungen im bewohnten Zustand aus den letzten fünf Jahren (2017 bis 2021). Bei den einzelnen Objekten sollte nachweislich ein Bautyp aus den Jahren 1960 - 1980 benannt sein und dem Umgang mit Schadstoffbelastungen innerhalb der Wohnungen. Zu benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nr. für Rückfragen.
- 15 Punkte für mehr als 6 Nachweise
- 10 Punkte für 2 – 5 Nachweise
- 5 Punkte für 1 Nachweis
- 0 Punkte, wenn kein Nachweis erbracht wird.
Weitere 10 Punkte können zusätzlich vergeben werden, wenn der Nachweis der Tätigkeit für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wird. Eine Höchstpunktzahl ist nicht festgelegt.
Alle Bewerber können über die Mindestanforderung hinaus Referenzen abgeben und erhalten wie oben benannt dafür Punkte. Die besten drei bis fünf Bieter, ermittelt aus der Gesamtpunktzahl der abgegebenen Referenzen kommen in die 2. Runde.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, über die drei besten Bewerber hinaus weitere zwei Wirtschaftsteilnehmer zur Angebotsabgabe aufzufordern, wenn diese ebenfalls insgesamt gute bis sehr gute Referenzen nachgewiesen haben und eine Angebotsaufforderung im Interesse eines breiteren Wettbewerbes sinnvoll erscheint. Ist zwischen gleichwertigen Teilnahmeanträgen eine Auswahl notwendig, entscheidet das Los.
• Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB
• BVB Tariftreue und Mindestentlohnung
• BVB Frauenförderung
• Selbstauskunft der Firma
• Erklärung zu Bietergemeinschaften
• Erklärung zu Nachunternehmern
• Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F. - Russlandsanktionen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bezeichnung des Bewerbungsunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe mindestens eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners.
2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in das Berufsregister (z. B. Handelsregister, Architektenkammer). Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
3. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Aus-schlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 23 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO), § 19 MiLoG anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen.
5. Eigenerklärung gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), den ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) einzuhaltende Tarif-vertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhalten, unseren ArbeitnehmerInnen (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn zu bezahlen, die beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich verpflichten, seinen ArbeitnehmerInnen mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftliche Übertragung nachgewiesen wird, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachunternehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragte Verleiher die oben angegebenen Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung.
6. Abschluss einer AVV nebst Anlagen 1 und TOM. Dies ist eine Mindestanforderung.
7. Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F. - Russlandsanktionen
Berufshaftpflichtversicherung: Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3,0 Mio. € für Personenschäden und mindestens 2,5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden. Dieser Versicherungsnachweis ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. für als Nachunternehmer vorgesehenen Partner einzureichen. Form des Nachweises: Kopie der Versicherungspolice (diese nicht älter als 6 Monate)
1. Bürogröße/Bewerbergemeinschaft: Nachweis von mindestens 6 Mitarbeiter, (auch freie Mitarbeiter, ohne Geschäftsführung und Sekretariat). Anzugeben sind die berufliche Qualifikation der Mitarbeiter und (in vollendeten Jahren) der Nachweis von mindestens drei Jahren Berufserfahrung für alle geforderten Ingenieurleistungen, Projektleiters und Bauüberwacher/Bauleiter (für Sanierungen in bewohnten Wohnungen).
2. Mindestanforderung ist eine Referenz zu Sanierungen und Umbauten von mind. 50 Wohnungen im bewohnten Zustand aus den letzten fünf Jahren (2017 bis 2021). Bei den einzelnen Objekten sollte nachweislich ein Bautyp aus den Jahren 1960 - 1980 benannt sein und dem Umgang mit Schadstoffbelastungen innerhalb der Wohnungen. Zu benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nr. für Rückfragen.
3. Nachweis von einem Mitarbeiter im operativen Abfallmanagement und der ZEDAL-Zulassung. Der Nachweis ist in geeigneter Form zu erbringen. Dies ist eine Mindestanforderung
4. Nachweis der Sach- und Fachkunde zu TRGS 519 und TRGS 555. Dies ist eine Mindestanforderung.
Nachweis der Sach- und Fachkunde zu TRGS 519 und TRGS 555
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht zugelassen.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
1. ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen
2. Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant,
3. Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit,
4. Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
5. Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit,
6. Versicherungsnachweise.
Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig.
Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
Die elektronischen Angebotsabgabe hat vorzugsweise "elektronisch in Textform" nach BGB zu erfolgen.
ANGEBOTE IN PAPIERFORM WERDEN NICHT GEWERTET.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
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