Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünflächenpflege- und Grauflächenreinigungsleistungen für 6 Bundesliegenschaften in Brandenburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam und Berlin, VOEK 007-22 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 007-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünflächenpflege- und Grauflächenreinigungsleistungen für 6 Bundesliegenschaften in Brandenburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam und Berlin, VOEK 007-22
Los 1 Grünflächenpflegeleistungen in Teltow
Los 2 Grünflächenpflege- und Grauflächenreinigungsleistungen in Brandenburg a. d. Havel
Los 3 Grünflächenpflegeleistungen in Frankfurt (Oder)
Los 4 Grünflächenpflegeleistungen in Hoppegarten
Los 5 Grünflächenpflegeleistungen in Baruth / Mark
Los 6 Grünflächenpflegeleistungen in Baruth / Mark
Grünflächenpflegeleistungen in Teltow
Zollfahndungsamt Berlin - Brandenburg
Oderstraße 75, 14513 Teltow
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Wohnliegenschaft, Iserstraße 6 a - e, 14513 Teltow
Grünpflege auf den Außenanlagen
von zwei Bundesliegenschaften in Brandenburg mit Geheimschutzanforderungen gemäß SÜG (Ü1)
Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 28.02.2027 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die AG dies dem AN mind. 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 28.02.2029.
Grünflächenpflege- und Grauflächenreinigungsleistungen in Brandenburg a. d. Havel
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Brandenburg
Brielower Landstraße 1, 14772 Brandenburg an der Havel
Grünpflege auf den Außenanlagen und Grauflächenreinigung auf den nicht öffentlichen Flächen
einer Bundesliegenschaft in Brandenburg an der Havel
Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 28.02.2027 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die AG dies dem AN mind. 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 28.02.2029.
Grünflächenpflegeleistungen in Frankfurt (Oder)
Bundespolizeiinspektion (BPOLI) Frankfurt (Oder)
Kopernikusstraße 71-75, 15236 Frankfurt (Oder)
Grünpflege auf den Außenanlagen einer Bundesliegenschaft in Frankfurt (Oder)
Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 28.02.2027 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die AG dies dem AN mind. 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 28.02.2029.
Grünflächenpflegeleistungen in Hoppegarten
Bundesarchiv Hoppegarten
Lindenallee 55-57, 15366 Dahlwitz-Hoppegarten
Grünpflege auf den Außenanlagen
einer Bundesliegenschaft in Dahlwitz-Hoppegarten
Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 28.02.2027 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die AG dies dem AN mind. 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 28.02.2029.
Grünflächenpflegeleistungen (Prüffelder und Sprengplätze) in Baruth / Mark
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung - Testgelände Technische Sicherheit (BAM-TTS)
An der Düne 44 in 15837 Baruth/Mark OT Horstwalde
Grünflächenpflege auf Prüffeldern und Sprengplätzen
einer Bundesliegenschaft in Baruth / Mark
Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 28.02.2027 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die AG dies dem AN mind. 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 28.02.2029.
Grünflächenpflegeleistungen (Straßenbegleitgrün und Prüffeld Haus 434) in Baruth / Mark
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung - Testgelände Technische Sicherheit (BAM-TTS)
An der Düne 44 in 15837 Baruth/Mark OT Horstwalde
Grünflächenpflege von Straßenbegleitgrün und Prüffeld Haus 434 auf den Außenanlagen von einer Bundesliegenschaft in Baruth/ Mark
Das Vertragsverhältnis wird zunächst bis zum 28.02.2027 abgeschlossen. Danach verlängert es sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die AG dies dem AN mind. 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 28.02.2029.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
WE 106783 (Los 1): Das vom AN oder einem seiner Unterauftragnehmer auf der Liegenschaft eingesetzte Personal muss grundsätzlich über eine positive Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 8 SÜG (sog. Ü1). Auf die entsprechende „Sicherheitserklärung Ü1“ in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gültigen Fassung wird hingewiesen (Anlage C-04). Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN und/ oder sein Unterauftragnehmer bereits in der Geheimschutzbetreuung im Zuständigkeitsbereich des BMWK (vormals BMWi) befindet.
Der AN verpflichtet sich, innerhalb von 8 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch die AG dieser die durch ihn oder seine/n Unterauftragnehmer einzusetzende/n Person/en zu benennen, welche bereit ist/ sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfung/en bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK (vormals BMWi) durchgeführt worden ist/ sind (unter Angabe der Art und des Datums der SÜ). Gleichzeitig hat er einen Personalkoordinator aus seinem Unternehmen zu benennen.
Der Stabsbereich Geheimschutz der AG übersendet dem Personalkoordinator des AN die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung/en erforderlichen Unterlagen, die dieser dann an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Die AG weist darauf hin, dass im Falle von Änderungen zwischen Bekanntmachung und Zuschlagserteilung die ausgehändigte „Sicherheitserklärung Ü1“ ggf. Abweichungen aufweisen kann. Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der AG innerhalb von 14 Kalendertagen die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zurück zu senden. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN und/ oder seinen Unterauftragnehmer nicht an.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu der vertragsgegenständlichen Liegenschaft und/ oder den vertragsgegenständlichen Gebäuden erhält. Ersatz- bzw. zusätzliches Personal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchgeführt werden können. Auch für diese Fälle gilt das o.g. Verfahren.
Der Zeitbedarf für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü1) beträgt gegenwärtig grundsätzlich bis zu 3 Monaten. Die Sicherheitsüberprüfung von Personen aus dem EU-Ausland kann, je nach Herkunftsland, mehr Zeit in Anspruch nehmen.
(Los 3):
Den Beschäftigten des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer bzw. sein Unterauftragnehmer seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Eignungskriterien Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Mit dem Angebot sind folgende Anhänge ausgefüllt einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Preisblatt (Anlage B-02)
- Bieterauskunft (Anlage B-03)
- Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland (Anlage B-03.1)
- Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04)
- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), (falls einschlägig).
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Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 06.09.2022 (12:00 Uhr). Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum bis zum 02.09.2022 durchgeführt werden und müssen spätestens bis zum 31.08.2022 vereinbart werden.
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Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
- Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr,
- Freitag: 08.00 bis 14.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist (gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Bonn
Land: Deutschland