Erbringung von Personaldienstleistungen [7-2022]
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10715
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Personaldienstleistungen [7-2022]
Gegenstand der zu vergebenden Aufgabe ist die Erbringung von Personaldienstleistungen für die Suche nach Führungskräften.
Berlin
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Personaldienstleistungen zur Suche von Führungskräften in der Regel des höheren – in Einzelfällen auch des gehobenen – Dienstes bei der Verwaltung der BG BAU.
Die jeweiligen Personaldienstleistungen werden aus einer vierjährigen Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV abgerufen. Es wird davon ausgegangen, dass zukünftig mindestens zwei Führungskräfte in einem Kalenderjahr gesucht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei beabsichtigter Gründung einer Bewerbergemeinschaft ist eine Übersicht beizufügen, die die Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist. Für Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Angaben und Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen haftet eine Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch und muss einen bevollmächtigten Vertreter haben.
Der vollständige Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS einzureichen (siehe I.3). Die direkte Einreichung schriftlicher Teilnahmeanträge an die Vergabestelle ist ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Tage nach Absendung per Fax oder elektronisch der Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagserteilung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]