Winterdienst für die BVG Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0549-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst für die BVG
Winterdienst für die BVG
diverse Straßenbahnhaltestellen
Berlin
Winterdienstleistungen für den Bereich BI im Stadtgebiet Berlin.
Die Leistungserbringung beinhaltet die winterliche Bearbeitung von Flächen und Objekten im Streckennetz der BVG (Bus-Haltestellen, Tram-Haltestellen, Gleisschleifen/Wendekehren, Gehwege/Dienstwege, Fähranleger und Treppen).
Die Lage der jeweiligen Lose entnehmen Sie bitte der Datei: "Netzspinne Winterdienst.pdf"
Der AG hat eine dreimalige Fortführungsoption um jeweils maximal 24 Monate.
Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2023 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem AN erklären.
Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die vorgenannte Regelung gilt äquivalent für die mögliche Inanspruchnahme der dritten Fortführungsoption.
Der AG hat eine dreimalige Fortführungsoption um jeweils maximal 24 Monate.
Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2023 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem AN erklären.
Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die vorgenannte Regelung gilt äquivalent für die mögliche Inanspruchnahme der dritten Fortführungsoption.
Der Vertrag läuft maximal, unter Einbindung aller Optionen, über 7 Jahre / Saisons.
diverse Straßenbahnhaltestellen
Berlin
Winterdienstleistungen für den Bereich BI im Stadtgebiet Berlin.
Die Leistungserbringung beinhaltet die winterliche Bearbeitung von Flächen und Objekten im Streckennetz der BVG (Bus-Haltestellen, Tram-Haltestellen, Gleisschleifen/Wendekehren, Gehwege/Dienstwege, Fähranleger und Treppen).
Die Lage der jeweiligen Lose entnehmen Sie bitte der Datei: "Netzspinne Winterdienst.pdf"
Der AG hat eine dreimalige Fortführungsoption um jeweils maximal 24 Monate.
Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2023 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem AN erklären.
Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die vorgenannte Regelung gilt äquivalent für die mögliche Inanspruchnahme der dritten Fortführungsoption.
Der AG hat eine dreimalige Fortführungsoption um jeweils maximal 24 Monate.
Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2023 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem AN erklären.
Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die vorgenannte Regelung gilt äquivalent für die mögliche Inanspruchnahme der dritten Fortführungsoption.
Der Vertrag läuft maximal, unter Einbindung aller Optionen, über 7 Jahre / Saisons.
diverse Straßenbahnhaltestellen
Berlin
Winterdienstleistungen für den Bereich BI im Stadtgebiet Berlin.
Die Leistungserbringung beinhaltet die winterliche Bearbeitung von Flächen und Objekten im Streckennetz der BVG (Bus-Haltestellen, Tram-Haltestellen, Gleisschleifen/Wendekehren, Gehwege/Dienstwege, Fähranleger und Treppen).
Die Lage der jeweiligen Lose entnehmen Sie bitte der Datei: "Netzspinne Winterdienst.pdf"
Der AG hat eine dreimalige Fortführungsoption um jeweils maximal 24 Monate.
Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2023 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem AN erklären.
Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die vorgenannte Regelung gilt äquivalent für die mögliche Inanspruchnahme der dritten Fortführungsoption.
Der AG hat eine dreimalige Fortführungsoption um jeweils maximal 24 Monate.
Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2023 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem AN erklären.
Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die vorgenannte Regelung gilt äquivalent für die mögliche Inanspruchnahme der dritten Fortführungsoption.
Der Vertrag läuft maximal, unter Einbindung aller Optionen, über 7 Jahre / Saisons.
diverse Straßenbahnhaltestellen
Berlin
Winterdienstleistungen für den Bereich BI im Stadtgebiet Berlin.
Die Leistungserbringung beinhaltet die winterliche Bearbeitung von Flächen und Objekten im Streckennetz der BVG (Bus-Haltestellen, Tram-Haltestellen, Gleisschleifen/Wendekehren, Gehwege/Dienstwege, Fähranleger und Treppen).
Die Lage der jeweiligen Lose entnehmen Sie bitte der Datei: "Netzspinne Winterdienst.pdf"
Der AG hat eine dreimalige Fortführungsoption um jeweils maximal 24 Monate.
Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2023 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem AN erklären.
Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die vorgenannte Regelung gilt äquivalent für die mögliche Inanspruchnahme der dritten Fortführungsoption.
Der AG hat eine dreimalige Fortführungsoption um jeweils maximal 24 Monate.
Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2023 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem AN erklären.
Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die vorgenannte Regelung gilt äquivalent für die mögliche Inanspruchnahme der dritten Fortführungsoption.
Der Vertrag läuft maximal, unter Einbindung aller Optionen, über 7 Jahre / Saisons.
diverse Straßenbahnhaltestellen
Berlin
Winterdienstleistungen für den Bereich BI im Stadtgebiet Berlin.
Die Leistungserbringung beinhaltet die winterliche Bearbeitung von Flächen und Objekten im Streckennetz der BVG (Bus-Haltestellen, Tram-Haltestellen, Gleisschleifen/Wendekehren, Gehwege/Dienstwege, Fähranleger und Treppen).
Die Lage der jeweiligen Lose entnehmen Sie bitte der Datei: "Netzspinne Winterdienst.pdf"
Der AG hat eine dreimalige Fortführungsoption um jeweils maximal 24 Monate.
Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2023 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem AN erklären.
Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die vorgenannte Regelung gilt äquivalent für die mögliche Inanspruchnahme der dritten Fortführungsoption.
Der AG hat eine dreimalige Fortführungsoption um jeweils maximal 24 Monate.
Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2023 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem AN erklären.
Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die vorgenannte Regelung gilt äquivalent für die mögliche Inanspruchnahme der dritten Fortführungsoption.
Der Vertrag läuft maximal, unter Einbindung aller Optionen, über 7 Jahre / Saisons.
diverse Straßenbahnhaltestellen
Berlin
Winterdienstleistungen für den Bereich BI im Stadtgebiet Berlin.
Die Leistungserbringung beinhaltet die winterliche Bearbeitung von Flächen und Objekten im Streckennetz der BVG (Bus-Haltestellen, Tram-Haltestellen, Gleisschleifen/Wendekehren, Gehwege/Dienstwege, Fähranleger und Treppen).
Die Lage der jeweiligen Lose entnehmen Sie bitte der Datei: "Netzspinne Winterdienst.pdf"
Der AG hat eine dreimalige Fortführungsoption um jeweils maximal 24 Monate.
Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2023 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem AN erklären.
Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die vorgenannte Regelung gilt äquivalent für die mögliche Inanspruchnahme der dritten Fortführungsoption.
Der AG hat eine dreimalige Fortführungsoption um jeweils maximal 24 Monate.
Die Ausübung der ersten Fortführungsoption muss der AG schriftlich bis spätestens zum 31.07.2023 unter Angabe des Fortführungszeitraums (maximal 24 Monate) gegenüber dem AN erklären.
Wird nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der erstmalig verlängerten Vertragslaufzeit die zweite Fortführungsoption durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN für bis zu maximal 24 Monate erklärt, endet die Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten Fortführungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die vorgenannte Regelung gilt äquivalent für die mögliche Inanspruchnahme der dritten Fortführungsoption.
Der Vertrag läuft maximal, unter Einbindung aller Optionen, über 7 Jahre / Saisons.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet), von jedem
Mitglied einer etwaigen BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern sowie für etwaige Eignungsleihgeber
vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise
vorzulegen.
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als 12 Monate
- Finanzamt
- Krankenkassen (mindestens von einer Krankenkasse)
- Berufsgenossenschaft
b) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB, § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG
Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG).
c) Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister (gemäß Wettbewerbsregistergesetz) vorliegt.
d) Eigenerklärung, dass weder der Bewerber/Bieter selbst, noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, fällt.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Etwaige Angaben hierzu kann der Bewerber in einer formlosen
Anlage den Angebotsunterlagen beifügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien je
Los:
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto).
Hinweise:
Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose muss der durchschnittliche Umsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens den kumulierten Werten der Lose entsprechen, auf welche Sie sich bewerben.
2. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs-, Betriebs und Vermögens- Haftpflichtversicherung, welche typische Risiken, die sich aus den ausgeschriebenen Leistungen ergeben können, abdeckt.
Bitte beachten Sie folgendes:
Bei einer Bewerbung auf mehr als ein Los geben Sie bitte unter Punkt 3 im Dokument 1_FEM2-0286-2022_Eigenerklärung zur Eignung_v1 Ihre Lospriorisierung in absteigender Reigenfolge an.
Durchschnittlicher Mindestumsatz p.a., der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind, in letzten drei Geschäftsjahren:
Los 1 - 150.000 €
Los 2 - 120.000 €
Los 3 - 110.000 €
Los 4 - 65.000 €
Los 5 - 80.000 €
Los 6 - 70.000 €
Der Bewerber muss seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit mit geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen belegen, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbracht wurden. Winterdienstleistungen gelten hierfür als vergleichbare Referenzen. Hierbei gilt es aufzuzeigen wie viele m² in den jeweiligen Referenzen geräumt wurden.
Die m² Anzahl einer Referenz kann für mehrere Lose verwendet werden. Hier gilt, analog zum Umsatz, dass die kumulierte Anzahl der eingereichten m² mindestens den kumulierten Werten der Lose entsprechen muss, auf welche Sie sich bewerben.
Bitte beachten Sie folgendes:
Bei einer Bewerbung auf mehr als ein Los geben Sie bitte unter Punkt 3 im Dokument "FEM2-0286-2022_Eigenerklärung zur Eignung" Ihre Lospriorisierung in absteigender Reigenfolge an.
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden. Es können jedoch insgesamt so viele Referenzen wie nötig eingereicht werden, um die erforderliche Eignung zu erreichen.
Los 1 - 15.000 m²
Los 2 - 12.000 m²
Los 3 - 11.000 m²
Los 4 - 7.000 m²
Los 5 - 8.000 m²
Los 6 - 11.000 m²
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.