Fassadensanierung / Hinterlüftete Fassade
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27576
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seestadt-immobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fassadensanierung / Hinterlüftete Fassade
810 m² Hinterlüftete Fassade
Projektbeschreibung:
Das Stadthaus 1 ist ein Verwaltungsgebäude der Stadt Bremerhaven und umfasst mehrere unterschiedliche, teils miteinander verbundenen Baukörper. Das energetisch zu sanierende Gebäude ist ein Hochhaus, welches während der Bauzeit nicht genutzt wird, bzw. nur eingeschränkt genutzt wird. Die angrenzenden Gebäude bleiben in Nutzung. Das Gebäude wurde 1968/ 1969 errichtet.
Die tragende Konstruktion ist ein Stahlbetonskelettbau, die Giebelwände, welche an die o. g. Nachbargebäude angrenzen sind massive Stahlbetonwände mit vorgehängten Waschbetonfertig-teilplatten. Die freiliegenden Giebelseiten oberhalb der niedrigeren, angrenzenden Satteldach-Gebäude sollen mit einer wärmegedämmten vorgehängten hinterlüfteten Fassade (VHF) gedämmt werden.
Die vorhandenen, vorgehängten Waschbetonplatten (Wetterschale) müssen durch zugelassene Wetterschalenanker gesichert werden bzw. zur zusätzlichen Lastabtragung der geplanten Außen-wandbekleidung ertüchtigt werden. Ferner muss die vorhandene Hohlschicht mit einem geeigneten, nichtbrennbaren Dämmstoff ausgeblasen werden. Das Plattenmaterial der VHF soll aus Alu-Verbundplatten (oder gleichartigem Material) bestehen und auf einer wärmebrückenreduzierten, passivhauszertifizierten Edelstahl-Unterkonstruktion montiert werden. Die Alu-Verbundplatten erhalten unterschiedliche Größen und Proportionen und sind gemäß der Fassaden-/ Fugenplanung des Architekten umzusetzen. Einzelne Fassadenplatten werden um 5 cm eingerückt, um die Fassa-denfläche plastisch zu gliedern. Die Fassade soll mit 2 unterschiedlichen Farben der Platten bekleidet werden.
Die energetische Baumaßnahme wird staatlich gefördert, der Wärmebrückenaufschlag aus der wärmebrückenreduzierten Edelstahl-Unterkonstruktion ΔU darf 0,069 W/(m²K) nicht überschrei-ten, um einen Gesamt-U-Wert der opaken Außenwandbauteile von <= 0,223 W/(m²K) einhalten zu können. Die Tragfähigkeit sowie der o.g. Wärmebrückenaufschlag muss durch den Bieter über eine objektbezogene, prüffähige Fassadenstatik nachgewiesen werden. Das Gebäude befindet sich in der Windlastzone 4, Küste.
Der höchste Punkt der zu sanierenden Fassadenflächen liegt bei rund 30,50 m über OK Gelände. Die gesamte Fassadenbekleidungsfläche (VHF) der Giebelseiten inkl. TRH-Fassade beträgt rund 810 qm.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungsnachweise sind gem. § 6a EU VOB/A Abs. 1 sind einzureichen.
- Eintragungen ins Berufsregister, Handwerkskammer, Handelsregister
- Angaben zum Berufsgenossenschaft
- Sozialversicherungsnachweise, Haftpflichtversicherung, Sozialkasse
Alternativ: Präqualifikationsnachweis
Es sind Unterlagen gem. § 6a EU VOB/A Abs. 2 sind einzureichen
- Umsätze der letzten 5 Jahre
- kein Ausschlussgrund gem. § 6e EU VOB/A vorliegt
- in den letzten 2 Jahren kein Eintrag im Gewerbezentralregister geführt wird
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
Alternativ: Präqualifikationsnachweis
Es sind Nachweise gem. § 6a EU VOB/A Abs. 3 sind einzureichen
- Referenzliste der letzten 5 Jahre, wieviel P-R-Konstruktionen (m²) wurden in den
letzten Jahre montiert?
- Angaben zum Personal, Anzahl und Qualifizierung der Mitarbeiter,
- Gibt es ein eigenes Planungsbüro
- Gibt es eine ASM Bau Zertifizierung, ein Arbeitssicherheitsmanagement (ISO 18001),
(NLF), SCC?, Qualitätsmanagement
- hat der Unternehmen in den letzten 3 Jahren an Büro- und Verwaltungsbauten
Fassaden angebaut?
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: 28195 Bremen
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).