Erneuerung VST Duisburg, Erneuerung Oberleitungsanlage Duisburg Hbf Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI22447
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung VST Duisburg, Erneuerung Oberleitungsanlage Duisburg Hbf
Oberleitugnsarbeiten
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung VST Duisburg, Erneuerung Oberleitungsanlage Duisburg Hbf
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg
Oberleitungsarbeiten
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Sicherungsplan und SiPla
Seit Marz 2021 wurde durch die DB Netz AG vorgegeben, dass für Abschnitt 1 vom ausführenden Unternehmer das digitale System „SiPla-Portal“ im Internet zu verwenden ist. Die Bearbeitung ist wesentlich starrer und umfangreicher als im Vertrag vereinbart und in der üblichen „analogen“ Vorgehensweise. Es sind bspw. zusätzliche Informationen zum Sicherheitsunternehmen einzugeben ohne diese der Abschnitt 1 nicht eingereicht werden kann. Bei einem Wechsel des
Sicherheitsunternehmens (bereits erfolgt) müssen die Abschnitte 1 neu in SiPla eingestellt werden, da die vorhandenen Sicherungsplane damit Ihre Gültigkeit verlieren. Auch diese Leistungen lagen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht im Aufgabenbereich des AN. Das System SiPla macht die Bearbeitung für das ausführende Unternehmen umfangreicher und es werden mehr Aufgaben auf den AN übertragen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom AG bzw. der BzS zu leisten waren.