Herstellung und Lieferung von Münzetuis und Papierbanderolen (inkl. Layout-Erstellung) für die 20-Euro-Goldmünze des Jahres 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5-X-109/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13086
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]577
Fax: [gelöscht]645
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bva.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Münzetuis und Papierbanderolen (inkl. Layout-Erstellung) für die 20-Euro-Goldmünze des Jahres 2022
Herstellung und Lieferung von Münzetuis und Papierbanderolen (inkl. Layout-Erstellung) für die 20-Euro-Goldmünze des Jahres 2022
Deutsche Post AG, 92637 Weiden
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 165.000 Stück Münzetuis und 80.000 Stück Mindestmenge Papierbanderolen sowie bis zu 85.000 Stück Optionsmenge Papierbanderolen für die 20-Euro-Goldmünze 2022 vergeben (jeweils zzgl. 1 % Mehrmenge, kostenfrei). Die Münzetuis sowie die Papierbanderolen sind vom Auftragnehmer an den Fulfillment-Dienstleister, Deutsche Post AG, 92637 Weiden, zu liefern.
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von bis zu 85.000 Stück Optionsmenge Papierbanderolen für die 20-Euro-Goldmünze 2022 vergeben (jeweils zzgl. 1 % Mehrmenge, kostenfrei). Die Papierbanderolen sind vom Auftragnehmer an den Fulfillment-Dienstleister, Deutsche Post AG, 92637 Weiden, zu liefern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung und Lieferung von Münzetuis und Papierbanderolen (inkl. Layout-Erstellung) für die 20-Euro-Goldmünze des Jahres 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten lesbar t>eivorstehend genannter E-Malladresse eingegangen sind. Mündliche oder verspälele Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.
2. Ein Bieter kann sich,auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und berunichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in Anspruch genommen werden,die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs.1VgV).lm FAii der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen,aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw.die Bietergemeinschafl/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung) oder esist auf andere geeignete Weise nachzuweisen,dass die Fähigkeiten bzw.Kapazitaten zur Verfügung stehen.
3. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (einschließlich Datenblätter) sowie die Vertragsbedingungen nebst Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der Firmenstempel aufzubringen. alle Seiten sind zu paraphieren.
4. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.Allen Unterlagen, die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.