Sozialwahl 2023 - Versand der Wahlunterlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-06310
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sozialwahl 2023 - Versand der Wahlunterlagen
Gegenstand dieses Vertrages sind die Abholung, Beförderung und Zustellung der zur Beförderung vorbereiteten Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten der Sozialwahl der Techniker Krankenkasse (TK) bzw. der Handelskrankenkasse (hkk) in der EU, dem EWR oder der Schweiz.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sozialwahl 2023 - Versand der Wahlunterlagen
bundesweit
Die TK ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (Verwaltungsrat) und ist Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsrates werden am 31.05.2023 neu gewählt. Die Grundlage dieser Sozialversicherungswahl bilden insbesondere die Wahlrechtsvorschriften nach den §§ 43 ff Sozialgesetzbuch (SGB) IV und die Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO). Der Ablauf richtet sich nach dem aus den Wahlrechtsvorschriften abzuleitenden Wahlkalender. Die gesamte Sozialwahl 2023 unterliegt einem sehr strengen organisatorischen und zeitlich genau im SGB IV und in der Wahlordnung
für die Sozialversicherung festgelegten Ablauf.
Der Auftragnehmer (AN) gewährleistet die tägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Abholung der Ausgangspost, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Sendungen mit Wahlunterlagen im Gewichtsbereich bis 20 g innerhalb des rechtlich vorgeschriebenen Zeitraums.
Es sind insgesamt ca. 8.600.000 Sendungen beim von der TK bereits beauftragten Druckdienstleister "PAV CARD GmbH" abzuholen und zuzustellen. Diese setzen sich aus ca. 8.564.000 nationalen sowie ca. 36.000 internationalen Sendungen zusammen.
Eine verbindliche Prognose für die während der Vertragslaufzeit zu beauftragenden Mengen und ein Anspruch des AN auf Abnahme angegebenen Mengen bestehen nicht.
Die Sendungen sind regional, überregional sowie ins Ausland zuzustellen.
Klarstellung zur Laufzeit des Vertrags, Ziffer II.2.7): Die genannte Laufzeit in Monaten (5 Monate) ist den Vorgaben des Formulars geschuldet und hat vorliegend keine Bedeutung.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31.05.2023. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
Die folgenden Daten geben den verbindlichen Rahmen an, innerhalb dessen die jeweiligen Leistungen zwingend erfolgen müssen.
- Mitteilung der Vorgaben zur Portooptimierung gegenüber dem Druckdienstleister und Bereitstellung etwaiger diesbezüglicher Hilfsmittel (z.B. Frankiersoftware) = Innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlagserteilung
- Bereitstellung von Briefbehältern und Transportbehälterwagen beim Druckdienstleister = Rechtzeitig In Abstimmung mit dem Druckdienstleister
- frühester Versandbeginn = 11.04.2023
- spätestes Versandende = 11.05.2023
- Nachversand unzustellbarer Wahlunterlagen = bis Ende Mai 2023
Die TK wird den Terminplan nach Zuschlagserteilung innerhalb der vorstehend genannten Zeitrahmen weiter konkretisieren/anpassen und den AN hierüber rechtzeitig informieren. Die TK geht davon aus, dass der gesamte Versand innerhalb eines zweiwöchigen Zeitraums erfolgen wird, der in dem o.g. Zeitrahmen liegt.
Sozialwahl 2023 - Versand der Wahlunterlagen
bundesweit
Die hkk ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (Verwaltungsrat) und ist Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsrates werden am 31.05.2023 neu gewählt. Die Grundlage dieser Sozialversicherungswahl bilden insbesondere die Wahlrechtsvorschriften nach den §§ 43 ff Sozialgesetzbuch (SGB) IV und die Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO). Der Ablauf richtet sich nach dem aus den Wahlrechtsvorschriften abzuleitenden Wahlkalender. Die gesamte Sozialwahl 2023 unterliegt einem sehr strengen organisatorischen und zeitlich genau im SGB IV und in der Wahlordnung für die Sozialversicherung festgelegten Ablauf.
Der Auftragnehmer (AN) gewährleistet die tägliche (Montag bis einschließlich Freitag) Abholung der Ausgangspost, Beförderung und Zustellung (bundesweit und ins Ausland) von Sendungen mit Wahlunterlagen im Gewichtsbereich bis 20 g innerhalb des rechtlich vorgeschriebenen Zeitraums.
Es sind insgesamt ca. 720.000 Sendungen beim von der hkk beauftragten Druckdienstleister abzuholen und zuzustellen. Diese setzen sich aus ca. 718.000 nationalen sowie ca. 2.000 internationalen Sendungen zusammen.
Eine verbindliche Prognose für die während der Vertragslaufzeit zu beauftragenden Mengen und ein Anspruch des AN auf Abnahme angegebenen Mengen bestehen nicht.
Die Sendungen sind regional, überregional sowie ins Ausland zuzustellen.
Klarstellung zur Laufzeit des Vertrags, Ziffer II.2.7): Die genannte Laufzeit in Monaten (5 Monate) ist den Vorgaben des Formulars geschuldet und hat vorliegend keine Bedeutung.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31.05.2023. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
Die folgenden Daten geben den verbindlichen Rahmen an, innerhalb dessen die jeweiligen Leistungen zwingend erfolgen müssen.
- Mitteilung der Vorgaben zur Portooptimierung gegenüber dem Druckdienstleister und Bereitstellung etwaiger diesbezüglicher Hilfsmittel (z.B. Frankiersoftware) = Innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlagserteilung
- Bereitstellung von Briefbehältern und Transportbehälterwagen beim Druckdienstleister = Rechtzeitig In Abstimmung mit dem Druckdienstleister
- frühester Versandbeginn = 11.04.2023
- spätestes Versandende = 11.05.2023
- Nachversand unzustellbarer Wahlunterlagen = bis Ende Mai 2023
Die hkk wird den Terminplan nach Zuschlagserteilung innerhalb der vorstehend genannten Zeitrahmen weiter konkretisieren/anpassen und den AN hierüber rechtzeitig informieren. Die hkk geht davon aus, dass der gesamte Versand innerhalb eines zweiwöchigen Zeitraums erfolgen wird, der in dem o.g. Zeitrahmen liegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 2 (hkk):
Los 2 (hkk):
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte E-Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Ein abschließende Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Aufforderung zur Angebotsabgabe), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDZ1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.