Empfangsdienst [8-2022]
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10715
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Empfangsdienst [8-2022]
Gegenstand der zu vergebenden Aufgabe ist die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen am Empfang von drei Dienstgebäuden der BG BAU.
Wuppertal / Empfangsdienst
Wuppertal
Gegenstand der zu vergebenden Aufgabe ist die Erbringung von Dienstleistungen am Empfang des Dienstgebäudes Viktoriastraße 21, 42115 Wuppertal.
Der Empfangsdienst ist regulär zu erbringen:
• 15:00-17:00 Uhr von Montag bis Donnerstag;
• 13:00-15:00 Uhr am Freitag bzw. vor am Standort geltenen Feiertagen.
Der Empfangsdienst ist im Vertretungsfall (z. B. bei Urlaub oder Krankheit) zu erbringen:
• 08:00-17:00 Uhr von Montag bis Donnerstag;
• 08:00-15:00 Uhr am Freitag bzw. vor am Standort geltenen Feiertagen.
Es besteht eine Verlängerungsoption von zweimal 12 Monaten. Eine Verlängerung über den 30.09.2026 ist ausgeschlossen.
Dortmund / Empfangsdienst
Dortmund
Gegenstand der zu vergebenden Aufgabe ist die Erbringung von Dienstleistungen am Empfang des Dienstgebäudes Kronprinzenstraße 62-66, 44135 Dortmund.
Der Empfangsdienst ist regulär zu erbringen:
• 15:00-17:00 Uhr von Montag bis Donnerstag;
• 13:00-15:00 Uhr am Freitag bzw. vor am Standort geltenen Feiertagen.
Der Empfangsdienst ist im Vertretungsfall (z. B. bei Urlaub oder Krankheit) zu erbringen:
• 08:00-17:00 Uhr von Montag bis Donnerstag;
• 08:00-15:00 Uhr am Freitag bzw. vor am Standort geltenen Feiertagen.
Es besteht eine Verlängerungsoption von zweimal 12 Monaten. Eine Verlängerung über den30.09.2026 ist ausgeschlossen.
Köln / Empfangsdienstleistungen
Köln
Gegenstand der zu vergebenden Aufgabe ist die Erbringung von Dienstleistungen am Empfang des Dienstgebäudes Eulenbergstraße 13-21, 51065 Köln.
Der Empfangsdienst ist regulär zu erbringen:
• 15:00-17:00 Uhr von Montag bis Donnerstag;
• 13:00-15:00 Uhr am Freitag bzw. vor am Standort geltenen Feiertagen.
Der Empfangsdienst ist im Vertretungsfall (z. B. bei Urlaub oder Krankheit) zu erbringen:
• 08:00-17:00 Uhr von Montag bis Donnerstag;
• 08:00-15:00 Uhr am Freitag bzw. vor am Standort geltenen Feiertagen.
Es besteht eine Verlängerungsoption von zweimal 12 Monaten. Eine Verlängerung über den 31.08.2026 ist ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[1] Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung:
[1a] Erlaubnis gem. § 34a GewO;
[1b] Handelsregisterauszug.
[1] Erklärungen zur Eignung:
[1a] dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB vorliegen;
[1b] dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegen;
[1c] dass keine Fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen;
[1d] die Gesamtumsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
[1e] die durchschnittliche Beschäftigtenzahl (Stammpersonal) und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
[1f] dass für das gesamte zum Einsatz kommende Personal Führungszeugnisse vorliegen;
[1g] dass für das Unternehmen Tarifgebundenheit aufgrund einer Mitgliedschaft in einer Arbeitgebervereinigung aufgrund eines Flächentarifvertrages besteht bzw. die Geltung eines Tarifvertrages einzelvertraglich vereinbart ist;
[2] Kurzdarstellung des Unternehmens mit Angaben zum organisatorischen Aufbau;
[3] Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
zu [3]: Mindesthöhe i. S. § 14 Bewachungsverordnung (BewachV):
- 1,00 Mio. EUR für Personenschäden;
- 0,25 Mio. EUR für Sachschäden;
- [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen;
- [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden (inkl. Schäden gem. Bundesdatenschutzgesetz)
[1] Nachweis über eine Zertifizierung des Unternehmens:
[1a] gem. DIN EN ISO 9001:2015;
[1b] gem. DIN DIN 77200-1;
[2] Angabe von mindestens drei Referenzen in Form einer Liste über erbrachte vergleichbare Leistungen (regelmäßige Empfangsdienste für öffentliche oder private Auftraggeber) in den letzten drei Jahren;
[3] Erklärungen zum Angebot, ob und ggf. welche Leistungen (Art und Umfang) das Unternehmen an Unterauftragnehmer übertragen will.
zu [2]: Der Auftraggeber behält sich die (stichpunktartige) Überprüfung der Referenzen vor. Deshalb muss die Referenz Angaben enthalten über die erbrachte Leistung, den Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde, sowie den öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Kontaktdaten). Sofern konkrete Ansprechpartner und/oder Kontaktdaten nicht benannt werden können, sind die allgemeinen Kontaktdaten des Auftraggebers der Referenzleistung anzugeben. Fehlen die geforderten Angaben, wird die Referenz nicht berücksichtigt.
Bewachungsgewerbe gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei beabsichtigter Gründung einer Bietergemeinschaft ist eine Aufstellung (VHB-Formblatt 234) beizufügen, die die Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Angaben und Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen haftet eine Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch und muss einen bevollmächtigten Vertreter haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Tage nach Absendung per Fax oder elektronisch der Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagserteilung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]