Digitale Heizkostenberatung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 17104/004-22#007
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwk.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Digitale Heizkostenberatung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Digitale Heizkostenberatung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Digitale Heizkostenberatung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1) Der AG ist berechtigt, die Nutzung der Software sowie die Wartung, Pflege, Aktualisierung des Produkts Digitales Tool zur Einschätzung von Heizkostenabrechnungen (inkl. Begleitung der Nutzenden) jeweils für 2024 und 2025 optional abzurufen. Um eine entsprechende Option zu ziehen, informiert der AG den

AN spätestens 30 Tage vor dem fraglichen Zeitpunkt schriftlich über seine Absicht, vorgenannte Option für 2024 bzw. für 2025 zu beauftragen. Der AN behält sich seinerseits das Recht vor, das Ziehen der Option abzulehnen.

2) optionaler Abruf zusätzlicher Beratungen und Bearbeitung von Kontaktanfragen

a) Der AN ist verpflichtet, den AG umgehend schriftlich zu informieren, sobald 115.000 Beratungsfälle oder 1.000 Kontaktanfragen pro Kalenderjahr zu bearbeiten waren.

b) Der AG ist berechtigt, optional bis zu maximal drei Pakete à jeweils 25.000 Beratungsfälle und 240 begleitende, zusätzliche Kontaktanfragen im Wege einer Auftragsänderung zu beauftragen. Um eine entsprechende Option zu ziehen, informiert der AG den AN spätestens 30 Tage vor dem fraglichen Zeitpunkt schriftlich über seine Absicht, eine optionale Aufstockung der Beratungsfälle zu beauftragen. Der AN behält sich seinerseits das Recht vor, das Ziehen der Option abzulehnen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die von co2online gGmbH angebotene Softwarelösung ist auf dem europäischen Markt einzigartig. Die technischen Leistungen, die co2online erbringen soll, lassen sich in zwei Arbeitspakete aufteilen. Für beide Arbeitspakete gilt, dass sie auf einer Gebäudedatenbank mit mehr als zwei Millionen Gebäudedaten basieren, die in dieser Form nirgendwo anders existiert. Um eine individuelle digitale Beratung zu ermöglichen, ist eine solche Datenbasis wesentliche Voraussetzung. Eine vergleichbare Datenbasis aufzubauen, würde für neu hinzutretende Anbieter einen unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand bedeuten. Gegen eine Neuprogrammierung der zu beschaffenden Softwarelösung sprechen im Übrigen folgende zwei Gründe:

1. „Digitale Heizkostenberatung + Push Begleitung/E-Mail Dialogpfad“

Kern dieser Leistung ist eine Software zur komplexen Bilderkennung von Heizkostenrechnungen. Jährlich werden rund 16 Millionen Heizkostenabrechnungen von ca. 200 verschiedenen Messdienstleistern versendet. Die Software muss die unterschiedlichen Heizkostenabrechnungen erkennen und analysieren können. Co2online ist im Besitz eines Prototyps, der diese Leistung erbringen kann. Sobald die Bilderkennungssoftware die Daten erfasst hat, analysiert ein Algorithmus, der kürzlich veröffentlichte ModernisierungsCheck, die Daten, gleicht sie mit der Datenbank ab, ermittelt Einsparpotenziale und gibt Handlungsempfehlungen. Diese beiden Softwarepakete müssen gemeinsam in die Kampagnenseite des BMWK www.energiewechsel.de eingebettet werden. Die backend-seitige Zusammenführung der beiden Tools (Bilderkennungssoftware und Modernisierungscheck) und die Einbettung in die Webseite des BMWKs erfolgen durch das von co2online entwickelte Ratgeberframework 2.0. Die ausgegebenen Handlungsempfehlungen sind an die individuellen Ergebnisse der Analyse des Modernisierungschecks angepasst und werden, auch nach der digitalen Erstberatung auf der Webseite, durch eine Push-Begleitung (E-Mail-Dialogpfad) an die Nutzenden herangetragen.

2. „Digitaler EignungsCheck getReady Wärmepumpe“ Kern dieses Tools bildet auch hier der ModernisierungsCheck. Auf dieser Basis hat co2online zusammen mit der Wärmepumpen-Initiative Niedersachsen (WIN) einen digitalen Eignungscheck für Wärmepumpen entwickelt. Die WIN lieferte hierfür die Berech-nungsgrundlage für eine analoge Beratung, ob und wie der Einsatz einer Wärmepumpe an einem bestimmten Gebäude möglich ist. Diese Berechnungsgrundlage soll nun von co2online digitalisiert und in den Modernisierungscheck integriert werden. Ein vergleichbares Tool ist am Markt nicht verfügbar und müsste erst aufwändig neu entwickelt werden. Zusätzlich soll auch dieses Tool wieder in die BMWK-Webseite eingebettet werden, was mit dem Ratgeberframework 2.0 erleichtert wird.

äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teil-nahmewettbewerb vorgeschrieben sind. Dabei dürfen die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein. Das kurzfristige Einsparen von Gas ist erforderlich und dient der Aufrechterhaltung der Gasversorgung . Die hier zu beauftragende Leistung dient insbesondere der Unterstützung der Beratungsstellen in den Ländern, um die seit Monaten sehr hohen Antragszahlen und die notwendige schnelle Bearbeitung im Sinne der betroffenen Unternehmen und VerbraucherInnen zu bewältigen. Die äußerst dringlichen zwingenden Gründe sind in der Versorgungsknappheit mit Gas, nicht zuletzt manifestiert durch das Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplans Gas am 23.06.2022, zu sehen. Gas ist in Deutschland sowohl für Privathaushalte als auch für Industrie und Handwerk sowie für den DL-Sektor ein zwingend erforderlicher Rohstoff.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 17104/004-22#007
Bezeichnung des Auftrags:

Digitale Heizkostenberatung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2022